17.06.2021: Motion «Gegenfinanzierte steuerliche Entlastung von Einkommen»
Antrag:
Der Regierungsrat leitet die nötigen Schritte ein, um die Befreiung von Personen gemäss Art. 9 Abs.1 Bst. b ESchG(1) von der Erbschafts- und der Schenkungssteuer aufzuheben. Für erwähnte Personen sind mittelstandsfreundliche Freibeträge vorzusehen. Gekoppelt daran werden die Einkommenssteuern für natürliche Personen im Umfang der resultierenden Mehreinnahmen aus der Erbschafts- und der Schenkungssteuer gesenkt.
Begründung:
Die steuerliche Belastung von Einkommen ist im Kanton Bern vergleichsweise hoch. Zum einen stellt dies einen negativen Erwerbsanreiz dar. Zum anderen wird es dadurch für Personen, die im Kanton Bern arbeiten, attraktiv, einen Wohnsitz in einem steuergünstigeren Nachbarkanton zu wählen und von dort aus im Kanton Bern zu arbeiten. Dadurch entgehen dem Kanton Bern und seinen Gemeinden Steuererträge, und es werden unnötig weite Arbeitswege geschaffen, die mangels verursachergerechter Verkehrsfinanzierung wiederum die öffentliche Hand wie auch die Allgemeinheit belasten. Aus diesen Gründen ist anzustreben, die steuerliche Belastung von Einkommen im Kanton Bern spürbar zu senken.
Die Motion zielt nicht auf eine Erhöhung der kantonalen Steuererträge insgesamt ab. Auch eine Senkung der kantonalen Steuererträge ist nicht Gegenstand des Vorstosses, zumal eine steuerliche Entlastung der Einkommen, die das Kriterium der Spürbarkeit erfüllt, Steuerertragsausfälle nach sich ziehen würde, die der Kanton zurzeit nicht tragen kann. Aus liberaler Sicht ist die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen eher angezeigt als jene von Erwerbseinkommen. Deswegen soll die Entlastung der Einkommen durch zusätzliche Erträge aus der Erbschafts- und der Schenkungssteuer gegenfinanziert werden. Hierfür bietet sich eine Einschränkung der bestehenden Befreiungen für diese Steuerarten an. Die Aufhebung der Steuerbefreiung für Personen gemäss Art. 9 Abs.1 Bst. b ESchG soll aber mit der Festlegung von Freibeträgen für die Erbschafts- resp. für die Schenkungssteuer für diese Personen einhergehen, so dass für mittelstandstypische Erbschafts- und Schenkungsfälle keine übermässige Steuerbelastung entsteht.
Das Gesamtpaket bestehend aus der Senkung der Einkommenssteuer einerseits und der Ausweitung der Erbschafts- und der Schenkungssteuer andererseits soll so ausgestaltet werden, dass er unter Berücksichtigung der jährlichen Ertragsschwankungen insbesondere bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer im mehrjährigen Schnitt für den Kanton ungefähr ertragsneutral ausfällt.
(1) Nachkommen, Stiefkinder sowie Pflegekinder, deren Pflegeverhältnis mindestens zwei Jahre gedauert hat.
Titel: Gegenfinanzierte steuerliche Entlastung von Einkommen
Art des Vorstosses: Einzelmotion
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.RRGR.221»)