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24.11.2025: Dringliche Motion «Parlamentarische Untersuchung zur Einführung von Epic am Inselspital»

Antrag:

Das Büro des Grossen Rats beantragt der Geschäftsprüfungskommission (GPK), eine Untersuchung zur Einführung des Klinikinformationssystems Epic in der Insel Gruppe durchzuführen, dem Grossen Rat über die Untersuchungsergebnisse Bericht zu erstatten und allfällige Empfehlungen an den Regierungsrat zu formulieren.

Die Untersuchung soll insbesondere folgende Fragen behandeln:

  1. Wie hoch sind nach aktuellem Kenntnisstand die Kosten für die Einführung von Epic in der Insel Gruppe? Gemeint sind sämtliche wesentlichen direkten und indirekten Kosten.

  2. Wie hoch waren die Betriebskosten für jene 50 Umsysteme, die durch Epic abgelöst wurden?

  3. Wie viele interne Mitarbeitende (Vollzeiteinheiten) arbeiteten für die Einführung, wie viele arbeiten für den Betrieb von Epic in der Insel Gruppe? Wie viele waren es vor der Einführung von Epic für den Betrieb der Systeme, die durch Epic ersetzt wurden?

  4. Wie viele externe Beraterinnen und Berater arbeiteten bei der Einführung von Epic in der Insel Gruppe mit? Wie viele arbeiten für den Betrieb von Epic in der Insel Gruppe?

  5. Bestehen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Insel Gruppe und Epic Systems, die mit Blick auf die Behandlung der SpVG-Revision im Grossen Rat relevant sind? Wenn ja, welche?

  6. Hat die Insel Gruppe finanzielle Vorteile, wenn Epic in weiteren Listenspitälern oder als Basis für die kantonale Gesundheitsplattform eingesetzt wird? Wenn ja, welche?

  7. Wie wird vertraglich, rechtlich und technisch überprüfbar sichergestellt, dass keine mit Epic verwalteten Gesundheitsdaten die Schweiz verlassen?


Begründung:

Gegen Ende 2026 wird der Grosse Rat eine Revision des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) behandeln, mit welcher der Regierungsrat eine flächendeckende Einführung von Epic an sämtlichen Listenspitälern des Kantons Bern anstrebt. Dies begründet der Regierungsrat wesentlich mit dem Entscheid der Insel Gruppe für Epic. Für den Grossen Rat ist es angesichts der enormen Kosten zentral, vollständige Transparenz über die Kosten und andere Modalitäten der Einführung von Epic in der Insel Gruppe zu haben. Der Regierungsrat hatte bereits mehrfach Gelegenheit dazu, diese Transparenz zu schaffen, hat davon aber nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Zudem muss die Transparenz von einer unbefangenen Stelle hergestellt werden, die – im Unterschied zum Regierungsrat – mit der SpVG-Revision kein bestimmtes Ziel verfolgt. Eine erneute Befassung des Regierungsrats mit der Herstellung von mehr Transparenz ist daher nicht zielführend.

Der GPK verfügt über weitreichende Anhörungs- und Akteneinsichtsbefugnisse. Zudem kann sie die Finanzkontrolle (FK) beiziehen.(1) Der FK stehen gemäss dem Entwurf des Inselvertrags vom 8. Mai 2019 explizit Einsichtsrechte in die Geschäftsunterlagen der Insel Gruppe zu.(2) Dazu gehört der Vertrag zwischen der Insel Gruppe und Epic Systems.

Zum Untersuchungsgegenstand: Am 2. März 2024 setzte die Insel Gruppe das Klinikinformationssystem Epic in Betrieb.(3) Die Vorbereitung der Einführung von Epic umfasste einen sehr erheblichen Aufwand und zog sich über mehrere Jahre hin. Dass der Umstieg gelang, ist aus rein technischer Sicht durchaus eine grosse Leistung.

