17.06.2021: Motion «Wechsel auf ein konsistenteres Regierungswahlsystem»
Antrag:
Der Regierungsrat leitet die nötigen Rechtsanpassungen ein, um folgende Änderungen am Regierungswahlsystem herbeizuführen.
- Die Regierung des Kantons Bern wird künftig im Proporzverfahren gewählt.
- Falls die Regierung des Kantons Bern weiterhin im Majorzverfahren gewählt wird, ist der Wahlzettel dahingehend anzupassen, dass die Namen aller Kandidierenden darauf vorgedruckt sind und die Wahl durch Ankreuzen erfolgt.
Begründung:
Die Mitglieder des Berner Regierungsrats werden heute im Majorzverfahren gewählt. Für Regierungswahlen kommen aber auch andere Wahlsysteme in Frage, insbesondere das in Berner Städten und Gemeinden verbreitete Proporzverfahren. Ein Wahlsystem sollte unter anderem sicherstellen, dass die Wahlberechtigten eine Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten haben, die sie persönlich, politisch und ggf. hinsichtlich weiterer Kriterien (z. B. Geschlecht oder Region) überzeugen, und dass die politischen Präferenzen der Bevölkerung angemessen in der Regierung vertreten sind.
Das Proporzverfahren weist insbesondere folgende Vorteile auf:
- Die Wahlberechtigten haben eine grosse Auswahl an breit akzeptierten politischen Persönlichkeiten auch innerhalb derselben politischen Strömung.
- Die politischen Präferenzen der Bevölkerung werden in der Regierung genauer abgebildet als beim Majorzverfahren.
- Es wird kein zweiter Wahlgang benötigt.
Die gängigen Argumente für das Majorzverfahren beruhen auf der theoretischen Annahme, dass die Majorzwahl eine Persönlichkeitswahl darstelle, also eine Wahl, in der Kandidierende in erster Linie aufgrund ihrer Persönlichkeit gewählt werden. Die gelebte Praxis im Kanton Bern sieht indes anders aus:
- Kandidierende – auch wenn sie profilierte politische Persönlichkeiten sind – werden in erster Linie aufgrund ihrer Nomination durch eine Partei und die Zugehörigkeit zu einem parteiübergreifenden Wahlticket gewählt.
- Wählerinnen und Wähler aus einer bestimmten politischen Strömung haben bei der Wahl faktisch keine Auswahl. Sie können die wenigen Kandidierenden aus ihrer politischen Strömung wählen, oder sie können es sein lassen. Dieser Umstand zeigt sich beispielsweise dadurch, dass die Wählerinnen und Wähler die ihnen zur Verfügung stehenden 7 Stimmen in aller Regel nicht ausschöpfen: so wurden bei den Regierungsratswahlen 2018 pro Wahlzettel im Durchschnitt nur 4.51 Namen aufgeschrieben.(1)
- Faktisch bestimmen Parteigremien die wenigen Kandidierenden, und die Wählerinnen und Wähler wählen eine Partei bzw. eine politische Strömung. Sie wählen also im Grunde, wie bei einer Proporzwahl, in erster Linie eine Partei, aber die Stimmen werden gemäss Majorzverfahren ausgezählt.
- Das oft gehörte Argument, bei einer Majorzwahl könne man unabhängig von einer Partei antreten (und erreiche somit eine grössere Unabhängigkeit als Regierungsmitglied), trifft auf die gelebte Regierungsratswahlpraxis im Kanton Bern nicht zu.
In Anbetracht dieser Sachlage wäre es im Kanton Bern konsequent, die Regierung auch tatsächlich mittels Proporzverfahren zu wählen.
Mit der Forderung, den Regierungsrat künftig im Proporzverfahren zu wählen, stellen die Motionär:innen den Jura-Sitz nicht in Frage.
Soll trotz all dieser Argumente am Majorzverfahren festgehalten werden, ist es angezeigt, zumindest durch eine Anpassung des Wahlzettels etwas Bewegung ins Wahlsystem zu bringen: Wie auch andernorts üblich, soll es den Wahlberechtigten einfacher gemacht werden, eine Auswahl aus allen verfügbaren Kandidierenden zusammenzustellen und so von den durch Parteigremien vorgefertigten Empfehlungen abzuweichen.
(1) Vgl. https://www.bewas.sites.be.ch/navigation-de.html?content=/2018/2018-03-25/WAHL_REGIERUNGSRAT/resultat-de.html und rechne.
Titel: Wechsel auf ein konsistenteres Regierungswahlsystem
Art des Vorstosses: Überfraktionelle Motion (Grünliberale und EVP)
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen: Markus Wenger (EVP), Grünliberale Fraktion, EVP-Fraktion
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.RRGR.222»)