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08.12.2022: Motion «Erbringung und Finanzierung freiwilliger Leistungen durch den Kanton Bern»

Antrag:

Der Regierungsrat listet in einem Bericht alle wesentlichen freiwillig durch den Kanton erbrachten oder freiwillig durch den Kanton finanzierten Leistungen auf.

Der Begriff der Leistung ist breit zu verstehen: gemeint sind konkrete Dienstleistungen oder Subventionen, aber auch abstraktere Konzepte wie ein über die Sicherheitsanforderungen hinausgehender Strassenbaustandard sowie das Halten defizitärer Objekte im Finanzvermögen. Grundsätzlich gelten Leistungen mit Nettoaufwand von über 50'000 CHF pro Jahr als wesentlich.

Pro Leistung beantwortet der Bericht mindestens folgende Fragen:

  • Worum geht es (kurze Beschreibung)?
  • Wie hoch sind die jährlichen Nettokosten für den Kanton (Vollkostenrechnung, Grössenordnung genügt)?
  • Auf wessen Beschluss hin wird die Leistung erbracht (Regierungsrat, Grosser Rat, Stimmbevölkerung, andere), inkl. Verweis auf konkreten Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsartikel?
  • Wann fiel der Entscheid, die Leistung zu erbringen?
  • Welche Folgen hätte ein Verzicht auf die Leistung für Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft, für die Kantonsfinanzen und ggf. für die Finanzen bernischer Gemeinden?
  • Ist eine Reduktion der Leistung möglich? Wenn ja, in welchem Umfang?

Der Regierungsrat bezieht die Finanzkommission und/oder andere Grossratskommissionen in geeigneter Weise in den Erarbeitungsprozess ein.


Begründung:

Die Finanzlage des Kantons Bern ist angespannt. Sollte die Gewinnausschüttung der Nationalbank in den nächsten Jahren ausfallen oder deutlich tiefer ausfallen als bisher angenommen, wird die Finanzlage kritisch.

Dieser Problemlage kann man mit verschiedenen Herangehensweisen begegnen. Eine davon besteht darin, zu überprüfen, ob der Kanton Bern Leistungen erbringt, die man reduzieren oder auf die man verzichten könnte, um die Lücke zwischen der schlechten finanziellen Perspektive und einer nachhaltigen Ausgestaltung der Kantonsfinanzen zu verkleinern.

Dabei ist zu unterscheiden, zwischen Leistungen, die der Kanton aufgrund übergeordneten Rechts erbringen muss, einerseits und freiwilligen Leistungen andererseits. Während das Sparpotential bei ersteren ausschliesslich in einer effizienteren Aufgabenerbringung (und damit vor allem beim Regierungsrat) liegt, gibt es bei letzteren im Prinzip die Möglichkeit, sie zu redimensionieren oder ganz auf sie zu verzichten und so die Kantonsfinanzen zu entlasten.

Um faktenbasiert und konkret über die freiwilligen Leistungen diskutieren zu können, müssen diese und ihre Kosten und ihr Nutzen für die Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft bekannt sein. Eine entsprechende Zusammenstellung steht bisher nicht zur Verfügung. Auch das Budget und der Aufgaben- und Finanzplan sind hierfür ungeeignet.

Der geforderte Bericht erlaubt es dem Grossen Rat, aber auch dem Regierungsrat, die Kosten-Nutzen-Verhältnisse einzelner Leistungen einzuschätzen und Prioritäten zu setzen.


Titel: Erbringung und Finanzierung freiwilliger Leistungen durch den Kanton Bern

Art des Vorstosses: Überparteiliche Motion

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen (7): Katja Streiff (EVP), Mathias Müller (SVP), Peter Gerber (Die Mitte), Jan Remund (Grüne), Stephan Lack (FDP), Madeleine Amstutz (SVP), Jakob Schwarz (EDU)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2022.RRGR.429»)