28.11.2022: Anfrage «Wie ist es um die Elektrifizierung des kantonalen Traktorenbestands bestellt?»
Die Elektrifizierung im Mobilitätsbereich schreitet voran. In den letzten Jahren wuchs das Angebot an elektrisch betriebenen Fahrzeugen beträchtlich, so dass für immer mehr Anwendungen geeignete Elektrofahrzeuge erhältlich sind. Auch Elektro-Traktoren sind heute marktreif.(1)
Im Zuge der Dekarbonisierung muss die Elektrifizierung auch im Traktorenbereich erfolgen, dies insbesondere in der Landwirtschaft. Für landwirtschaftliche Betriebe ergibt sich dadurch unter geeigneten Umständen der Vorteil, dass der Strom für den Betrieb der eigenen Traktoren direkt vor Ort mittels Photovoltaikanlage produziert werden kann.
Auch der Kanton Bern ist landwirtschaftlich tätig. So betreibt er in der Justizvollzugsanstalt Witzwil den schweizweit grössten landwirtschaftlichen Betrieb. Diese Anfrage bezieht sich indes nicht einzig auf landwirtschaftlich eingesetzte Traktoren.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele Traktoren befinden sich an welchen Standorten im Fahrzeugpark des Kantons Bern?
- Wie viele dieser Traktoren werden elektrisch angetrieben?
- Gibt es einen Regierungsbeschluss zur konsequenten und zeitnahen Elektrifizierung des kantonalen Traktorenbestands?
(1) Vgl. z. B. http://www.e-landwirtschaft.at/elektrotraktor-fendt/.
Titel: Wie ist es um die Elektrifizierung des kantonalen Traktorenbestands bestellt?
Art des Vorstosses: Einzelanfrage
Sprecher: Casimir von Arx
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2022.STA.2029»)