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21.03.2023: Dringliche Motion «Vorbereitung eines Gegenvorschlags zur Spez-Sek-Lerbermatt-Initiative»

Antrag:

Der Gemeinderat bereitet den Entwurf für einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur Bildungsvielfalt – Ja zur Spez. Sek. in der Lerbermatt» vor.

  1. Der Gegenvorschlag besteht aus folgender Anpassung von Art. 3 Bst. d der Gemeindeordnung:

    d) die Bildung, welche alle Schülerinnen und Schüler gemäss ihrem Potenzial und ihren Fähigkeiten fördert und im 7., im 8. und im 9. Schuljahr Unterricht auf der Realstufe, der Sekundarstufe und der speziellen Sekundarstufe anbietet, namentlich zur Vorbereitung auf die Berufsbildung und die Mittelschule,

  2. Im Entwurf zur Abstimmungsbotschaft werden die in der Vorstossbegründung aufgeführten Sachverhalte ausgeführt.

  3. Der Entwurf des Gegenvorschlags und der Entwurf zur Abstimmungsbotschaft werden dem Parlament zusammen mit der Volksvorlage zur Initiative vorgelegt.

  4. Der Termin der Volksabstimmung am 26. November 2023 ist beizubehalten.


Begründung:

Am 6. Dezember 2021 beschloss das Parlament, die dem Gymnasium Lerbermatt angegliederten speziellen Sekundarklassen ab 1. August 2024 auslaufen zu lassen und die Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler mittels Unterrichts auf Spez-Sek-Niveau künftig verstärkt, aber ausschliesslich in den Oberstufenzentren der Gemeinde Köniz anzubieten. Als Reaktion auf diesen Parlamentsbeschluss wurde die Volksinitiative «Ja zur Bildungsvielfalt – Ja zur Spez. Sek. in der Lerbermatt» lanciert. Sie verlangt, die speziellen Sekundarklassen an der Lerbermatt in der Gemeindeordnung zu verankern.

Die Motionärinnen und Motionäre möchten der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Auch dieser soll in der Gemeindeordnung verankern, dass Unterricht auf Spez-Sek-Niveau angeboten wird. Damit wird zum einen das spezielle Sekundarstufe, bei dem es sich um ein freiwilliges Angebot der Gemeinde Köniz handelt, auf höchster gemeinderechtlicher Stufe verankert. Zum anderen erhalten die Stimmberechtigten Gelegenheit, den vom Parlament eingeschlagenen Weg zu unterstützen, der eine Stärkung des Spez-Sek-Angebots an den Könizer Oberstufenzentren vorsieht. Der Gegenvorschlag soll, wie die Initiative, eine Anpassung von Art. 3 Bst. d der Gemeindeordnung vorsehen.

Der Gemeinderat soll im Entwurf für die Abstimmungsbotschaft des Parlaments unter anderem folgende Sachverhalte ohne Wertung darlegen:

  • Unterricht auf Spez-Sek-Niveau wird in der Gemeinde Köniz bereits heute auch an den Oberstufenzentren angeboten, nicht nur in der Lerbermatt.

  • Eine Zeitreihe, in der dargestellt wird, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Spez-Sek-Einstufung seit Einführung des Spez-Sek-Niveaus in die Spez-Sek Lerbermatt ging.

  • Ein eigentliches «Untergymnasium» in der Lerbermatt gibt es seit über 20 Jahren nicht mehr. Auflistung der Berner Gemeinden, in denen es aktuell ein Untergymnasium oder einem Gymnasium angegliederte Volksschulklassen gibt.

  • Vorgaben des Kantons hinsichtlich des Unterrichtsangebots auf unterschiedlichen Niveaus im Zyklus 3.

  • Für die speziellen Sekundarklassen in der Lerbermatt gilt derselbe Lehrplan wie für den Spez-Sek-Unterricht an den Oberstufenzentren der Gemeinde.

  • Für die Lehrkräfte an den speziellen Sekundarklassen an der Lerbermatt bestehen dieselben Ausbildungsanforderungen wie für die Lehrkräfte an den Oberstufenzentren der Gemeinde Köniz.

