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08.11.2025: Dringliche Interpellation «Notschlafstellen: Macht die Stadtberner Sozialdirektion ihre eigenen Regeln?»

In der Stadt Bern werden mehrere Notschlafstellen betrieben. Dieses wichtige Angebot ist für Menschen in einer Notlage da, die eine Unterkunft brauchen. Einige Notschlafstellen richten sich an spezifische Personengruppen, z. B. an FINTA-Personen oder an Jugendliche. Der Kanton unterstützt den Betrieb der Notschlafstellen finanziell, macht dafür aber Vorgaben für das Angebot – zum Beispiel, welchen Personen es offensteht. Für bestimmte Personengruppen, die für mehr als ein, zwei Nächte eine Unterkunft benötigen, sind Angebote bei anderen Institutionen vorgesehen. Das Zusammenspiel der Institutionen gemäss ihren jeweiligen Aufgaben ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen in Notlagen gezielt Hilfe bekommen und dass der Staat das Unterstützungsangebot steuern kann.

In der Sendung «Schweiz aktuell» vom 6. November 2025 wurde berichtet, dass mehrere Notschlafstellen in der Stadt Bern nicht im Sinne des geltenden Rechts betrieben werden.(1) Personen, die für mehrere Nächte eine Unterkunft benötigen und eigentlich an eine andere, zuständige Institution weitergeschickt werden müssten, bleiben in den Notschlafstellen. Eine Folge daraus ist, dass der ausgewiesene Belegungsgrad irreführend ist, zumal er sehr hoch, teils über 100 Prozent liegt. Diese Überbelegung muss aus genannten Gründen als hausgemacht bezeichnet werden. Zudem werden Finanzmittel zweckentfremdet. Beim Sozialamt der Stadt Bern scheint der Sachverhalt bekannt zu sein, was aber offenbar nicht dazu führt, dass dieses Amt sich korrigierend einschaltet. Vielmehr scheint es die Nichteinhaltung der kantonalen Vorgaben bewusst zu tolerieren und sogar zu verteidigen.

Gleichentags äusserte sich die Sozialvorsteherin der Stadt Bern im Berner Stadtrat dahingehend, dass es der Bundesverfassung(2) widersprechen würde, wenn Personen, die eine Notschlafstelle aufsuchen, der Fremdenpolizei gemeldet würden.(3)

Dies wirft aus kantonaler Optik etliche Fragen auf: zur Rechtsstaatlichkeit, zur Verantwortung, zur Finanzierung und zum Schutz vulnerabler Personen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wer hat mit wem welche Leistungsverträge in Zusammenhang mit den Notschlafstellen in der Stadt Bern?

  2. Welche Vorgaben macht der Kanton für die Notschlafstellen in der Stadt Bern? Welche Vorgaben macht er der Stadt Bern selbst? Bitte legen Sie der Antwort auf die Interpellation allfällige Leistungsverträge mit dem Kanton Bern bei.

  3. Wie hoch sind die kantonalen Abgeltungen für die Notschlafstellen in der Stadt Bern (inkl. Lastenausgleich)? Bitte legen Sie der Antwort auf die Interpellation allfällige einschlägige Verfügungen zur Lastenausgleichsberechtigung bei.

  4. Haben die Notschlafstellen in der Stadt Bern und die Stadt Bern die Vorgaben aus Sicht des Regierungsrats erfüllt? Wenn nein, geht der Regierungsrat davon aus, dass dies ein Versehen war? Wer trägt in der Stadt Bern die politische, wer die operative Verantwortung für die Erfüllung der Vorgaben?

  5. Welche Konsequenzen hat es für die Stadt Bern, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllt? Welche Konsequenzen hat es für die Betreiber der Notschlafstellen?

  6. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass seine Vorgaben für Notschlafstellen in der Stadt Bern künftig eingehalten werden?

  7. Beteiligt sich der Kanton Bern finanziell auch an Notschlafstellen in anderen Gemeinden? Wenn ja: Werden die kantonalen Vorgaben dort eingehalten?

  8. Eine der Notschlafstellen in der Stadt Bern ist die neue Frauen/FINTA-Notschlafstelle. Musste diese Notschlafstelle bisher FINTA-Personen abweisen, weil die Schlafplätze durch Personen belegt waren, für deren Unterbringung eigentlich eine andere Institution zuständig wäre?

  9. Welche speziellen Vorgaben gelten für Notschlafstellen für Jugendliche (z. B. Meldung von Gewalt und Übergriffen)? Wurden diese Vorgaben, speziell jene zum Jugendschutz, in der Stadt Bern, namentlich in der Jugend-Notschlafstelle Pluto, in den letzten Jahren konsequent eingehalten?

  10. Kann der Regierungsrat ausschliessen, dass in der Stadt Bern Angehörige krimineller Banden ohne Aufenthaltsrecht in vom Kanton Bern bzw. via Lastenausgleich mitfinanzierten Notschlafstellen übernachtet haben, weil deren Personalien nicht richtig überprüft wurden?

  11. Welche Verpflichtungen haben andere Staaten bzw. deren konsularische Vertretungen, wenn Bürgerinnen und Bürger dieser Staaten eine Notunterkunft in der Schweiz benötigen? Wie müsste die Stadt Bern vorgehen, um die Einlösung dieser Verpflichtungen zu erreichen?

  12. Welche Vorteile, z. B. für die Steuerung des Angebots, hätte es, wenn in den Notschlafstellen der Stadt Bern statistisch erfasst würde, wie viele Nächte am Stück die einzelnen Personen bleiben?

  13. Welche Bestimmungen in Zusammenhang mit Notschlafstellen gelten auch dann, wenn die Stadt Bern «ihre» Notschlafstellen selbst finanziert?

  14. Teilt der Regierungsrat die Auslegung der Bundesverfassung durch die Stadtberner Sozialvorsteherin?


Begründung der Dringlichkeit:

Gemäss erwähnter Medienberichterstattung bestehen Zweifel, dass die Stadt Bern ihren Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Betrieb von Notschlafstellen nachkommt. Es gilt, so rasch als möglich zu klären, was Sache ist, und den Grossen Rat darüber zu informieren.

 

(1) Siehe https://www.srf.ch/play/tv/-/video/-?urn=urn:srf:video:589ac2b0-c018-4ad5-badf-2d9185cefd8c.

(2) Konkret genannt wurde Art. 12 (Recht auf Hilfe in Notlagen): «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.»

(3) Vgl. https://www.bernerzeitung.ch/obdachlose-in-bern-stadtrat-streitet-ueber-aufenthaltsstatus-729234049492.


Titel: Notschlafstellen: Macht die Stadtberner Sozialdirektion ihre eigenen Regeln?

Art des Vorstosses: Dringliche Einzelinterpellation

Sprecher: Casimir von Arx

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2025.GRPARL.1346»)