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05.09.2022: Dringliche Interpellation «Welche Massnahmen fassen ÖV-Unternehmen angesichts einer möglichen Energiemangellage ins Auge?»

Bekanntermassen ist damit zu rechnen, dass es im kommenden Winter in der Schweiz zu einer Energiemangellage kommt. Insbesondere ist mit Strommangel und/oder Gasmangel zu rechnen. Zwar ist aus heutiger Sicht keineswegs sicher, ob es tatsächlich so weit kommt. Um aber im Falle des Eintretens einer Energiemangellage den Schaden für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt möglichst gering zu halten, sind zahlreiche Akteure gefordert, sich frühzeitig vorzubereiten. Dies gilt insbesondere für Organisationen, von deren Dienstleistungen grosse gesellschaftliche und wirtschaftliche Abhängigkeiten bestehen – also bspw. für ÖV-Unternehmen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Massnahmen haben die im Kanton Bern tätigen ÖV-Unternehmen angesichts einer möglichen Energiemangellage bzw. als Reaktion auf erhöhte Energiepreise bereits getroffen?

  2. Welche künftigen Massnahmen ziehen die im Kanton Bern tätigen ÖV-Unternehmen zurzeit in Betracht? In welchem Umfang wird eine Reduktion des Angebots (Taktausdünnung) ins Auge gefasst?

  3. Haben die im Kanton Bern tätigen ÖV-Unternehmen die Lieferung der für ihren Betrieb im kommenden Winter nötigen Energie vertraglich gesichert?

  4. Inwiefern wirkt sich eine Energiemangellage spezifisch auf unterschiedliche Fahrzeugtypen aus (z. B. Gasmangel auf Gas-Busse)?

  5. Welche Innentemperatur ist in ÖV-Fahrzeugen im Winter üblich und bis wie tief könnte man die Innentemperatur nach Einschätzung des Regierungsrats senken, ohne dass dies für die Fahrgäste unzumutbar wäre?

  6. Dem Vernehmen nach lässt die BLS Züge vom Typ MUTZ in Warteposition mitunter mehrere Tage lang eingeschaltet, wobei auch die Belüftung weiterläuft. Damit soll die planmässige Inbetriebnahme für die Weiterfahrt sichergestellt werden. Diese Praxis wirft Fragen in Bezug aufs Energiesparen auf. Zudem ist sie für Personen, die in der Nähe der wartenden Züge wohnen, belastend, da die in Warteposition laufenden Züge Lärm erzeugen.
    1. Wird die geschilderte Praxis im Hinblick auf eine Energiemangellage hinterfragt?
    2. Ist die Praxis auch bei anderen im Kanton Bern tätigen Bahnunternehmen gängig?
    3. Sind die Züge vom Typ MUTZ mit Hard- und Software ausgestattet, die ein energieoptimiertes oder vollständiges Abschalten ermöglichen? Wenn nein, seit wann ist bekannt, dass dieses Manko besteht, und was wurde seither dagegen unternommen?

  7. Eine Energiemangellage wird vor allem dann erwartet, wenn der Winter kalt wird. Wenn es kalt ist, und besonders wenn es schneit oder der Boden vereist ist, wird auch Velofahren als Alternative zur Nutzung des ÖV weniger attraktiv. Entsprechend dürfte die ÖV-Nachfrage ausgerechnet dann steigen, wenn die Energie für den ÖV-Betrieb knapp ist. Welche Massnahmen fasst der Regierungsrat ins Auge, um den Velo- und auch den Fussverkehr im Winter attraktiver zu machen (z. B. Temporeduktionen auf Strassen mit engen Platzverhältnissen)?


Begründung der Dringlichkeit:

Die Aussicht auf eine mögliche Energiemangellage im kommenden Winter verlangt, dass umgehend Massnahmen vorbereitet werden, um den ÖV-Betrieb auf die neue Situation abzustimmen. Auch für die Fahrgäste ist es wichtig, rasch zu erfahren, welche Angebotsänderungen sie erwarten, wenn es zur Energiemangellage kommt.


Titel: Welche Massnahmen fassen ÖV-Unternehmen angesichts einer möglichen Energiemangellage ins Auge?

Art des Vorstosses: Dringliche Einzelinterpellation

Sprecher: Casimir von Arx

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2022.RRGR.280»)