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Hallenbad

25.05.2021: Interpellation «Kann eine geschickte Behebung des Schutzraumdefizits Köniz endlich zu einem Hallenbad verhelfen?»

In der Gemeinde Köniz gibt es heute kein für die breite Bevölkerung zugängliches Hallenbad.(1) Köniz steht damit schlecht da: wie im «Bewegungsraum- und Sportanlagenkonzept Köniz»(2) festgehalten ist, kommen im gesamtschweizerischen Vergleich auf 40'000 Einwohnerinnen und Einwohner zwei Hallenbäder oder Lehrschwimmbecken. Obschon ein Hallenbad auch von Sport- und Ortsvereinen gewünscht wird, ist angesichts der Finanzlage von Köniz offensichtlich, dass die Gemeinde ein Hallenbad in absehbarer Zeit nicht mit eigenen Mitteln wird realisieren können.

Um der Schutzraumbaupflicht gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG)(3) nachzukommen und das Schutzraumdefizit in Köniz zu beheben, sind Investitionen der öffentlichen Hand oder privater Hauseigentümer*innen notwendig.(4) Da der Bedarfsfall für die Nutzung von Schutzräumen glücklicherweise sehr selten eintritt, kommt der Nutzung von Schutzräumen in normalen Zeiten eine grosse Bedeutung zu: Gefragt sind multifunktionale Schutzräume, die in normalen Zeiten einen möglichst grossen Nutzen bringen und im Bedarfsfall innert kurzer Frist zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten und zu erörtern, ob in Köniz Synergien zwischen der Erfüllung der Schutzraumbaupflicht bzw. der Bereitstellung anderer Notfallräume (z. B. eines Notspitals) und der Bereitstellung eines Hallenbads oder anderer raumabhängiger Angebote mit öffentlichem Nutzen hergestellt werden können:

  1. Wo in der Gemeinde Köniz besteht heute ein Schutzraumdefizit? Wie wirken sich die vom Gemeinderat geplanten Überbauungsprojekte auf das Schutzraumdefizit aus? Welche Summen müssen investiert werden, um das Schutzraumdefizit zu beheben?

  2. Besteht die Möglichkeit, ein Hallenbad so zu bauen, dass es im Bedarfsfall als Schutzraum im Sinne des BZG oder anderweitig als Notfallraum genutzt werden kann? Wenn ja, welche Vor- und Nachteile hätte eine solche doppelte Nutzung (z. B.: Hallenbäder und Schutzräume benötigen sanitäre Einrichtungen; der Betrieb eines Hallenbads kann bei Bedrohungslagen, die den Bezug von Schutzräumen erfordern, sofort eingestellt werden; Hallenbäder und Schutzräume können unterirdisch gebaut werden)?

  3. Welche Standorte in Köniz kämen für den Bau eines Hallenbads, welches im Bedarfsfall als Schutzraum oder anderweitig als Notfallraum genutzt werden könnte, in Frage (z. B. unterirdische Fläche im Rappentöri)?

  4. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Gemeinderat, um einen Schutzraum oder einen anderen Notfallraum so zu gestalten, dass er in normalen Zeiten möglichst grossen öffentlichem Nutzen hat?

  5. Wie kann die Gemeinde darauf hinwirken, dass multifunktionale Schutzräume mit öffentlichem Nutzen tatsächlich erstellt werden (z. B. im Rahmen einer Überbauungsordnung, wie sie derzeit für das Rappentöri-Areal erarbeitet wird)?

  6. Besteht die Möglichkeit, ein Hallenbad oder ein anderes raumabhängiges Angebot mit öffentlichem Nutzen, direkt oder indirekt mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen, wenn dieses in einem Schutzraum oder einem anderweitigen Notfallraum untergebracht ist (Abgeltung der Bereithaltung eines Schutz- oder Notfallraums)?

 

(1) Das Lehrschwimmbad Niederwangen ist in erster Linie für den obligatorischen Schwimmunterricht und den Schulsport reserviert und nur wenige Stunden pro Woche für die Öffentlichkeit zugänglich.

(2) https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/5688/2014-12-08_T06_VO1209_Bewegungsraum-Sportanlagekonzept.pdf

(3) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/887/de

(4) Letztere können auch Ersatzbeiträge leisten.


Titel: Kann eine geschickte Behebung des Schutzraumdefizits Köniz endlich zu einem Hallenbad verhelfen?

Art des Vorstosses: Fraktionsinterpellation (EVP-glp-Mitte-Fraktion)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (9): Roland Akeret (glp), Matthias Müller (EVP), Markus Bremgartner (EVP), Andreas Lanz (Die Mitte), Tanja Bauer (SP), Sandra Röthlisberger (glp), Beat Biedermann (Die Mitte), Katja Niederhauser-Streiff (EVP), Toni Eder (Die Mitte)

Status der Bearbeitung:

  • 20.09.2021: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 561 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
  • 11.08.2021: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
  • 25.05.2021: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 1). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V2115»).