  • Es besteht ein Zusammenhang zwischen dem Umfang des Spez-Sek-Angebots, der an einem Oberstufenzentrum möglich ist, und der Anzahl Schülerinnen und Schüler mit Spez-Sek-Einstufung, die auf das 7. Schuljahr hin an die Lerbermatt wechseln, weil durch den Wechsel weniger Schüler und Schülerinnen mit Spez-Sek-Niveau am Oberstufenzentrum verbleiben.

  • Für die Einstufung einer Schülerin oder eines Schülers auf Spez-Sek-Niveau sind ausschliesslich die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch massgebend. Es ist darzustellen, welche Leistungen in diesen Fächern erforderlich sind, um eine Spez-Sek-Einstufung zu bekommen.

  • An den Oberstufenzentren ist die Durchlässigkeit zwischen den Leistungsniveaus gegeben, so dass Schüler und Schülerinnen in unterschiedlichen Fächern jeweils auf ihrem Niveau unterrichtet werden können. Sie haben die Möglichkeit, bei entsprechender Leistung das Unterrichtsniveau zu wechseln. In der Lerbermatt ist diese Durchlässigkeit nicht gegeben. Es sind die Bedingungen aufzuzeigen, unter denen eine Schülerin bzw. ein Schüler die Lerbermatt wieder verlassen muss.

  • Ob ans Gymnasium Lerbermatt angegliedert spezielle Sekundarklassen betrieben werden können, hängt vom Einverständnis des Kantons ab.

  • Es ist aufzuzeigen, wie sich die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Köniz auf die Führung der Spez-Sek-Klassen an der Lerbermatt von den Einflussmöglichkeiten auf die Zyklus-3-Klassen an den Oberstufenzentren unterscheiden. Ebenso ist aufzuzeigen, welche Kompetenzen gegenüber der Spez-Sek Lerbermatt die kommunale Schulkommission und die kantonale Schulkommission haben.

  • Die Planungssicherheit der Oberstufenzentren steigt gegenüber heute, wenn der Spez-Sek-Unterricht ausschliesslich an den Oberstufenzentren angeboten wird. Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand für die Schulen.

  • Zusammenfassung der dem Parlament vorgelegten Stellungnahmen der Schulleiterkonferenz und der Schulkommission zur Motion «Für ein breites Spez-Sek-Angebot in der Gemeinde Köniz».


Begründung der Dringlichkeit:

Am 27. Februar hat der Gemeinderat den Termin für die Volksabstimmung zur Initiative «Ja zur Bildungsvielfalt – Ja zur Spez. Sek. in der Lerbermatt» bekanntgegeben: die Abstimmung soll am 26. November stattfinden. Mit diesem Termin lässt sich, bei Ablehnung der Volksinitiative, die Inkraftsetzung der Revision des Bildungsreglements per 1. August 2024 gemäss Parlamentsbeschluss vom Parlament am 6. Dezember 2021 einhalten. Will das Parlament einen Gegenvorschlag machen und zugleich an der Inkraftsetzung per 1. August 2024 festhalten, ist dies nur möglich, indem der Gegenvorschlag mittels dringlicher Motion im Voraus in Auftrag gegeben wird. Ohne dringliche Behandlung geht dem Parlament also der Spielraum verloren, einen Gegenvorschlag einzubringen und zugleich den Zeitplan für die Inkraftsetzung der Reglementsrevision einzuhalten. Auch abgesehen von erwähnten Terminen soll möglichst bald Klarheit über die Zukunft der Spez-Sek Lerbermatt geschaffen werden, weswegen die Arbeiten am Gegenvorschlag rasch an die Hand zu nehmen sind.


Titel: Vorbereitung eines Gegenvorschlags zur Spez-Sek-Lerbermatt-Initiative

Art des Vorstosses: Dringliche überparteiliche Motion (GLP, Grüne, Junge Grüne)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (1): Monika Röthlisberger (Grüne)

Status der Bearbeitung:

  • 22.05.2023: Der Erstunterzeichner zieht die Motion zurück (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 167 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
  • 26.04.2023: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen.
  • 21.03.2023: Das Parlamentsbüro gewährt die Dringlichkeit (Stellungnahme Gemeinderat bis 22.04.2023).
  • 21.03.2023: Die Motion ist eingereicht (Originaldokument, S. 1 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «2306»).