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Homeoffice ausbauen und vereinfachen

02.06.2020: Motion «Homeoffice ausbauen und vereinfachen»

Antrag:

  1. Der Regierungsrat fördert und unterstützt, dass in der Kantonsverwaltung dauerhaft deutlich mehr im Home-Office und mobil gearbeitet wird als vor Beginn der Corona-Krise.

  2. Der Regierungsrat schafft die nötigen technischen Voraussetzungen, damit Mitarbeitende der Kantonsverwaltung, soweit es ihre Aufgaben objektiv erlauben, im Home-Office oder mobil arbeiten können.

  3. Im Personalgesetz wird verankert, dass Mitarbeitende der Kantonsverwaltung im Home-Office oder mobil arbeiten können, soweit es ihre Aufgaben objektiv erlauben.

  4. Der Regierungsrat schafft die weiteren personalrechtlichen Voraussetzungen, damit Mitarbeitende der Kantonsverwaltung, soweit es ihre Aufgaben objektiv erlauben, im Home-Office oder mobil arbeiten können.

  5. Der Regierungsrat passt die Arbeitsplatzplanung der Kantonsverwaltung so an, dass – im Einklang mit den Punkten 1 bis 4 dieses Vorstosses – eine Erhöhung der Stellenprozente pro Büroarbeitsplatz resultiert.


Begründung:

Im Zuge der Corona-Krise wurden Massnahmen nötig, die die Reduktion persönlicher Kontakte, das Abstandhalten und die Entlastung des öffentlichen Verkehrs erleichtern. Unter anderem wurden Arbeiten, die am Computer oder telefonisch erledigt werden können, in hohem Masse ins Home-Office verlagert.

In diesem Ausmass ist das für die Arbeitswelt in der Schweiz eine neue Erfahrung. Während sich zwar gewisse Nachteile reiner Home-Office-Lösungen, namentlich im zwischenmenschlichen Bereich, zeigten, wurde – teils nach kleineren technischen oder organisatorischen Startschwierigkeiten – vor allem das Potenzial von Home-Office im Arbeitsalltag für viele Arbeitstätige (erstmals) erlebbar. Diese Erfahrung führt vielerorts dazu, dass bisherige Annahmen zur Notwendigkeit der physischen Präsenz am Arbeitsort, überdacht und revidiert werden.

Wer auf einer Präsenzkultur beharrt, gerät zunehmend in die Defensive. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass viele Arbeitnehmende dem Arbeiten im Home-Office einiges abgewinnen können und es (in gewissem Mass) beibehalten oder sogar ausbauen wollen. Kürzlich ergab eine Umfrage von Pro Familia Schweiz und Empiricon(1) unter berufstätigen Frauen mit Kindern, dass die Flexibilisierung des Arbeitsortes (konkret: die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten) eine der Hauptbedingungen für eine Erhöhung des Beschäftigungsgrads wäre.

Das Potenzial von Home-Office soll nun auch in der Kantonsverwaltung dauerhaft und konsequent genutzt werden. Der Regierungsrat hat erste Schritte gemacht, indem er (vor der Corona-Krise) in der Personalstrategie 2020–2023 die Massnahmen M2.1 (Umsetzung der Work Smart-Initiative: Gezielte Förderung von Homeoffice und mobilem Arbeiten unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse) und M3.3 (Führungskräfte befähigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und Arbeitsformen zu führen (Teilzeitarbeit, mobiles Arbeiten, Homeoffice, etc.)) verankerte. Das Personalamt bietet aus aktuellem Anlass eine Online-Schulung zum Thema «Führen auf Distanz» an.

Für eine dauerhaft konsequente Nutzung des Potenzials von Home-Office und mobilem Arbeiten braucht es indes weitere Massnahmen, damit mehr Mitarbeitende von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, durchaus auch mehr als einen Tag pro Woche.

So sind die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit dem Arbeiten im Home-Office und dem mobilen Arbeiten in der Kantonsverwaltung künftig keine vermeidbaren technischen Hindernisse im Wege stehen, bspw. durch die Beschaffung der nötigen Ausrüstung für gemischte Präsenz-/Video-Sitzungen, die Digitalisierung von Papierakten oder das Zur-Verfügung-Stellen von VDI-Lösungen (Virtual Desktop Infrastructure).

Auch personalrechtliche Hindernisse sind zu beseitigen, damit das Arbeiten im Home-Office und das mobile Arbeiten auch rechtlich zu einer normalen Arbeitsform werden. Dazu bedarf es einer Objektivierung der Voraussetzungen für die Bewilligung für Arbeiten im Home-Office und mobiles Arbeiten. Namentlich sind die Ablehnungsgründe auf das Fehlen eines geeigneten Home-Office-Arbeitsplatzes und die zwingende Ortsgebundenheit der zu erledigenden Aufgaben zu beschränken. Subjektive Ablehnungsgründe sind auszuschliessen.

Das vermehrte Arbeiten im Home-Office und das mobile Arbeiten reduzieren den Bedarf an Büroarbeitsplätzen. Die Arbeitsplatzplanung ist entsprechend anzupassen. Dies betrifft insbesondere die teureren Standorte der Kantonsverwaltung. Gemäss Jahresrechnung 2019 beliefen sich die kalkulatorischen Raumkosten des Kantons letztes Jahr auf 373 218 426 CHF.


Begründung der Dringlichkeit (nicht gewährt):

Die vermehrte Nutzung von Home-Office und mobilem Arbeiten haben das Potenzial, neue Handlungsoptionen für politische Baustellen wie die Kantonsfinanzen oder die Investitionsplanung aufzuzeigen. Darüber hinaus geben sie dem Kanton interessante Möglichkeiten, sich als moderne und attraktive Arbeitgeberin zu positionieren, und sie reduzieren den Pendlerverkehr und entschärfen damit die Überlastung der Verkehrsinfrastruktur. Die coronabedingten Erfahrungen mit der Arbeit im Home-Office sollen ausserdem genutzt und weiterverfolgt werden, solange sie frisch sind.

 

(1) http://www.profamilia.ch/tl_files/Medienmitteilungen/Bericht%20Ph.%20Gnaegi%20(d)_24.05.2020.pdf, http://www.profamilia.ch/tl_files/Medienmitteilungen/Grafiken_Erwerbssituation%20von%20Muettern%20(d)_24.05.2020.pdf


Titel: Homeoffice ausbauen und vereinfachen

Art des Vorstosses: Fraktionsmotion (Grünliberale)

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen: Grünliberale Fraktion

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2020.RRGR.184»)