
04.09.2023: Anfrage «Wie viel Transparenz besteht hinsichtlich der für die automatisierte Fahrzeugfahndung verwendeten Software?»
Der Regierungsrat möchte in der laufenden Teilrevision des Polizeigesetzes die gesetzliche Grundlage für die automatisierte Fahrzeugfahndung anpassen und erweitert zudem den Bestand der eingesetzten Überwachungsanlagen.(1)
Videoüberwachung zwecks automatisierter Identifikation von Personen oder auch von Fahrzeugen oder Kontrollschildern ist rechtlich und gesellschaftlich sehr heikel. Sie ermöglicht das Sammeln gewaltiger Datenmengen, die bspw. für die Erstellung von Bewegungsprofilen und nachgelagerten Anwendungen genutzt werden können, die gesellschaftlich nicht wünschenswert sind. Besonders problematisch sind das Anhäufen von Daten über einen längeren Zeitraum (Vorratsdatenspeicherung) und der ungezielte Einsatz der Überwachungstechnik.
Es ist anzunehmen, dass die Bestrebungen des Regierungsrats für den Ausbau der automatisierten Fahrzeugfahndung vom Grossen Rat gestützt werden. Zur Schadensbegrenzung ist unabdingbar, dass zumindest maximale Transparenz über die verwendete Software und über deren Anwendung hergestellt wird.(2)
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Hat die Kantonspolizei Zugang zum vollständigen Quellcode und zu den Machine-Learning-Modellen der für die automatisierte Fahrzeugfahndung verwendeten Software?
- Wurde oder wird die Software inkl. Quellcode von unabhängiger Stelle in der Schweiz evaluiert?
- Ist die Software technisch gesehen auch dafür nutzbar, Personen in oder ausserhalb von Fahrzeugen mit einer geeigneten Datenbank abzugleichen und sie so zu identifizieren?
(1) Vgl. https://www.derbund.ch/polizeigesetz-im-grossen-rat-was-der-ausbau-der-fahrzeugfahndung-bedeutet-670971676030.
(2) Beispielsweise u. a. durch eine Begleitung von wissenschaftlicher Seite, wie dies an der Mittagsveranstaltung der parlamentarischen Gruppe Digitalisierung vom 7. September 2022 in Zusammenhang mit Gesichtserkennung erläutert wurde.
Titel: Wie viel Transparenz besteht hinsichtlich der für die automatisierte Fahrzeugfahndung verwendeten Software?
Art des Vorstosses: Einzelanfrage
Sprecher: Casimir von Arx
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2023.STA.1091»)