18.03.2019: Dringliche Motion «Für ein breites Spez-Sek-Angebot in der Gemeinde Köniz»
Antrag:
Das Spez-Sek-Angebot an den Oberstufenzentren der Gemeinde Köniz wird gestärkt. Die Spez-Sek-Klassen am Gymnasium Lerbermatt werden aufgehoben.
Begründung:
Die heutige Ausgestaltung des Spez-Sek-Angebots in der Gemeinde Köniz ist in pädagogischer wie in finanzieller Sicht suboptimal. Grund dafür ist, dass beim Übertritt in die Sekundarstufe I nicht nur eine Unterteilung in drei Leistungsniveaus (Real, Sek, Spez-Sek) und in mehrere Schulmodelle (Stammklassen, separate Klassen) erfolgt, sondern auch eine Aufteilung zwischen den Räumlichkeiten der sechs gemeindeeigenen Oberstufenzentren und jenen am Gymnasium Lerbermatt. Durch diese Konstellation wird der Unterricht an den Oberstufenzentren erschwert. Ausserdem fallen zusätzliche Kosten an.
Die Aufhebung der Spez-Sek-Klassen am Gymnasium Lerbermatt hat zur Folge, dass mehr und grössere Spez-Sek-Niveaugruppen oder -Klassen an den Oberstufenzentren gebildet werden können. Dies stärkt per se das Spez-Sek-Angebot an den Oberstufenzentren. Der Gemeinderat ist gebeten, in Zusammenarbeit mit der Schulleiterkonferenz und der Schulkommission zusätzliche Massnahmen zur Stärkung des Spez-Sek-Angebots an den Oberstufenzentren zu erörtern und diese dem Parlament im Rahmen der geforderten Anpassung des Bildungsreglements vorzulegen.
Durch ein breites und starkes Spez-Sek-Angebot können alle Schülerinnen und Schüler des siebten und des achten Schuljahrs entsprechend ihrem individuellen Leistungsprofil unterrichtet, gefördert und im positiven Sinn herausgefordert werden.
Begründung der Dringlichkeit:
Das Anliegen der Motion ist in erster Linie bildungspolitisch. Es hat aber auch eine relevante finanzpolitische Komponente, der im Kontext der laufenden Aufgabenüberprüfung hohe Aktualität zukommt. Das Parlament wird, wie am 21. Januar bekanntgegeben wurde, an der Sitzung vom 16. September wichtige finanzpolitische Beschlüsse fällen. Im Hinblick auf diese Beschlüsse muss das Parlament wissen, mit welcher Entwicklung es hinsichtlich des Spez-Sek-Angebots rechnen kann. Aus den Ausführungen des Gemeinderats an der letzten Parlamentssitzung ist zu schliessen, dass er selbst in der Angelegenheit nicht aktiv werden wird.
Titel: Für ein breites Spez-Sek-Angebot in der Gemeinde Köniz
Art des Vorstosses: Dringliche überparteiliche Motion (Grünliberale, SP, Grüne, Junge Grüne)
Erstunterzeichner: Casimir von Arx
Weitere Unterzeichnende (20): Christina Aebischer (Grüne), Markus Willi (SP), David Müller (Junge Grüne), Sandra Röthlisberger (glp), Roland Akeret (glp), Bernhard Zaugg (EVP), Andreas Lanz (BDP), Dominique Bühler (Grüne), Elena Ackermann (Junge Grüne), Iris Widmer (Grüne), Tanja Bauer (SP), Lydia Feller (SP), Arlette Münger (SP), Vanda Descombes (SP), Christian Roth (SP), Franziska Adam (SP), Astrid Nusch (SP), Mathias Rickli (Grüne), Cathrine Liechti (Juso), Lucas Brönnimann (jglp)
Status der Bearbeitung:
- 06.12.2021: Das Parlament schreibt den Vorstoss ab (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 664 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
- 06.12.2021: Das Parlament beschliesst die Änderung des Bildungsreglements gemäss Entwurf des Gemeinderats, legt aber das Inkrafttreten per 01.08.2024 fest (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 647 ff.).
- 25.05.2021: Das Parlament verschiebt das Geschäft zur Abschreibung der Motion (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 238).
- 25.05.2021: Das Parlament weist das Geschäft zur Änderung des Bildungsreglements an den Gemeinderat zurück mit dem Auftrag, das Erörtern und Treffen von Massnahmen zur Stärkung des Spez-Sek-Angebots an den Oberstufenzentren gemäss Motionsauftrag auszuarbeiten und in der Vorlage nachvollziehbar darzulegen (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 223 ff.).
- 31.03.2021: Der Gemeinderat beantragt die Abschreibung der Motion (Antrag des Gemeinderats).
- 31.03.2021: Der Gemeinderat beantragt dem Parlament, seinen Entwurf für eine Änderung des Bildungsreglements zu genehmigen.
- 24.06.2019: Das Parlament überweist die Motion (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 288 ff.). Der Gemeinderat hat zwei Jahre Zeit, um die Motion zu erfüllen.
- 15.05.2019: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen.
- 25.03.2019: Das Parlamentsbüro gewährt die Dringlichkeit teilweise (Stellungnahme Gemeinderat bis 15.05.2019).
- 18.03.2019: Die Motion ist eingereicht (Originaldokument, S. 4 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
- Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V1912»).