20.08.2018: Dringliche Motion «Erbringung und Finanzierung freiwilliger Leistungen durch die Gemeinde Köniz»
Antrag:
Der Gemeinderat listet in einem Bericht alle wesentlichen freiwillig durch die Gemeinde erbrachten oder freiwillig durch die Gemeinde finanzierten Leistungen auf.
Der Begriff der Leistung ist breit zu verstehen: gemeint sind konkrete Angebote wie die Gemeindetageskarte, aber auch abstraktere Konzepte wie ein über die Sicherheitsanforderungen hinausgehender Strassenbaustandard sowie das Halten defizitärer Objekte im Finanzvermögen. Grundsätzlich gelten Leistungen mit Nettoaufwand von über 5'000 CHF pro Jahr als wesentlich.
Pro Leistung beantwortet der Bericht mindestens folgende Fragen: Worum geht es (kurze Beschreibung)? Wie hoch sind die jährlichen Nettokosten für die Gemeinde (Vollkostenrechnung, Grössenordnung genügt)? Auf wessen Beschluss hin wird die Leistung erbracht (Gemeinderat, Parlament, Stimmbevölkerung, andere)? Wann fiel der Entscheid, die Leistung zu erbringen? Welche Folgen hätte ein Verzicht auf die Leistung für die Bevölkerung und für die Gemeindefinanzen? Ist auch eine Verkleinerung der Leistung möglich? Drängt sich aus Sicht des Gemeinderats ein Ausbau der Leistung auf?
Der Gemeinderat bezieht die Finanzkommission und/oder die Geschäftsprüfungskommission in geeigneter Weise in den Prozess ein.
Der Gemeinderat wird gebeten, dem Parlament den Bericht rechtzeitig vor der Behandlung des Budgets 2020 vorzulegen.
Begründung:
Eine wichtige Frage in der Diskussion über die Gemeindefinanzen und eine Steuererhöhung lautet, ob Köniz Leistungen erbringe, auf die man verzichten könnte, um die Lücke zwischen der finanziellen Perspektive gemäss aktuellem IAFP und einer nachhaltigen Ausgestaltung der Gemeindefinanzen zu verkleinern. Dabei ist zu unterscheiden, zwischen Leistungen, die die Gemeinde aufgrund übergeordneten Rechts erbringen muss, einerseits und freiwilligen Leistungen andererseits. Während das Sparpotential bei ersteren ausschliesslich in einer effizienteren Aufgabenerbringung (und damit vor allem beim Gemeinderat) liegt, gibt es bei letzteren im Prinzip die Möglichkeit, sie zu redimensionieren oder ganz auf sie zu verzichten und so die Gemeindefinanzen zu entlasten.
Um sachlich und konkret über die freiwilligen Leistungen diskutieren zu können, müssen diese und ihre Kosten und ihr Nutzen für die Bevölkerung bekannt sein. Eine entsprechende aktuelle Zusammenstellung steht bisher nicht zur Verfügung. Sie erlaubt es dem Parlament, die Kosten-Nutzen-Verhältnisse einzelner Leistungen zu vergleichen und Prioritäten zu setzen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die neue finanzielle Perspektive der Gemeinde Köniz erfordert das zeitnahe Schnüren eines Massnahmenpakets, welches erhebliche ausgabenseitige Massnahmen für die nächsten Jahre beinhaltet. Auch das Parlament steht dabei in der Verantwortung, Prioritäten zu setzen. Als Grundlage benötigt es eine breite Auslegeordnung über die freiwillig erbrachten oder freiwillig finanzierten Leistungen der Gemeinde.
Titel: Erbringung und Finanzierung freiwilliger Leistungen durch die Gemeinde Köniz
Art des Vorstosses: Dringliche überfraktionelle Motion (Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP, BDP), SVP-Fraktion, FDP-Fraktion)
Erstunterzeichner: Casimir von Arx
Weitere Unterzeichnende (17): Roland Akeret (glp), Thomas Marti (glp), Bernhard Zaugg (EVP), Lucas Brönnimann (jglp), Matthias Müller (EVP), Toni Eder (CVP), Thomas Frey (BDP), Andreas Lanz (BDP), Fritz Hänni (SVP), Adrian Burkhalter (SVP), Kathrin Gilgen (SVP), David Burren (SVP), Adrian Burren (SVP), Bernhard Lauper (SVP), Reto Zbinden (SVP), Heidi Eberhard (FDP), Katja Niederhauser (EVP)
Status der Bearbeitung:
- 31.05.2021: Die Erfüllung einer Richtlinienmotion liegt im Ermessen des Gemeinderats. Sie wird daher stillschweigend abgeschrieben (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 292 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
- 28.04.2021: Der Gemeinderat verabschiedet seinen Bericht über die Erfüllung der Richtlinienmotion und die Liste der freiwilligen Leistungen der Gemeinde Köniz (Bericht des Gemeinderats und Liste).
- 12.07.2020: Das Parlament verlängert die Erfüllungsfrist bis 28.04.2020 (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 38 ff.).
- 04.11.2020: Der Gemeinderat beantragt eine Verlängerung der Erfüllungsfrist bis 15.06.2021 (Antrag des Gemeinderats).
- 03.12.2018: Das Parlament überweist die Motion als Richtlinienmotion (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 499 ff.). Der Gemeinderat hat zwei Jahre Zeit, um den Vorstoss in seinem Ermessen zu erfüllen.
- 24.10.2018: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, die Motion als Richtlinienmotion zu überweisen.
- 27.08.2018: Das Parlamentsbüro gewährt die Dringlichkeit teilweise (Stellungnahme Gemeinderat bis 31.10.2019).
- 20.08.2018: Die Motion ist eingereicht (Originaldokument, S. 3 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
- Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V1818»).