25.05.2020: Interpellation «Zum Könizer Gemeindeanteil am Lastenausgleich öffentlicher Verkehr in Zusammenhang mit dem geplanten ÖV-Umsteigeknoten in Kleinwabern»
Der öffentliche Verkehr im Kanton Bern wird, sofern der Bund nicht mitfinanziert, vom Kanton und von den Gemeinden getragen. Der Anteil der Gemeinden bestimmt sich durch das Verkehrsangebot auf dem Gemeindeterritorium und die Grösse der Wohnbevölkerung. Die Einzelheiten sind im Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich(1) geregelt.
Das in Kleinwabern geplante zusätzliche Verkehrsangebot (Tram, S-Bahn) schlägt für die Gemeinde Köniz, basierend auf den heutigen Berechnungsgrundlagen, jährlich mit rund 580'000 CHF(2) zu Buche, die der Erfolgsrechnung belastet werden. Wird das Angebot wie geplant gebaut, entsteht eine Umsteigebeziehung auf grüner Wiese (Balsigermatte) zwischen Tram und S-Bahn. Ohne diese Umsteigebeziehung bzw. mit einer blossen Tramlinienverlängerung bis zum heutigen Siedlungsrand würden die jährlichen Kosten rund 320'000 CHF(3) tiefer ausfallen.
Dies wirft die Frage auf, welcher Nutzen für die Gemeinde Köniz diesen Ausgaben für einen Verkehrsknoten in grosser Distanz zu Wohnungen und Arbeitsplätzen und unweit anderer S-Bahn-Haltestellen gegenübersteht. Der Frage kommt angesichts der sehr angespannten Finanzlage in Köniz besondere Bedeutung zu.
Am Freitag, den 13. März, fand der «Runde Tisch» zur Tramlinienverlängerung nach Kleinwabern statt. Auch dort wurde die erwähnte Frage gestellt. Der Vorsteher DPV hielt fest, dass die erwähnten Berechnungen im Wesentlichen korrekt seien. Zudem sagte er, der Kanton sei bereit, der Gemeinde bei den wiederkehrenden Kosten für den ÖV-Umsteigeknoten in Kleinwabern entgegenzukommen, solange dessen Nutzen für die Gemeinde nicht vorhanden sei. Auch der Direktor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion war an diesem Anlass anwesend.
Der Gemeinderat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Absicht betreffend Entlastung der Gemeinde Köniz bei den wiederkehrenden Kosten für den ÖV-Umsteigeknoten in Kleinwabern besteht seitens Kanton und Gemeinde? Mit was für einem Betrag kann ungefähr gerechnet werden?
- Gibt es bereits eine schriftliche Vereinbarung? Wenn ja, was besagt diese? Wenn nein, wann ist mit einer solchen zu rechnen?
- Welches ist die rechtliche Grundlage, auf der der Kanton der Gemeinde beim Lastenausgleich ÖV entgegenkommen kann?
- Sind dem Gemeinderat aus Köniz oder aus anderen Gemeinden Beispiele bekannt, in denen der Kanton ein ähnliches Entgegenkommen zeigte? Wenn ja, wie sah dieses aus (Dauer und Umfang)?
(1) https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1820
(2) https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/balsigergut-so-viel-kostet-der-oevknoten/story/19297019
(3) http://www.wabern.ch/index.php?section=media1&act=download&path=%2Fmedia%2Farchive1%2F2020%2F&file=Wabern_Spiegel_02_2020.pdf, S. 6
Titel: Zum Könizer Gemeindeanteil am Lastenausgleich öffentlicher Verkehr in Zusammenhang mit dem geplanten ÖV-Umsteigeknoten in Kleinwabern
Art des Vorstosses: Überfraktionelle Interpellation (Mitte-Fraktion BDP-CVP-EVP-glp, Grüne, Junge Grüne)
Erstunterzeichner: Casimir von Arx
Weitere Unterzeichnende (7): Christina Aebischer (Grüne), Dominique Bühler (Grüne), Iris Widmer (Grüne), Toni Eder (CVP), Roland Akeret (glp), Matthias Müller (EVP), Andreas Lanz (BDP)
Status der Bearbeitung:
- 14.09.2020: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 324 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
- 05.08.2020: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
- 25.05.2020: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 5). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
- Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V2010»).