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Umgang mit Buchgewinnen und -verlusten

30.08.2021: Dringliche Interpellation «Umgang mit Buchgewinnen und -verlusten infolge von Neubewertungen von Gemeindeliegenschaften und -grundstücken»

Das Budget 2022, das der Gemeinderat dem Parlament für die Sitzung vom 30. August vorlegte, enthält einen als «Einmaleffekt» bezeichneten Buchgewinn infolge einer Neubewertung von Liegenschaften und Grundstücken im Finanzvermögen der Gemeinde Köniz. Der Buchgewinn resultiert daraus, dass die betreffenden Liegenschaften und Grundstücke ­– sie sind im Baurecht abgegeben – neu mit 3.5 Prozent statt wie bisher mit 4.5 Prozent kapitalisiert werden.

Die Volksvorlage «Rappentöri, Abgabe von Land im Baurecht», die der Gemeinderat dem Parlament für die Sitzung vom 23. August vorlegte, führt gemäss den Ausführungen des Gemeinderats zu einem Buchgewinn von 8.15 Mio. CHF. Diese ist offenbar nicht im IAFP eingeplant. Auch der Buchgewinn im Rappentöri-Areal hängt mit einer Kapitalisierung basierend auf einem Baurechtszins von 3.5 Prozent zusammen.

Diese beiden Sachverhalte werfen die Frage auf, wie viele sogenannte Neubewertungs-«Einmal»effekte potenziell noch eintreten können, nach welchen Kriterien diese ausgelöst werden und welche Rolle sie für die Könizer Finanzdebatte spielen.

Der Gemeinderat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Buchgewinne infolge Neubewertung von Gemeindeliegenschaften und -grundstücken sind aus heutiger Sicht realisierbar (stille Reserven), bspw., indem man Liegenschaften und Grundstücke im Baurecht konsequente basierend auf einem Baurechtszins von 3.5 Prozent kapitalisiert?

  2. Wie wirken sich diese Buchgewinne auf die Erfolgsrechnung aus? Schlagen sie direkt auf das Ergebnis der Erfolgsrechnung durch oder werden sie (vorübergehend) in eine Reserve eingelegt?

  3. Sind diese Buchgewinne im IAFP eingearbeitet? Wenn nein, warum nicht?

  4. Wer entscheidet nach welchen Kriterien darüber, ob und wann diese Buchgewinne realisiert werden?

  5. Wer entscheidet nach welchen Kriterien darüber, ob und wann ebenfalls eine Neubewertung vorgenommen würde, wenn diese zu einem Buchverlust führen würde (z. B. infolge steigender Zinsen)?

  6. Mit welcher Handhabung von Buchgewinnen und -verlusten infolge von Neubewertungen kann verhindert werden, dass die Verlässlichkeit des IAFP sinkt, weil es wiederholt zu «Einmal»effekten kommt, die nicht im IAFP eingerechnet waren?

  7. Müsste nicht dafür gesorgt werden, dass Buchgewinne infolge von Kapitalisierung basierend auf einem tieferen Baurechtszins in die Zinsschwankungsreserve eingelegt, und entsprechende Buchverluste via Zinsschwankungsreserve abgefedert werden?


Begründung der Dringlichkeit:

Begründung der Dringlichkeit: Mit den Unterlagen für die Parlamentssitzungen im August 2021 wurden zwei namhafte Buchgewinne infolge von Neubewertungen bekannt. Der Umgang des Gemeinderats mit solchen Buchgewinnen ist relevant für die Finanzdebatte, da er die Verlässlichkeit der Finanzplanung beeinträchtigen kann. In Anbetracht der laufenden Finanzdebatte und der grossen finanziellen Relevanz der Buchgewinne muss das Parlament möglichst rasch Klarheit über den Umgang mit Buchgewinnen infolge von Neubewertungen erhalten.


Titel: Umgang mit Buchgewinnen und -verlusten infolge von Neubewertungen von Gemeindeliegenschaften und -grundstücken

Art des Vorstosses: Dringliche Fraktionsinterpellation (EVP-glp-Mitte-Fraktion)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (9): Dominic Amacher (FDP), Iris Widmer (Grüne), Sandra Röthlisberger (glp), Roland Akeret (glp), David Müller (Junge Grüne), Florian Moser (SVP), Matthias Müller (EVP), Mike Lauper (SVP), Andreas Lanz (Die Mitte)

Status der Bearbeitung:

  • 06.12.2021: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 710 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
  • 13.10.2021: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
  • 30.08.2021: Das Parlamentsbüro gewährt die Dringlichkeit.
  • 30.08.2021: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 4). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «2128»).