Von der Insel Gruppe wurde stets kommuniziert, die Einführung habe 83. Mio. CHF zzgl. MWST gekostet.(4) Zudem wurden Mitglieder des Zürcher Kantonsrats der Unredlichkeit bezichtigt, weil sie postulierten, die Kosten hätten über 150 Mio. CHF betragen.(5) Indes geht aus den regierungsrätlichen Antworten auf die Interpellation 201-2025 «Fragen zu Epic in der Insel-Gruppe und den Epic-Plänen des Regierungsrates» – obwohl die Antwort höchst unvollständig ist – hervor, dass die Angabe von 83 Mio. CHF zzgl. MWST nicht stimmt, weil sie wesentliche Kosten nicht beinhaltet.(6)

In der Interpellationsantwort wird zudem angegeben, im Projekt habe nur eine «sehr tiefe Zahl externer Consultants» mitgearbeitet. Diese Aussage wird nicht nur von Personen aus dem Projektumfeld in Frage gestellt, sie erscheint auch vor dem Hintergrund von LinkedIn-Posts des Projektleiters sowie eines externen Beraters aus den Niederlanden, der an der Einführung von Epic in der Insel Gruppe beteiligt war, überprüfungswürdig.(7)

Zu Ziffer 1: Zu den Kosten zählen insbesondere der (kalkulatorische) interne Personalaufwand bei der Insel Gruppe für sämtliche Arbeiten, die mit der Einführung von Epic zusammenhängen (inklusive Vorprojekt und inklusive des anwenderseitigen Aufwands für Evaluation, Bestellung, Tests und Abnahme, Schulungen) sowie die Kosten für Lizenzen, Schulungen, Reisekosten, externe Beratung, Customizing und Anpassung von Epic, Hardware-Anschaffungen, Implementierung zusätzlicher Software und Schnittstellen. Soweit die Kosten nicht exakt beziffert werden können, sind sie zu schätzen.(8) Indirekte Kosten können auch dadurch entstehen, dass die Nutzung von Epic de facto die Wahlfreiheit beim ERP-System(9) des Spitals einschränkt.

Zu Ziffer 5: Dem Vernehmen nach wurden im Vertrag zwischen der Insel Gruppe und Epic Systems Vereinbarungen getroffen, von denen der Grosse Rat wissen sollte, wenn er über die Nutzung von Epic an weiteren Listenspitälern im Kanton Bern debattiert. Von Interesse sind beispielsweise Vereinbarungen zur öffentlichen Kommunikation sowie zu allfälligen Konventionalstrafen.

Zu Ziffer 6: Der Entscheid der Insel Gruppe, Epic einzuführen, ist unabhängig von der anstehenden SpVG-Revision gefallen. Indes könnte sich der Return-on-Investment des Entscheids verbessern, wenn die SpVG-Revision im Sinne des Regierungsrats umgesetzt und die Nutzung von Epic im Kanton Bern gesetzlich vorgeschrieben wird. Gründe für solche finanziellen Vorteile könnten beispielsweise vertraglicher Natur sein oder in einer höheren Auslastung der von der Insel Gruppe eingesetzten Hardware liegen.

Zu Ziffer 7: Gemäss dem Vernehmlassungsvortrag zur SpVG-Revision ist die Insel Gruppe verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Zusammenhang mit Epic und der kantonalen Gesundheitsplattform.(10) In Zusammenhang mit dem Datenschutz ist es, unabhängig davon, welche Vorgaben aktuell gelten, von Interesse, ob zuverlässig sichergestellt werden kann, dass Schweizer Gesundheitsdaten mit Epic garantiert in der Schweiz bleiben. Diese Frage stellt sich namentlich aufgrund der Bestimmungen des US-amerikanischen Cloud Acts sowie für den Fall, dass Epic sein Angebot künftig nur noch via Cloud anbietet.


Begründung der Dringlichkeit:

Mit der Beantwortung der Interpellation 201-2025 wurde evident, dass die Kosten für die Einführung von Epic in der Insel Gruppe bisher deutlich zu tief beziffert wurden. Die Interpellationsantwort lässt aber sowohl zu den Kosten wie auch zu anderen relevanten Modalitäten der Einführung von Epic zahlreiche Fragen offen. Bevor der Grosse Rat die Revision des SpVG – mit welcher der Regierungsrat eine flächendeckende Einführung von Epic an sämtlichen Listenspitälern des Kantons Bern anstrebt – behandelt, muss vollständige Transparenz über die Kosten und andere Modalitäten der Einführung von Epic in der Insel Gruppe hergestellt werden. Eine erneute Beauftragung des Regierungsrats mit dieser Aufgabe ist nicht zielführend. Mit Blick auf den Zeitplan für die Behandlung des SpVG ist die Untersuchung möglichst rasch einzuleiten und daher diese Motion dringlich zu erklären.

