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Umverteilung in der beruflichen Vorsorge stoppen

29.01.2019: Planungsbeschluss «Umverteilung in der beruflichen Vorsorge stoppen»

Antrag:

Produkt

102.4 Personaldienstleistungen

Ziele/
Indikatoren

Ziel Produktgruppe

Unter den Versicherten der Pensionskasse der Gemeinde Köniz gibt es keine wesentliche Umverteilung mehr von aktiven Versicherten zu neuen Rentenbeziehenden.

Indikator

Einheit

Soll-Wert

Pro Rechnungsjahr: Verhältnis des von den aktiven Versicherten zu den neu pensionierten Renten­beziehenden umverteilten Betrags zur Summe der Sparbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbetrag)

Prozent

<= 1

Kosten

Budget 2020

ab Budget 2021

3'983’903 CHF/Jahr (unverändert)

6'041’873<= 0 CHF/Jahr (höchstens so viel wie bisher)

Massnahme
(Vorschlag)

Anpassung der technischen Grundlagen der Pensionskasse der Gemeinde Köniz


Begründung:

Wie die Antwort des Gemeinderats auf die Interpellation 1811(1) zeigte, besteht auch in der Pensionskasse der Gemeinde Köniz eine erhebliche Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden. Von 2019 bis 2021 wird mit einer substanziellen Erhöhung der Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den neu pensionierten Rentenbeziehenden gerechnet. Grund dafür ist, dass für die Bemessung der Rentenhöhe heute unrealistische technische Grundlagen zur Anwendung kommen. Je länger dieser Zustand besteht, desto mehr nicht durch das tatsächliche Alterskapital gedeckte Rentenansprüche entstehen und desto mehr Geld wird umverteilt, was unfair ist und später höhere Sanierungskosten wahrscheinlich macht. Dieser Zustand muss nun zügig bereinigt werden.

Ab dem Jahr 2021 soll keine wesentliche Umverteilung mehr von aktiven Versicherten zu neuen Rentenbeziehenden stattfinden. Höhe und Zeitpunkt der finanziellen Entlastung können die Antragstellenden u. a. mangels öffentlich zugänglicher Daten nicht beziffern.

 

(1) https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/14885/2018-11-05_T12_V1811_Umverteilung%20%20Pensionskasse.pdf

 


Titel: Umverteilung in der beruflichen Vorsorge stoppen

Art des Vorstosses: Fraktionsplanungsbeschluss der Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP, BDP)

Erstunterzeichner: Planungsbeschlüsse haben keine/-n Erstunterzeichner/-in

Unterzeichnende (16): Casimir von Arx (glp), Andreas Lanz (BDP), Lucas Brönnimann (jglp), Thomas Frey (BDP), Toni Eder (CVP), Roland Akeret (glp), Sandra Röthlisberger (glp), Bernhard Zaugg (EVP), Matthias Müller (EVP), Katja Niederhauser (EVP), Dominic Amacher (FDP), Heinz Nacht (SVP), Heidi Eberhard (FDP), David Müller (Junge Grüne), Reto Zbinden (SVP), Kathrin Gilgen (SVP)

Status der Bearbeitung:

  • 21.06.2021: Das Parlament nimmt Kenntnis vom Bericht des Gemeinderats über die Erfüllung des Planungsbeschlusses (Protokoll der Parlamentssitzung (Link folgt)). Das Geschäft ist erledigt.
  • 19.05.2021: Der Gemeinderat beantragt die Kenntnisnahme seines Berichts über die Erfüllung des Planungsbeschlusses (Antrag des Gemeinderats).
  • 09.11.2020: Das Parlament nimmt Kenntnis vom integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2021 und diskutiert dabei auch die Aussagen des Gemeinderats zum Planungsbeschluss (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 345 ff., insb. 361).
  • 16.09.2020: Der Gemeinderat verabschiedet den integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2021, der in Kapitel 5.6 Aussagen zum Planungsbeschluss enthält (integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2021, S. 18).
  • 22.06.2020: Der Gemeinderat legt dar, was er bisher zur Erfüllung des Planungsbeschlusses unternommen hat (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 186 f.).,
  • 16.09.2019: Der Gemeinderat kann anlässlich der Traktandierung von Budget und integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020 noch nicht darlegen, wie er den Planungsbeschluss erfüllen wird. Er stellt in Aussicht, dies im Herbst 2019 nachzuholen.
  • 24.06.2019: Das Parlament überweist den Planungsbeschluss (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 267 ff.). Der Gemeinderat hat bis zur Traktandierung von Budget und integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020 Zeit, um darzulegen, wie er den Planungsbeschluss erfüllen wird.
  • 15.05.2019: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, den Planungsbeschluss abzulehnen.
  • 29.01.2019: Der Planungsbeschluss ist eingereicht. Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen.