Skip to main content
Universität Bern

16.09.2021: Interpellation «Welche Auswirkungen hat die Sponsoring-Tätigkeit der ‹UniBE Foundation› auf den Infrastrukturbedarf der Universität Bern?»

Wie seit längerem bekannt ist, übersteigen die in den nächsten Jahren geplanten Investitionen des Kantons Bern seine finanziellen Möglichkeiten. Am 26. August hat der Regierungsrat seinen vom Grossen Rat geforderten Vorschlag für eine Priorisierung der Investitionsvorhaben veröffentlicht.(1) Die Priorisierung umfasst die Verschiebung von Investitionsvorhaben um wenige Jahre sowie den Verzicht auf Investitionsvorhaben (resp. deren langfristige Verschiebung). Der Vorschlag des Regierungsrats sieht eine Neuverschuldung des Kantons Bern von 500 Mio. CHF über zehn Jahre vor. Der Regierungsrat hat auch einen Variantenvorschlag vorgelegt, der ohne Neuverschuldung auskommt. Dieser beinhaltet die Verschiebung von bzw. den Verzicht auf weitere Investitionsvorhaben.

Die Universität Bern ist stark von der Priorisierung gemäss Vorschlag des Regierungsrats betroffen.(2) Die Variante ohne Neuverschuldung würde die Entwicklung der Universität noch härter treffen.(3)

Wie vor einigen Monaten bekannt wurde, möchte die Universität Bern mit einer Stiftung namens «UniBE Foundation» neue Geldquellen erschliessen.(4) Eine ausgearbeitete Strategie für die Stiftung lag damals noch nicht vor. Konkrete Aktivitäten waren aus damaliger Sicht nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2021 zu erwarten. Die akquirierten Gelder sollten aber insbesondere für die Finanzierung von Professuren, die Lancierung und Förderung von Forschungsprojekten und die Finanzierung von Ressourcen und Infrastruktur verwendet werden.

Der Regierungsrat wird in Anbetracht dieser Umstände um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Liegt mittlerweile eine Strategie der «UniBE Foundation» vor? Wenn ja, was beinhaltet sie generell und was in Bezug auf die Finanzierung von universitärer Infrastruktur?

  2. Hat sich der Regierungsrat bereits mit dem Stiftungsrat der «UniBE Foundation» und mit der Universität Bern über die geplanten Aktivitäten der «UniBE Foundation» und über deren Auswirkungen auf den Kanton und auf die Kantonsfinanzen ausgetauscht? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führte der Austausch?

  3. Die «UniBE Foundation» beabsichtigt, insbesondere Professuren und Forschungsprojekte zu finanzieren. Professuren und Forschungsprojekte ziehen einen Bedarf an zusätzlicher Infrastruktur nach sich. Ist es für den Regierungsrat denkbar, dass ein Vorgehen der «UniBE Foundation», welches schwerpunktmässig Professuren und Forschungsprojekte finanziert, dazu führt, dass die Universität Bern mittelfristig zusätzlichen Infrastrukturbedarf beim Kanton anmeldet?

  4. Zwar können gemäss Medienberichterstattung nur solche Professuren und Forschungsprojekte von der «UniBE Foundation» finanziert werden, die in die «Strategie der Universität» passen. Dennoch gehen mit der Finanzierung von Professuren und Forschungsprojekten durch Private jeweils auch Zweifel im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Forschung einher. Die Finanzierung von Gebäuden durch Private ist diesbezüglich weniger heikel. Die Universität Zürich prüft deswegen, ob nicht auch Gebäude oder Hörsäle nach Geldgebern benannt werden können, statt dass Professuren und Forschungsprojekte finanziert werden.(5) Prüft auch die Universität Bern diese Art der Infrastrukturfinanzierung? Hat sie dabei schon konkrete Erfolge erzielt?

  5. Wäre es in Anbetracht der Ausgangslage (Verschiebungen und Verzichte von Infrastrukturprojekten für die Universität Bern infolge der Priorisierung der kantonalen Investitionen, Unabhängigkeit der Forschung) nicht erstrebenswert, wenn die «UniBE Foundation» ihre Aktivitäten so ausrichten würde, dass die von ihr finanzierten Professuren und Forschungsprojekte höchstens so viel Bedarf nach zusätzlicher Infrastruktur nach sich ziehen, wie die «UniBE Foundation» selbst finanziert?

  6. Dürfte die Universität Bern die Gesamtprojektleitung für Bauprojekte übernehmen, wenn sie die Kosten des Bauprojekts ganz oder zu wesentlichen Teilen über die «UniBE Foundation» deckt? Wenn nein, wird damit nicht ein Anreiz zugunsten der in Frage 5 formulierten Ausrichtung der Aktivitäten der «UniBE Foundation» verpasst?

 

(1) https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.html/portal/de/meldungen/mm/2021/08/20210825_1356_deutlich_verbessertefinanzielleperspektiven

(2) Verschiebungen: Universität/Pädagogische Hochchschule, Von-Roll-Areal, 2. Etappe (um 5 Jahre); Universität, 1. Etappe Muesmatt (um 5 Jahre); Universität, 2. Etappe Muesmatt (um 5 Jahre); Universität, Ersatzneubau Pathologie (um 5 Jahre). Verzichte/langfristige Verschiebungen: Universität, Neubau Medizinische Forschung; Universität, Ersatzneubau Zahnmedizinische Kliniken ZMK. Vorerst nur Projektierung: Universität, Standortentwicklung Aebimatte.

(3) Verzicht/langfristige Verschiebung: Universität, Standortentwicklung Aebimatte.

(4) https://www.derbund.ch/wirtschaftspromis-gehen-fuer-die-uni-bern-auf-geldsuche-881650354895

(5) https://nzzas.nzz.ch/hintergrund/universitaet-zuerich-rektor-schaepman-plant-studium-ohne-matura-ld.1605293


Titel: Welche Auswirkungen hat die Sponsoring-Tätigkeit der «UniBE Foundation» auf den Infrastrukturbedarf der Universität Bern?

Art des Vorstosses: Einzelinterpellation

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen:

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.RRGR.315»)