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15.03.2022: Motion «Steuerlicher Abzug von Infrastruktur für bidirektionales Laden von Elektroautos»

Antrag:

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

  1. Er stellt sicher, dass die getätigten Investitionen in Infrastruktur für bidirektionales Laden vom steuerbaren Einkommen abziehbar werden.

  2. Er setzt sich bei der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) ein, dass dies schweizweit in allen Kantonen möglich wird.


Begründung:

Wer ein Elektroauto kauft, kauft nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern auch einen Stromspeicher.

Bidirektionales Laden von Elektroautos ermöglicht es, diesen als Energiespeicher für den – beispielsweise mittels Solaranlage – selbst produzierten Strom zu verwenden.  Damit kann der Eigenverbrauch von Haushalten verbessert werden, ohne dass dafür eine separate Speichereinheit gekauft werden muss. So wird ein wesentlicher Beitrag an die Netzstabilisierung, an die effiziente Nutzung der Batteriekapazität von Elektroautos und damit an die Energiewende geleistet.

Bereits heute können gewisse Autos bidirektional geladen werden. Mit der Umsetzung der entsprechenden ISO-Norm (ISO 15118(1)), die 2022 erfolgen sollte, wird das bidirektionale Laden grundsätzlich zumindest bei allen fabrikneuen Elektroautos möglich sein. Für die entsprechende Ladeinfrastruktur ist jedoch aktuell eine bedeutende finanzielle Investition zu tätigen (aktuelle Preisofferte für eine Installation bei einem Schweizer Anbieter: > 10 000 CHF), die wirtschaftlich dadurch rechtfertigbar ist, dass damit eine separate Speichereinheit und deren Installation hinfällig werden.

Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe f VUBV(2) besagt, dass «Investitionen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen», von den Steuern abgezogen werden können. Bidirektionales Laden ist eine Investition in die rationelle Energieverwendung, welche im Gegensatz zu separaten Speichereinheiten keine zusätzliche graue Energie nach sich zieht. Die entsprechenden Investitionen müssen von den Steuern abziehbar werden.

 

(1) Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_15118.

(2) https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/201


Titel: Steuerlicher Abzug von Infrastruktur für bidirektionales Laden von Elektroautos

Art des Vorstosses: Überparteiliche Motion

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen (6): Jan Remund (Grüne), Katharina Baumann (EDU), Jürg Rothenbühler (Die Mitte), Peter Flück (FDP), Hans Jörg Rüegsegger (SVP), Hanspeter Steiner (EVP)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2022.RRGR.79»)