 

(1) Vgl. Art. 15 Abs. 1 KFKG (https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/622.1/versions/3171).

(2) Vgl. die Beilage zum Bericht «Grundsätze des Inselvertrags gemäss Artikel 36 des Spitalversorgungsgesetzes», https://www.gr.be.ch/de/start/geschaefte/geschaeftssuche/geschaeftsdetail.html?gnumber=2018.GEF.506, Ziffer 2.5.

(3) Vgl. die Medienmitteilung der Insel Gruppe vom 5. März 20254, https://inselgruppe.ch/de/aktuell/details/news/insel-gruppe-fuehrt-mit-epic-ein-neues-umfassend-integriertes-klinikinformations-und-steuerungssystem-ein.

(4) Siehe u. v. a.

(5) Siehe hierzu

(6) Siehe https://www.gr.be.ch/de/start/geschaefte/geschaeftssuche/geschaeftsdetail.html?guid=1cbaa96b9ffd483cb051bf32adee9879. Dort werden von Kosten von 100 Mio. CHF ohne internen Personalaufwand eingeräumt. Auf den internen Personalaufwand kann ein Stück weit daraus geschlossen werden, dass während der Projektdauer 110 bis 134 (!) Vollzeiteinheiten in der Insel Gruppe für die Einführung von Epic gearbeitet hätten. Dem Wortlaut nach beziehen sich auch diese Zahlen nur auf das Projektteam.

(7) Post des externen Beraters: https://www.linkedin.com/pulse/furores-involvement-epic-implementation-insel-gruppe-richard-hopmans-l5aye/?trackingId=GBjmUpBorAYP%2BvAkrVAnRg%3D%3D. Auszug: «They [= Personen von der Insel Gruppe] asked if I could advise them on the possibilities regarding Epic. One thing led to another, and now their initial inquiry has evolved into an implementation project involving more than forty direct and indirect colleagues. This is the largest number of Epic experts we have ever collaborated with on an implementation, so it's quite remarkable.»
Post des Projektleiters: https://www.linkedin.com/posts/marcel-affolter_kissbyepic-digitalemedizin-teamwork-activity-7236328716883144705-AI4p/?originalSubdomain=de. Auszug: «150 Projektmitarbeitende, 25 Epic Spezialisten und 80 Arbeitsgruppen […] Fach- und Supportstruktur mit 1‘000 Fachbereichsvertreter, 200 Umsetzungsverantwortlichen (Operational Readiness Owner), 1‘400 Super-User sowie Einbindung von 25 Epic Spezialisten und 80 Consultants»

(8) Sollte auch der Nutzen der Einführung von Epic in der Insel Gruppe Gegenstand der Untersuchung werden, ist auch zu prüfen, ob der Nutzen mit einer zuverlässigen Methode erhoben wurde. Vgl. hierzu z. B. die «Total Economic Impact Methododolgy» von Forrester Research (https://www.forrester.com/policies/tei/).

(9) ERP bedeutet «Enterprise Ressource Planning». Beispiele für ERP-Systeme sind SAP und Oracle.

(10) Vgl. https://www.rrgr-service.apps.be.ch/api/rr/documents/document/861f504d71124c8b8aba11b0dafe433a-332/1/Vortrag-11.06.2025-de.pdf, Kapitel 2.2.5.


Titel: Parlamentarische Untersuchung zur Einführung von Epic am Inselspital

Art des Vorstosses: Dringliche überparteiliche Motion

Sprecher: Casimir von Arx

Weitere Urheber:innen (5): Manuela Kocher Hirt (SP), Peter Gerber (Die Mitte), Samuel Kullmann (EDU), Katja Streiff (EVP), Andreas Michel (SVP)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2025.GRPARL.1472»)