23.08.2021: Interpellation «Welches Angebot für eine Dauergrabpflege besteht in der Gemeinde Köniz?»
Die Gemeinde Köniz verfügt über fünf Friedhöfe: Köniz, Nesslerenholz, Niederscherli, Oberwangen und Wabern Dorf. Für jeden Friedhof bestimmt der Gemeinderat eine Einzelperson bzw. eine Unternehmung als Friedhofgärtner:in,(1) wobei für Wabern Dorf, wo nur noch wenige Gräber bestehen, eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung die Funktion der Friedhofgärtnerin ausübt.
Für Bepflanzung, Pflege und Unterhalt des Grabes sind die Angehörigen zuständig.(2) Die Bepflanzung können sie einer Gärtnerei oder der «Stiftung Dauer-Grabpflege Köniz»(3) übertragen. Für das Setzen mehrjähriger Pflanzen (Bäumchen, Sträucher) wird allerdings die Zustimmung des Friedhofgärtners/der Friedhofgärtnerin benötigt.(4)
Bei dreien der fünf Stiftungsräte der «Stiftung Dauer-Grabpflege Köniz» handelt es sich vom Gemeinderat bestimmte Friedhofgärtner resp. um den Geschäftsführer einer als Friedhofgärtner:in bestimmten Unternehmung.
Der Stiftungszweck der «Stiftung Dauer-Grabpflege Köniz» lautet: «Gewährleistung einer fachgerechten Ausführung der Dauer-Grabpflege bis zum Ablauf der Grabesruhe im Rahmen der Reglemente der Gemeinde Köniz». Die Aufsicht über die Stiftung übt das «Finanzinspektorat» der Gemeinde Köniz aus.
Der Gemeinderat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- In was für einem Verfahren und wie oft werden die Friedhofgärtner:innen durch den Gemeinderat bestimmt? Wie viele Bewerber:innen gab es bei den letzten Verfahren pro Friedhof?
- Welche Gärtnereien können Angehörige, die selbst nicht in der Lage oder willens sind, die Bepflanzung eines Grabes zu besorgen, mit der Bepflanzung beauftragen? Welche Gärtnereien erhalten de facto solche Aufträge? Welche Gärtnereien führen im Auftrag der «Stiftung Dauer-Grabpflege Köniz» Aufträge in welchem Friedhof aus?
- Falls Angehörige eine Gärtnerei beauftragen, die nicht deckungsgleich mit dem/der vom Gemeinderat bestimmten Friedhofgärtner:in ist, müssen dann auch diese Gärtnereien die Zustimmung des/der Friedhofgärtner:in für das Setzen mehrjähriger Pflanzen einholen, oder gilt diese Bestimmung nur für den Fall, das die Angehörigen selbst solche Pflanzen setzen?
- Wie wird der Wettbewerb zwischen der «Stiftung Dauer-Grabpflege Köniz» und anderen Gärtnereien, die von Angehörigen beauftragt werden können, gewährleistet?
- Ist die «Stiftung Dauer-Grabpflege Köniz» vom Kanton Bern als gemeinnützig anerkannt (Steuerbefreiung)?
- Wie liegen die Tarife, die für Bepflanzung, Pflege und Unterhalt eines Grabs einer bestimmten Grösse auf einem Könizer Friedhof bezahlt werden, im Vergleich zu den Tarifen auf Friedhöfen anderer Gemeinden im Kanton Bern (z. B. Burgdorf, Worb, Bern)?
- Unterscheiden sich die Tarife pro Jahr bei der «Stiftung Dauer-Grabpflege Köniz» von den Tarifen, die man für Bepflanzung und Grabpflege für ein einzelnes Jahr bezahlt, wenn man einen solchen Jahresauftrag direkt an eine Gärtnerei erteilt, die von der «Stiftung Dauer-Grabpflege Köniz» Aufträge erhält?
- Welche Massnahmen umfasst die vom «Finanzinspektorat» ausgeübte Aufsicht der «Stiftung Dauer-Grabpflege Köniz»?
- Der Gemeinderat hat angekündigt, per 2024 die «Friedhofpflege» in die neue Organisationseinheit «Grün Köniz» internalisieren zu wollen.(5) Sind mit «Friedhofpflege» lediglich (a) die Arbeiten gemeint, die heute zwingend durch den/die Friedhofgärtner:in erbracht werden, oder auch (b) Bepflanzung, Pflege und Unterhalt von Gräbern, die auch von anderen Gärtnereien vorgenommen werden können?
- Falls nur (a) internalisiert wird: Ist das nach Auffassung des Gemeinderats eine effiziente Lösung? Gedenkt der Gemeinderat, die Grabpflege auch direkt durch «Grün Köniz» anzubieten? Welche Vor- und Nachteile hätte ein solches Angebot für die Angehörigen?
- Eine Internalisierung der Friedhofpflege hat personelle Konsequenzen für die Gärtnereien, die diese Aufgabe bislang ausführen. Wird der Gemeinderat Personal dieser Gärtnereien, welches infolge der Internalisierung die Stelle verliert, bei Interesse übernehmen?
(1) Art. 5 Abs. 3 Bestattungs- und Friedhofreglement, https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/12135/556.1%20Bestattungs-%20und%20Friedhofreglement.pdf.
(2) Art. 10 Abs. 1 Bestattungs- und Friedhofreglement.
(3) https://www.dauergrabpflege-koeniz.ch
(4) Art. 16 Abs. 3 Bestattungs- und Friedhofverordnung, https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/16877/55611_Bestattungs_und_Friedhofsverordnung_Nr596.pdf.
(5) https://www.koeniz.ch/aktuell/medieninformation.page/1018/news/9032/newsarchive/1.
Titel: Welches Angebot für eine Dauergrabpflege besteht in der Gemeinde Köniz?
Art des Vorstosses: Fraktionsinterpellation (EVP-glp-Mitte-Fraktion)
Erstunterzeichner: Casimir von Arx
Weitere Unterzeichnende (6): Matthias Müller (EVP), Ruedi Lüthi (SP), Andreas Lanz (Die Mitte), Mike Lauper (SVP), Kathrin Gilgen (SVP), Roland Akeret (glp)
Status der Bearbeitung:
- 17.01.2022: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 19 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
- 20.10.2021: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
- 23.08.2021: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 2 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
- Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «2124»).