
15.03.2021: Motion «Einführung der Rangfolgewahl für die Bestimmung des Gemeindepräsidiums»
Antrag:
Das Reglement über Abstimmungen und Wahlen wird dahingehend angepasst, dass das Gemeindepräsidium künftig mittels Rangfolgewahl bestimmt wird.
Begründung:
Die Rangfolgewahl ist ein Wahlverfahren, bei dem die Wahlberechtigten jeder Kandidatin und jedem Kandidaten eine Priorität zuordnen können. Dadurch können die Wahlberechtigten – anders als im heutigen System – nicht nur sagen, wer ihr Lieblingskandidatin bzw. ihre Lieblingskandidat ist, sondern sie können auch sagen, welche anderen Kandidierenden sie wählen möchten, wenn ihr Lieblingskandidat bzw. ihre Lieblingskandidatin nicht die nötige Mehrheit erreicht. Der Grundsatz des Verfahrens lässt sich am besten an einem Beispiel erklären:
- Kandidatur: Person A, Person B und Person C kandidieren fürs Gemeindepräsidium.
- Stimmabgabe: Jede/-r Wahlberechtigte schreibt seine/ihre Prioritäten auf den Wahlzettel, zum Beispiel: 1. Priorität: Person B. 2. Priorität: Person A. 3. Priorität: Person C.
- Ermittlung der Gewinnerin/des Gewinners:(1)
- Schritt 1: Von jedem Wahlzettel zählt die 1. Priorität als Stimme. Das heisst: Jede/-r Kandidat/-in erhält so viele Stimmen, wie er/sie auf einem Wahlzettel als 1. Priorität angegeben wurde. Erreicht ein/-e Kandidat/-in das absolute Mehr der Stimmen, ist er/sie gewählt.
- Schritt 2: Wenn in Schritt 1 niemand gewählt wurde, scheidet der Kandidat/die Kandidat/ in aus, der/die in Schritt 1 am wenigsten Stimmen erhalten hat. Die ausgeschiedene Person wird von allen Wahlzetteln gestrichen. Die übrigen Personen auf dem Wahlzettel, denen eine tiefere Priorität als der ausgeschiedenen Person zugeordnet war, rücken um eine Priorität nach oben.
- Schritt 3: Das Verfahren geht zurück zu Schritt 1 und wird wiederholt, bis jemand das absolute Mehr erreicht. Die Kandidatin/der Kandidat mit dem absoluten Mehr ist gewählt.(2)
- Schritt 1: Von jedem Wahlzettel zählt die 1. Priorität als Stimme. Das heisst: Jede/-r Kandidat/-in erhält so viele Stimmen, wie er/sie auf einem Wahlzettel als 1. Priorität angegeben wurde. Erreicht ein/-e Kandidat/-in das absolute Mehr der Stimmen, ist er/sie gewählt.
Die Rangfolgewahl ist weltweit etabliert.(3) Das Verfahren ähnelt zudem jenem für die Wahl der Mitglieder des Bundesrats.(4)
Die Rangfolgewahl hat gegenüber dem heutigen Könizer Wahlsystem verschiedene Vorteile:
- Die Wahlberechtigten können mit der Rangfolgewahl ihren Willen differenzierter ausdrücken: Sie können nicht nur einfach einer einzigen Person ihre Stimme geben, sondern ihre Prioritäten detaillierter angeben.
- Wenn im heutigen Wahlsystem im ersten Wahlgang fürs Gemeindepräsidium niemand das absolute Mehr erreicht, wird ein zweiter Wahlgang nötig. Aus praktischen Gründen verzichtet man im zweiten Wahlgang darauf, zu verlangen, dass jemand das absolute Mehr erreicht: das relative Mehr genügt. Dadurch kann auch eine Person, die nicht das absolute Mehr der Stimmen erzielt hat, gewählt werden. Mit der Rangfolgewahl hingegen hat die gewählte Person immer ein absolutes Mehr hinter sich.(2)
- Die Rangfolgewahl braucht nicht mehrere Wahlgänge.(5) Damit ist dieses Verfahren für die Gemeinde, die Parteien, die Kandidierenden und die Wahlberechtigten effizienter und kostengünstiger als das heutige Wahlsystem.
Damit verbindet die Einführung der Rangfolgewahl eine Verbesserung im demokratischen Sinn mit finanziellen Einsparungen und kann somit als Win-Win-Massnahme bezeichnet werden.
(1) Die Bedingung, dass – ausser bei einer Ersatzwahl während der Amtsdauer – nur als Gemeindepräsidentin/als Gemeindepräsident gewählt werden kann, wer von einer Wählergruppe vorgeschlagen wurde, die einen Sitz im Gemeinderat erhalten hat, soll nicht geändert werden. Sie kann praktisch so umgesetzt werden, dass in einem Schritt 0 alle Kandidat(inn)en von den Wahlzetteln gestrichen werden, die diese Bedingung nicht erfüllen. Die verbleibenden Kandidat(inn)en auf dem Wahlzettel rücken analog Schritt 2 nach oben.
(2) Einzige Ausnahme: Wenn zuletzt zwei Kandidierende je exakt 50 Prozent der Stimmen hinter sich haben, braucht es einen Losentscheid.
(3) https://en.wikipedia.org/wiki/History_and_use_of_instant-runoff_voting
(4) https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrat/bundesratswahl.html
(5) Einzig eine Situation wie bei der Wiederholung der Wahl gemäss Art. 59 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen kann auch mit der Rangfolgewahl nicht ausgeschlossen werden. Dieser Fall ist in der Praxis allerdings äusserst unwahrscheinlich: er tritt nur ein, wenn keine der im Gemeinderat vertretenen Parteien eine Kandidatin oder einen Kandidaten fürs Gemeindepräsidium aufgestellt hat oder wenn niemand von diesen Personen Stimmen erhalten hat.
Titel: Einführung der Rangfolgewahl für die Bestimmung des Gemeindepräsidiums
Art des Vorstosses: Fraktionsmotion (Motion EVP-glp-Mitte-Fraktion)
Erstunterzeichner: Casimir von Arx
Weitere Unterzeichnende (6): Markus Bremgartner (EVP), Toni Eder (Die Mitte), Katja Niederhauser (EVP), Roland Akeret (glp), Sandra Röthlisberger (glp), Andreas Lanz (Die Mitte)
Status der Bearbeitung:
- 23.08.2021: Der Erstunterzeichner zieht die Motion zurück (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 428 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
- 16.06.2021: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen.
- 15.03.2021: Die Motion ist eingereicht (Originaldokument, S. 9 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
- Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V2111»).