29.11.2021: Dringliche Interpellation «Der Kanton Bern braucht eine saubere Interessensabwägung im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU»
Im Mai dieses Jahres beschloss der Bundesrat, das Institutionelle Abkommen mit der Europäischen Union nicht zu unterzeichnen und damit die Verhandlungen über das Abkommen zu beenden.(1) Entscheidend dafür erscheint, dass in der Schweiz vor allem Nachteile in verschiedenen Verhandlungsbereichen diskutiert wurden, weswegen die Mehrheitsfähigkeit des Abkommens in Frage gestellt war.
Auch nach dem Abbruch der Verhandlungen bleibt die Notwendigkeit, das Verhältnis der Schweiz zur EU weiterzuentwickeln, bestehen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich grundsätzlich neue Fragen stellen als jene, die schon im Kontext des Institutionellen Abkommens diskutiert wurden. Umso wichtiger ist es, nun eine gesamtheitliche Interessensabwägung vorzunehmen, statt sich einseitig auf vermeintliche oder tatsächliche Nachteile eines Abkommens mit der EU zu konzentrieren.
Dies gilt auch für den Kanton Bern und für den Regierungsrat: Wie aus der Antwort des Regierungsrats auf die Motion 066-2019 hervorgeht, sieht der Regierungsrat die «Bereinigung» der Verhandlungsbereiche «staatliche Beihilfen» und «Unionsbürgerrichtlinie» als «conditio sine qua non».(2) Möglichen Nachteilen in diesen Bereichen stehen in anderen Bereichen indes vitale Interessen des Kantons Bern an einem Abkommensabschluss gegenüber:
- Bedingt durch den Verhandlungsabbruch zum Institutionellen Abkommen wird die Schweiz im Rahmen des EU-Forschungsprogramms «Horizon Europe» nur noch als nichtassoziierter Drittstaat behandelt. Für den Universitäts- und Forschungsstandort Bern bedeutet dies nicht nur finanzielle Probleme, sondern vor allem einen Reputationsschaden und einen Verlust an Attraktivität für talentierte Forscher:innen – und damit mittelfristig potenziell gravierende Nachteile im internationalen Forschungswettbewerb.(3), (4)
- Aus demselben Grund sind Innovationsprojekte Bernischer Unternehmen von einer Förderung durch den European Innovation Council (EIC) ausgeschlossen.(3)
- Auch der Bildungsstandort Bern leidet:(3) Schon seit 2014 können Schweizer Institutionen nicht mehr am Bildungsprogramm Erasmus+ teilnehmen. Trotz dem teilweisen Ersatz durch das Schweizerische Ersatzprogramm SEMP leiden die Attraktivität von Berner Institutionen für Austauschpartnerschaften und die internationale Bekanntheit des Studienstandorts Bern. Für die Erasmus+-Programmlinien «Cooperation projects» und «Embracing Sports» besteht zudem kein Ersatz, und es gibt auch kaum Alternativen. Dieser Zustand dürfte andauern, solange kein Abkommen mit der EU zustandekommt.
- Nach dem Scheitern der Verhandlungen zum Institutionellen Abkommen ist die EU nicht mehr bereit, das Abkommen zum Abbau von technischen Handelshemmnissen zu aktualisieren. Dies führt zur Verschlechterung des EU-Marktzugangs für die Schweizer Exportindustrie, denen nur mit aufwändigen Massnahmen begegnet werden kann, und senkt mittelfristig die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz für exportorientierte Unternehmen. Wie jüngst bekannt wurde,(5) ist bspw. die Medtech-Branche hiervon betroffen. Die Medtech-Branche ist ein Standbein des Medizinalstandorts Bern, dessen Bedeutung für den Kanton der Regierungsrat regelmässig betont.
- Ein Strommarktabkommen mit der EU ist voraussichtlich blockiert, solange für die institutionellen Fragen keine Lösung mit der EU gefunden ist. Dieses Abkommen, dessen Wichtigkeit der Regierungsrat selbst herausstreicht,(6) ist bedeutend für die Versorgungssicherheit der Schweiz, gerade auch für den Wirtschaftsstandort Bern. Eine länger andauernde Strommangellage ist eines der wirtschaftlich grössten Risiken für die Schweiz.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Ist es vor dem Hintergrund der oben formulierten «conditio sine qua non» im Sinne des Regierungsrats, dass der Bundesrat die Verhandlungen zum Institutionellen Abkommen abgebrochen hat?
- Worin konkret bestehen die Befürchtungen des Regierungsrats hinsichtlich der Folgen eines Abkommens mit der EU betreffend staatliche Beihilfen und Unionsbürgerrichtlinie? Wie quantifiziert er diese Befürchtungen?
- Welche Bedeutung misst der Regierungsrat den oben aufgeführten und weiteren Nachteilen bei, die sich für den Kanton Bern infolge des Nichtabschlusses des Institutionellen Abkommens ergeben?
- Hat der Regierungsrat je eine umfassende, soweit möglich quantifizierte, gesamtheitliche Interessensabwägung hinsichtlich der Vor- und Nachteile des Institutionellen Abkommens und seiner positiven und negativen Folgen für den Kanton Bern vorgenommen? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam der Regierungsrat?
- Wenn nein: Ist der Regierungsrat bereit, eine solche Interessensabwägung nachzuholen und sie zu publizieren?
Begründung der Dringlichkeit:
Der Abbruch der Verhandlungen zum Institutionellen Abkommen mit der EU ändert nichts daran, dass das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU dringend weiterentwickelt werden muss. Für den Kanton Bern ist diese Weiterentwicklung, wie dargelegt, von zentraler Bedeutung. Der politische Dialog zwischen der Schweiz und der EU wird derzeit neu aufgegleist. Damit der Kanton Bern hierbei seine Interessen einbringen kann, muss Klarheit darüber bestehen, wo diese liegen.
(1) Vgl. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83705.html.
(2) https://www.rr.be.ch/etc/designs/gr/media.cdwsbinary.RRDOKUMENTE.acq/77d4b1ab060a408c99d00d4cadaa4791-332/39/PDF/2019.RRGR.84-RRB-D-188986.pdf.
(3) Vgl. Interpellation 179-2021 (https://www.gr.be.ch/etc/designs/gr/media.cdwsbinary.DOKUMENTE.acq/882a82312a5b4448b686d8ddb3d6a7a0-332/28/PDF/2021.RRGR.279-RRB-D-237127.pdf).
(4) Vgl. https://www.derbund.ch/unsere-reputation-steht-auf-dem-spiel-342858799716.
(5) Vgl. https://www.nzz.ch/wirtschaft/schweizer-streit-mit-der-eu-medtech-branche-schiesst-auf-bundesrat-und-erwaegt-klage-gegen-die-eu-ld.1651090.
(6) Vgl. Antwort auf Motion 053-2021 (https://www.rr.be.ch/etc/designs/gr/media.cdwsbinary.RRDOKUMENTE.acq/a60e4986ad2b49408af9cdf07e69e7b8-332/4/PDF/2021.RRGR.78-RRB-D-235983.pdf).
Titel: Der Kanton Bern braucht eine saubere Interessensabwägung im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU
Art des Vorstosses: Dringliche Einzelinterpellation
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.RRGR.355»)