
20.06.2022: Interpellation «Pensionskasse und Abgangsentschädigungen: Rückschau auf Systemwechsel und Übergangsregelungen»
Sowohl bei der Pensionskasse Köniz als auch bei den Abgangsentschädigungen für ehemalige Gemeinderatsmitglieder wurden in den letzten fünfzehn Jahren Systemwechsel vollzogen. In beiden Fällen wurden zudem Übergangsregelungen für Mitglieder des Gemeinderats festgelegt. Die Übergangsregelungen standen teils in Zusammenhang mit der Verkleinerung des Gemeinderats auf fünf vollamtliche Mitglieder (Gemeinderatsmodell «5 x 80»). Mit dieser Interpellation soll eine Rückschau auf die genannten Sachverhalte erfolgen.
Pensionskasse
Die Pensionskasse Köniz ist seit 1. Januar 2011 rechtlich unabhängig. Schon vor diesem Datum, aber auch bis heute wirken Mitglieder des Gemeinderats in der Leitung der Pensionskasse (z. B. in der Verwaltungskommission) mit.
- In die Zuständigkeit welcher Direktionen resp. Gemeinderatsmitglieder fiel die Pensionskasse seit 1. Januar 2000? Welche Gemeinderatsmitglieder waren seit 1. Januar 2000 Mitglieder eines Leitungsgremiums der Pensionskasse oder sind es noch heute?
Allerspätestens 2010 wurde evident, dass Anpassungen am damals bestehenden System der Pensionskasse Köniz nötig wurden: In jenem Jahr wurde in zwei von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Berichten beispielsweise erwähnt, dass ein tieferer technischer Zinssatz realistischer und dass die Pensionskasse strukturell unterfinanziert war.(1)
- Welche Gegenmassnahmen wurden vor dem Primatwechsel von welchem Gremium beschlossen? Auf wann traten sie in Kraft? Warum wurden die Massnahmen trotz den Aussagen in den erwähnten Berichten nicht früher ergriffen?
- Wie hoch war die Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbeziehenden in den Jahren 2010 bis 2015?
- Welche Auswirkungen hatten die ergriffenen Massnahmen für Personen, die am 31. Dezember 2013 aktiv bei der Pensionskasse Köniz versichert waren?
- Wie viele am 31. Dezember 2013 amtierende Gemeinderatsmitglieder waren am 31. Dezember 2013 aktiv bei der Pensionskasse Köniz versichert?
Der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat bei der Pensionskasse Köniz erfolgte per 1. Januar 2016. Der Ruf aus dem Parlament, den Primatwechsel einzuleiten, erklang indes schon deutlich früher.(2) Auch die Lektüre der erwähnten Berichte legt nahe, dass schon damals klar war, dass ein Primatwechsel letztlich unumgänglich sein würde.
- Warum nahm der Gemeinderat den Primatwechsel von sich aus nicht früher an die Hand? In wessen Zuständigkeit wäre es gefallen, einen entsprechenden Antrag in den Gemeinderat einzubringen?
Im Zusammenhang mit dem Primatwechsel musste die Gemeinde rund 16 Mio. CHF einschiessen. Die Stimmberechtigten genehmigten diese Mittel (resp. die zugrunde liegende Berechnungsformel) am 14. Juni 2015. In diesem Betrag nicht inkludiert ist die Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden (vgl. Frage 3).
- Wie teuer kam es die Gemeinde rückwirkend betrachtet zu stehen, dass sie den Primatwechsel analog dem Wechsel per 1. Januar 2016 nicht früher vollzogen hatte (bspw. im Jahr 2005 oder im Jahr 2010)?
- Um wie viel grösser oder geringer wäre die Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden gewesen, wenn die Gemeinde den Primatwechsel analog dem Wechsel per 1. Januar 2016 schon früher vollzogen hätte (bspw. im Jahr 2005 oder im Jahr 2010)?
Vor der Verkleinerung des Gemeinderats von sieben auf fünf Mitglieder gab es drei vollamtliche Gemeinderatsmitglieder. Diese hatten einen Beschäftigungsgrad von 100 Prozent. Im Zuge der Verkleinerung des Gemeinderats wurde erwogen, für die drei vormals vollamtlichen Gemeinderatsmitglieder eine Weiterversicherung bei der Pensionskasse basierend auf dem 100-%-Lohn festzulegen, wobei die zusätzlichen Sparbeiträge durch die Gemeinde finanziert würden.(3)
- Wurde die Weiterversicherung basierend auf dem 100-%-Lohn umgesetzt? Wenn ja, welches war die Rechtsgrundlage bzw. die rechtlichen Erwägungen für die Zulässigkeit der erwähnten Weiterversicherung?
- Wie hoch sind die Kosten, die der Gemeinde, der Pensionskasse Köniz und den aktiv Versicherten durch die Übergangsregelung bisher entstanden sind bzw. künftig noch entstehen? Die Frage bezieht sich sowohl auf die zusätzlichen Sparbeiträge als auch auf eine allfällige Ausfinanzierung der Rente.
