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digitalisiert

15.03.2021: Interpellation «Wie und wann werden die amtlichen Bekanntmachungen in Köniz digitalisiert?»

Der Kanton Bern plant im Rahmen einer Revision des kantonalen Gemeindegesetzes, den Gemeinden zu erlauben, ihre amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zu publizieren. Der Gemeinderat stellt im Parlamentsantrag «Anzeiger Region Bern, Austritt aus Gemeindeverband per Ende 2022» vom 15. März 2021 in Aussicht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Der Gemeinderat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wird der Gemeinderat die nötigen Schritte ergreifen, um zum erstmöglichen Zeitpunkt auf die elektronische Publikation seiner amtlichen Bekanntmachungen umzustellen?

  2. Welche konkreten Kanäle zieht der Gemeinderat in Betracht, um, nach Umstellung auf die elektronische Publikation, Einwohnerinnen und Einwohner ohne Internetzugang oder ohne genügende Internetkenntnisse mit den amtlichen Bekanntmachungen zu bedienen?

  3. Falls die Revision des Gemeindegesetzes nach dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt, entsteht eine Lücke zwischen dem Austritt der Gemeinde Köniz aus dem Gemeindeverband Anzeiger Region Bern per 31. Dezember 2022 und dem Inkrafttreten des Gesetzes. Welche Lösung für die Publikation seiner amtlichen Bekanntmachungen sieht der Gemeinderat vor, falls es zu dieser Lücke kommt?

Bis zum Ausstieg der Gemeinde Köniz aus dem Gemeindeverband Anzeiger Region Bern besteht eine Zwischenlösung. So wurde am 30. Oktober 2020 von den Verbandsdelegierten gegen den Willen des Könizer Gemeinderats ein Management-Buy-out beschlossen.(1) Das heisst, dass das vormalige Management des Anzeigers mit dessen neuer Firma den Anzeiger herausgibt. Vereinbart wurde eine Defizitgarantie von 1 Mio. CHF pro Jahr.(2) Die Defizite werden von den am Verband beteiligten Gemeinden getragen. Der Verlag des «Berner Bärs», mit Sitz in Köniz, bot davor hingegen an, den Anzeiger zu übernehmen, und zwar mit der Garantie, dass kein Defizit für die Gemeinden anfällt.(3)

Art. 70 Abs. 2 Bst. a des kantonalen Gemeindegesetzes(4) lautet: «Die Gemeinde sorgt für die sorgfältige Bewirtschaftung und sparsame Verwendung der öffentlichen Gelder.»

  1. Gilt das Gemeindegesetz auch für den Gemeindeverband Anzeiger Region Bern?

  2. Inwieweit ist das erwähnte Management-Buy-out angesichts des Alternativangebots, welches ohne Defizitgarantie umgesetzt werden könnte, mit Art. 70 Abs. 2 Bst. a GG vereinbar?

 

(1) https://www.anzeigerbern.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=1294

(2) http://www.kleinreport.ch/news/anzeiger-der-region-bern-gemeinden-sollen-weiterhin-fur-defizit-aufkommen-95782/

(3) https://www.bernerzeitung.ch/seilziehen-am-abgrund-723076337676

(4) https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/158


Titel: Wie und wann werden die amtlichen Bekanntmachungen in Köniz digitalisiert?

Art des Vorstosses: Fraktionsinterpellation (EVP-glp-Mitte-Fraktion)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (10): Andreas Lanz (Die Mitte), Iris Widmer (Grüne), Markus Bremgartner (EVP), David Müller (Junge Grüne), Toni Eder (Die Mitte), Katja Niederhauser (EVP), Roland Akeret (glp), Franziska Adam (SP), Sandra Röthlisberger (glp), Vanda Descombes (SP)

Status der Bearbeitung:

  • 23.08.2021: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 415 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
  • 19.05.2021: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
  • 15.03.2021: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 11). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V2112»).