07.06.2021: Anfrage «Zulassung von Contact-Tracing-Apps mit dezentraler Datenspeicherung auf den Geräten der Gäste»
Gemäss Art. 5a Abs. 2 Bst. d der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie müssen die Betreiber von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben die Kontaktdaten aller vor Ort konsumierenden Gäste erheben.(1) Gemäss Art. 5 Abs. 2 müssen sie die Kontaktdaten zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 EpG der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin unverzüglich in elektronischer Form weiterleiten.(2)
Diese Bestimmungen unterscheiden sich wesentlich von jenen zum Proximity-Tracing.(3) Dieses, resp. die SwissCovid App, beruht darauf, dass Personen, die potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren, verständigt werden und Informationen sowie Verhaltensempfehlungen erhalten, ohne dass ihre Kontaktdaten an zentraler Stelle erfasst werden. Eine solche Lösung geht mit bedeutend höheren Datenschutzstandards einher als das zurzeit praktizierte Contact-Tracing-Regime im Kanton Bern. Sie ist technisch auch beim Contact-Tracing möglich, aber nicht mit den eingangs erwähnten Bestimmungen vereinbar. Dabei wären implementierte Lösungen vorhanden, namentlich die von der EPFL mitentwickelte App «Notify me»(4).
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat dem Bundesrat deswegen gemäss Medienmitteilung vom 21. Mai 2021 empfohlen, in der Verordnung «auch Contact-Tracing-Systeme zu erlauben, bei denen die Daten dezentral auf den Geräten von Besuchenden gespeichert werden», weil es «[a]us Sicht des Datenschutzes unbefriedigend [sei], dass im Zusammenhang mit dem Contact-Tracing in den Kantonen viele Kontaktdaten zentral gespeichert würden».(5)
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Teilt der Regierungsrat die Empfehlung der SGK-N?
- Wenn ja, hat er dies dem Bundesrat bereits mitgeteilt?
- Sofern der Bundesrat der Empfehlung der SGK-N folgt: Ist der Regierungsrat bereit, Contact-Tracing-Systeme mit dezentraler Datenspeicherung auf den Geräten der Besuchenden zu erlauben, falls das Contact-Tracing noch längere Zeit aufrecht erhalten werden muss? Wenn nein, warum nicht?
(1) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/439/de#art_5_a. Ausgenommen ist die Erhebung der Kontaktdaten von Kindern, die mit ihren Eltern anwesend sind.
(2) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/439/de#art_5.
(3) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/468/de.
(4) https://www.epfl.ch/campus/security-safety/en/health/coronavirus-covid19/covid-apps/notifyme/
(5) https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2021-05-21.aspx.
Titel: Zulassung von Contact-Tracing-Apps mit dezentraler Datenspeicherung auf den Geräten der Gäste
Art des Vorstosses: Einzelanfrage
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.STA.611»)