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Könizer ÖV

30.04.2018: Interpellation «Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Könizer ÖV»

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) legt unter anderem fest, dass Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung im Bereich des öffentlichen Verkehrs beseitigt werden müssen. Gemäss Art. 22 BehiG müssen Bauten, Anlagen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs bis zum 1.1.2024 behindertengerecht sein. Insbesondere die Anpassung der ÖV-Haltestellen ist eine grosse Aufgabe für die öffentliche Hand und noch bei weitem nicht erledigt.

Wie kürzlich in der Presse zu lesen war, plant der Kanton Bern langfristig rund ein Drittel der ÖV-Haltestellen behindertengerecht auszugestalten, bis 2024 soll ein Sechstel fertig sein. Gemäss Art. 11 BehiG kann auf eine Anpassung von ÖV-Haltestellen verzichtet werden, wenn der durch die Anpassung entstehende Nutzen für Menschen mit Behinderung in einem Missverhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand, zu den Interessen des Umwelt-, des Natur- und des Heimatschutzes oder zu Anliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit steht.

Der Gemeinderat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele ÖV-Haltestellen gibt es derzeit in der Gemeinde Köniz? Wie viele davon sind bereits heute behindertengerecht ausgestaltet?

  2. Können aus heutiger Sicht alle ÖV-Haltestellen auf dem Gebiet der Gemeinde Köniz bis Anfang 2024 behindertengerecht ausgestaltet werden? Wenn nein, wie weit wird die Anpassung der ÖV-Haltestellen bis 2024 fortgeschritten sein? Wer ist für die bis 2024 nicht angepassten ÖV-Haltestellen zuständig (Gemeinde, Kanton, andere)?

  3. Plant der Gemeinderat heute, über kurz oder lang sämtliche ÖV-Haltestellen behindertengerecht auszugestalten? Wenn nein, bei welchen ÖV-Haltestellen plant der Gemeinderat keine Anpassung und warum? Welche Ersatzlösungen gemäss Art. 12 Abs. 3 sieht der Gemeinderat vor?

  4. Wie hoch sind die Kosten für die Anpassung der ÖV-Haltestellen oder für allfällige Ersatzlösungen? Sind die Kosten im IAFP eingestellt?

Titel: Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Könizer ÖV

Art des Vorstosses: Fraktionsinterpellation der Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP, BDP)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (22): Toni Eder (CVP), Andreas Lanz (BDP), Roland Akeret (glp), Thomas Marti (glp), Barbara Thür (glp), Matthias Müller (EVP), Elena Ackermann (Junge Grüne), Iris Widmer (Grüne), Christina Aebischer (Grüne), Dominique Bühler (Grüne), Ruedi Lüthi (SP), Tanja Bauer (SP), Bruno Schmucki (SP), Markus Willi (SP), Arlette Münger (SP), Vanda Descombes (SP), Christian Roth (SP), Werner Thut (SP), Astrid Nusch (SP), Mathias Robellaz (FDP), Katja Niederhauser-Streiff (EVP), Cathrine Liechti (Juso)

Status der Bearbeitung:

  • 20.08.2018: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 343 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
  • 13.06.2018: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
  • 30.04.2018: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 1). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V1806»).