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23.11.2020: Anfrage «Beurteilung des Erfolgs der Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen»

Wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation 163-2020 «Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen - Ist das Ergebnis immer im Sinne des Auftrags?»(1) ausführt, fand für besagte, umfassende Überprüfung keine eigentliche Erfolgskontrolle statt. Hingegen postuliert der Regierungsrat, dass das Sicherheitsempfinden auf vielen Fussgängerstreifen deutlich verbessert werden konnte. Schliesslich weist der Regierungsrat darauf hin, dass die objektive Sicherheit von Fussgängerstreifen das zentrale Kriterium ist.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie hoch waren die Ausgaben für die nicht mit einer Erfolgskontrolle versehene Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen und die aus der Überprüfung resultierenden Massnahmen?

  2. Wie hat der Regierungsrat ohne Erfolgskontrolle erhoben, dass das Sicherheitsempfinden deutlich verbessert wurde?

  3. Welche Relevanz hat die Verbesserung des Sicherheitsempfindens (in Abgrenzung zur objektiven Sicherheit)?

 

(1) https://www.gr.be.ch/etc/designs/gr/media.cdwsbinary.DOKUMENTE.acq/fa2104ada2824415b6024a281eaa3c60-332/17/PDF/2020.RRGR.216-RRB-D-214577.pdf


Titel: Beurteilung des Erfolgs der Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen

Art des Vorstosses: Anfrage

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen: Andrea Zryd (SP), Martin Egger (glp), Alfons Bichsel (BDP)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2020.STA.1488»)