Abgangsentschädigungen
Mitglieder des Gemeinderats erhalten beim Ausscheiden aus dem Amt unter bestimmten Bedingungen eine Abgangsentschädigung. Mit Parlamentsbeschluss vom 8. Dezember 2008 wurden die einschlägigen Bestimmungen im Rahmen einer Teilrevision des damaligen Abgangsreglements (Reglement über die Gewährung einer Abgangsentschädigung an die Mitglieder des Gemeinderats) überarbeitet. Eine Teilrevision wurde insbesondere deswegen nötig, weil die Unterscheidung zwischen voll- und nebenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern per 1. Januar 2010 wegfiel. Letztere hatten keinen Anspruch auf eine Abgangsentschädigung. Daneben wurden einzelne Anpassungen betreffend die Abgangsentschädigung für Gemeinderatsmitglieder unter 40 Jahren oder mit einer Amtsdauer unter vier Jahren gemacht. Zudem wurde eine Übergangsbestimmung für amtierende Gemeinderatsmitglieder festgelegt.(4)
- Welche Mehr- oder Minderkosten entstanden der Gemeinde ab dem Inkrafttreten der Teilrevision bis zur Aufhebung des Abgangsreglements aufgrund der Anpassungen betreffend Gemeinderatsmitglieder unter 40 Jahren oder mit einer Amtsdauer unter vier Jahren?
- Welche Kosten entstanden aufgrund der Anwendung der Übergangsbestimmung gemäss Art. 14 Abs. 5 des Abgangsreglements vom 24. Mai 1993 mit Stand vom 8. Dezember 2008?
Ein weiteres Mal wurden die Abgangsentschädigungen in einer Totalrevision (Ersatz des Abgangsreglements durch das neue Abgangsentschädigungsreglement (Reglement über die Abgangsentschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates)) überarbeitet. Hierbei handelte es sich um eine grundlegende Neuregelung. Sie trat per 1.1.2017 in Kraft. Auch bei dieser Revision wurde eine Übergangsbestimmung für amtierende Gemeinderatsmitglieder festgelegt.
- Zu welchen Mehr- oder Minderkosten führte die Totalrevision des Abgangsentschädigungswesens von 1. Januar 2017 bis heute?
- Zu welchen Mehr- oder Minderkosten führte die Übergangsbestimmung in Art. 9 des Abgangsentschädigungsreglements bis heute?
- Hat sich die Totalrevision des Abgangsentschädigungswesens aus Sicht des Gemeinderats bewährt? Sind Probleme absehbar, die sich aus der Totalrevision ergaben?
(1) Vgl. https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/4004/2010-08-23_T04_VO0612_PK-Systemwechsel_B1.pdf?fp=1440784884000 und https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/4009/2010-08-23_T04_VO0612_PK-Systemwechsel_B2.pdf?fp=1440784938000.
(2) Vgl. bspw. https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/3039/2006-12-11_T14_V0612_Systemwechsel-Pensionskasse.pdf?fp=1440774694000.
(3) Vgl. https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/3254/2008-12-08_T05_koeniz-fuenf.pdf?fp=1440776751000, S. 5 f.
(4) «Die Abgangsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates, die dem Rat am 31. Dezember 2009 als vollamtliches Mitglied angehört haben und die bis zum 31. Dezember 2013 zurücktreten oder für die Amtsdauer 2014–2017 nicht wiedergewählt werden, berechnet sich auf folgender Basis: Letzte ordentliche Monatsbesoldung (Art. 6 Abs. 1) im Jahr 2009 multipliziert mit der Anzahl Monate im Amt bis zum 31. Dezember 2009 plus letzte ordentliche Monatsbesoldung (Art. 6 Abs. 1) vor dem Ausscheiden aus dem Amt multipliziert mit der Anzahl Monate im Amt ab dem 1. Januar 2010, geteilt durch Anzahl Monate im Amt insgesamt.»
Titel: Pensionskasse und Abgangsentschädigungen: Rückschau auf Systemwechsel und Übergangsregelungen
Art des Vorstosses: Fraktionsinterpellation (EVP-GLP-Mitte-Fraktion)
Erstunterzeichner: Casimir von Arx
Weitere Unterzeichnende (11): Toni Eder (Die Mitte), Sandra Röthlisberger (GLP), Michael Gerber (GLP), Fabienne Marti (GLP), Roland Akeret (GLP), Selin Lopez (FDP), Ronald Sonderegger (FDP), Adrian Burren (SVP), Tatjana Rothenbühler (FDP), Katja Streiff (EVP), Matthias Müller (EVP)
Status der Bearbeitung:
- 14.11.2022: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 625 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
- 17.08.2022: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
- 20.06.2022: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 4 ff.). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
- Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «2216»).