26.11.2021: Interpellation «Hundehaltung ohne und mit Kurs: Wie wird das nötige Tierschutzwissen vermittelt?»
Seit das Hundekurs-Obligatorium 2016 auf Bundesebene aufgehoben wurde, haben mehrere Kantone – Wallis, Zürich, Neuenburg und Freiburg – ein entsprechendes Obligatorium wiedereingeführt. Die öffentliche Debatte drehte sich oft um die Frage, ob die Hundekurse nachweislich Hundebisse reduzieren. Dabei geht unter, dass Hundekurse auch dem Tierschutz dienen. Halter:innen sollen gewaltfreie Trainingsmethoden kennen, über die Grundlagen des Tierschutzrechts informiert sein und die potenziellen Kosten ihres Haustiers sowie Vorsorgemöglichkeiten kennen.
Es gibt Hinweise darauf, dass dieses Wissen bei Neuhalter:innen oft fehlt. Laut Aussagen von Tierheimen gab es eine Adoptionswelle(1) am Anfang von Corona und eine darauffolgende Rückgabewelle(2). Das deutet darauf hin, dass viele Neuhalter:innen mit ihren Hunden überfordert waren. Für die ohnehin überlasteten Tierheime bedeutete das zusätzlichen Aufwand, die Hunde litten unter der mehrfachen Umsiedlung.
Auch im Bereich der Tiergesundheit kann Unwissen zum Problem werden. Gemäss Schätzungen von Tierversicherungen sind 90 bis 95 Prozent der Hunde in der Schweiz unversichert. Als Grund für die tiefe Versichertenquote werden Unwissen und Unterschätzung der potenziellen Kosten für tierärztliche Behandlungen genannt. Solche Behandlungen können nämlich ins Geld gehen: Die Behandlung eines komplizierten Knochenbruchs oder die operative Entfernung eines gefressenen Fremdkörpers kann gut 3’000 bis 4’000 Franken kosten. Selbst die Behandlung eher alltäglicher Hundeprobleme – etwa die Behandlung einer Diarrhö mit Stabilisation und Überwachung im Tierspital – kostet schnell mehrere Hundert Franken. Können notwendige Behandlungen aus Kostengründen nicht vorgenommen werden, müssen die Tiere darunter leiden. Unter harten Preisverhandlungen und preisbedingter Unterlassung von Behandlungen leiden aber auch Tierärzt:innen.(3)
Ein weiteres Problem ist, dass auch in freiwillig besuchten Hundekursen nicht notwendigerweise die erwähnten Kenntnisse des Tierschutzrechts vermittelt werden und dass teilweise gar auf Gewalt basierende Trainingsmethoden angewandt werden. Offenbar kann jedermann:frau Hundekurse anbieten, ohne dass das notwendige Fachwissen bei den Ausbildenden vorgängig geprüft wurde.
Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wurde die Wirksamkeit der Hundekurse für die Vermittlung von gewaltfreien Trainingsmethoden, tierschutzrechtlichem Wissen und Kenntnis von Vorsorgemöglichkeiten je erhoben?
- Welche Voraussetzungen müssen Anbieter:innen von Hundekursen von Gesetzes wegen erfüllen?
- Wie überprüft der Kanton, welche Inhalte in Hundekursen vermittelt werden und ob in Hundekursen auf Gewalt basierende Trainingsmethoden angewandt werden?
- Wie unterstützt der Kanton seit der Abschaffung des Hundekurs-Obligatoriums den kompetenten und gewaltfreien Umgang mit Hunden?
- Wie viele Hunde im Kanton Bern sind krankenversichert? Sieht die Regierung in einem allfälligen Vorsorgemangel ein Problem?
- Wie haben sich die Hunde-Adoptionsrate, die Rückgabe adoptierter Hunde und die Belegung der Tierheime im Kanton während der Corona-Zeit entwickelt?
- Wie unterstützt der Kanton seit der Abschaffung des Hundekurs-Obligatoriums die Vermittlung des nötigen Tierschutzwissens und die Kenntnis von Vorsorgemöglichkeiten?
- Welche Massnahmen wären denkbar, um die flächendeckende medizinische Grundversorgung von Hunden sicherzustellen?
- Welche weiteren Massnahmen sind denkbar, um bei Neuhalter:innen die Kenntnis der Bedürfnisse und der potenziellen Kosten ihres Haustiers sowie der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzrechts sicherzustellen?
(1) Vgl. https://www.20min.ch/story/wegen-corona-wollen-alle-ein-tier-adoptieren-456960684896.
(2) Vgl. https://www.20min.ch/story/volle-heime-weil-vor-der-anschaffung-der-tiere-nicht-weit-gedacht-wurde-328381944829
(3) Vgl. https://taz.de/Suizide-bei-Tieraerztinnen/!5804411/.
Titel: Hundehaltung ohne und mit Kurs: Wie wird das nötige Tierschutzwissen vermittelt?
Art des Vorstosses: Einzelinterpellation
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.RRGR.343»)