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Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen auf der Tramlinie 9

21.01.2019: Interpellation «Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen auf der Tramlinie 9»

Am 28. September 2014 nahmen die Stimmberechtigten der Gemeinde Köniz die Vorlage «Tram Region Bern, Realisierung Tramlinienverlängerung 9; Gemeindekredit» mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 64.3 Prozent an. Wie schon damals bekannt war, kann das Projekt nur umgesetzt werden, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere müssen die Finanzierungsbeiträge von Bund und Kanton gesprochen sein.

So sind seit dem Könizer Volksentscheid mehrere Jahre vergangen. Die verfügbare Fahrzeugtechnik und Haltungen gegenüber dieser haben sich in dieser Zeit weiterentwickelt: Während verschiedene Akteure 2014 noch bemüht erschienen, die Nachteile von Zweirichtungsfahrzeugen zu hervorzuheben, war vor kurzem der Presse zu entnehmen, dass Bernmobil 20 neue Zweirichtungsfahrzeuge anschafft. Diese Ausgangslage erfordert es, auch in Köniz noch einmal über die Bücher zu gehen.

Der Gemeinderat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Voraussetzungen (rechtliche, finanzielle, Landerwerb etc.) für die Umsetzung des Projekts zur Verlängerung der Tramlinie 9 bis Kleinwabern sind heute noch nicht erfüllt?

  2. Wo stehen die Planung und das Plangenehmigungsverfahren für das Projekt heute? Mit welchem Zeithorizont rechnet der Gemeinderat für die Planung, das Plangenehmigungsverfahren, die Realisierung und die Inbetriebnahme?

  3. Den Parlamentsunterlagen vom 23. Juni 2014 ist zu entnehmen, dass für die Umsetzung von Tram Region Bern eine eigene Aktiengesellschaft gegründet werden sollte.(1) Besteht diese Absicht für die Umsetzung der Verlängerung der Linie 9 weiterhin?

  4. Auf welchen Tramlinien von Bernmobil müssen heute zwingend Zweirichtungsfahrzeuge eingesetzt werden? Wie viele Trams inkl. Reserve werden für den Betrieb dieser Linien benötigt? Wie viele Trams werden für den Betrieb der verlängerten Linie 9 benötigt? Gibt es Linien, auf denen prinzipiell keine Zweirichtungsfahrzeuge eingesetzt werden können?

  5. Über wie viele Zweirichtungsfahrzeuge verfügt Bernmobil heute? Wie viele werden voraussichtlich wann ausrangiert? Wie viele neue Trams (alle Modelle) muss Bernmobil voraussichtlich innerhalb der nächsten 20 Jahre anschaffen, wann und zu welchem Zweck?

  6. Wer bezahlt die Mehrkosten, die durch den Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen entstehen (Anschaffung, Wartung)? Wem kommen die Minderkosten zugute (geringere Baukosten, Opportunitätsgewinne durch anderweitige Nutzung der Landflächen, die für Wendeschlaufen benötigt werden, höhere Kapazität)?

  7. Gibt es einen konkreten Grund zur Annahme, dass Bund oder Kanton es hinsichtlich der Mitfinanzierung oder der Genehmigung der Verlängerung der Linie 9 als nachteilig auslegen würden, wenn die Linie 9 mit Zweirichtungsfahrzeugen betrieben würde? Wurde die zuständige Bundesbehörde in dieser Frage bereits kontaktiert?

  8. Ist der Gemeinderat der Ansicht, dass das Ja der Könizer Stimmberechtigten zur Verlängerung der Tramlinie 9 nach Kleinwabern nicht zustande gekommen wäre, wenn diese Tramlinie mit Zweirichtungsfahrzeugen betrieben würde statt mit Einrichtungsfahrzeugen und Wendeschlaufen?

 

(1) https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/5498/2014-06-23_T04_TRB-Linie-9.pdf, S. 17.


Titel: Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen auf der Tramlinie 9

Art des Vorstosses: Fraktionsinterpellation der Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP, BDP)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (19): Thomas Frey (BDP), Andreas Lanz (BDP), Toni Eder (CVP), Lucas Brönnimann (jglp), Sandra Röthlisberger (glp), Roland Akeret (glp), Matthias Müller (EVP), Katja Niederhauser (EVP), Bernhard Zaugg (EVP), Elena Ackermann (Junge Grüne), David Müller (Junge Grüne), Ruedi Lüthi (SP), Tanja Bauer (SP), Lydia Feller (SP), Markus Willi (SP), Arlette Münger (SP), Vanda Descombes (SP), Cathrine Liechti (Juso), Michael Lauper (SVP)

Status der Bearbeitung:

  • 26.08.2019: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 354 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
  • 03.07.2019: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
  • 25.03.2019: Auf Antrag des Gemeinderats verlängert das Parlamentsbüro die Frist für die Antwort des Gemeinderats bis 21.05.2019.
  • 21.01.2019: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 3 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V1902»).