Skip to main content
Rücksendung des Abstimmungscouverts

15.02.2016: Interpellation «Rücksendung des Abstimmungscouverts»

Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Stimm- und Wahlberechtigten das Porto für die Rücksendung der Abstimmungs- und Wahlcouverts künftig selbst berappen müssen. Diese Massnahme hat in der Bevölkerung für Irritation gesorgt, war doch die bisherige Könizer Regelung elegant und praktisch.

Der Gemeinderat ist angesichts der schwierigen Finanzlage angehalten, das Sparpotential weiter auszuschöpfen. Im Grundsatz ist es daher verständlich, dass er auch mit Leistungsabbau verbundene Sparmassnahmen ins Auge fasst, was fast in jedem Fall auf Ablehnung stösst. Dennoch stellen sich im Fall der Abstimmungs- und Wahlcouverts einige Fragen zur Zweckmässigkeit und zur Effizienz dieser Sparmassnahme.

Der Gemeinderat ist gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  1. Wie hoch und mit welcher Berechnung schätzt der Gemeinderat den Spareffekt dieser Massnahme ein?

  2. Erhielt die Gemeinde Köniz bisher für die Rücksendung der Abstimmungs- und Wahlcouverts von der Post einen Massenrabatt (d. h. einen niedrigeren Tarif verglichen mit dem Tarif, den Privatpersonen für den Versand einzelner Briefe bezahlen)? Falls ja, ist es demnach korrekt, dass den Stimm- und Wahlberechtigten der Gemeinde Köniz nun unter dem Strich dieser Massenrabatt, von dem sie bisher via Gemeinde profitierten, verloren geht?

  3. Ist der Rückversand der Abstimmungs- und Wahlcouverts ein Vorgang, auf den aus Sicht des Gemeinderates verzichtet werden kann? Falls ja, nimmt der Gemeinderat damit eine tiefere Stimm- und Wahlbeteiligung in Kauf? Falls nein, worin besteht dann der Spareffekt für die Bevölkerung, wenn der Rückversand so oder so erfolgt und nun einfach statt via Steuern direkt bezahlt wird?

  4. Dass die Couverts neu durch die Stimm- und Wahlberechtigten frankiert werden müssen, hat Einfluss auf die Ausübung der demokratischen Rechte. Welchen Einfluss auf die Stimm- und Wahlbeteiligung erwartet der Gemeinderat aufgrund der getroffenen Sparmassnahme?

  5. Den Parlamentsunterlagen vom 9. November 2015 ist zu entnehmen, dass die Gemeinde (via Jugendparlament) zurzeit 19‘500 CHF jährlich für die Abstimmungsinformation easyvote aufwendet, um junge Menschen zur Wahrnehmung ihrer politischen Rechte zu motivieren. Mit der Abwälzung der Portokosten für die Abstimmungs- und Wahlcouverts auf die Bevölkerung baut er hingegen eine Hürde zur Wahrnehmung der demokratischen Rechte auf. Dies dürfte in besonderem Masse für die Zielaltersgruppe von easyvote (18- bis 25-Jährige) gelten, in der der Besitz von Briefmarken wohl weniger verbreitet ist als in der Gesamtbevölkerung.

    Hat der Gemeinderat diese Problematik im Vorfeld seines Beschlusses diskutiert? Ist der Gemeinderat der Ansicht, dass seine Politik zur Förderung der Wahrnehmung der demokratischen Rechte konsistent ist?

  6. Einige Stimmberechtigte könnten übersehen haben, dass sie das Couvert für die Abstimmungen vom 28. Februar erstmals selbst frankieren müssen. Ist deren Stimme ungültig, wenn sie das Couvert unfrankiert in einen Briefkasten der Post werfen? Falls ja, basierend auf welcher rechtlichen Grundlage?

Titel: Rücksendung des Abstimmungscouverts

Art des Vorstosses: Fraktionsinterpellation der Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (15): Barbara Thür (glp), Thomas Marti (glp), Bernhard Zaugg (EVP), Katja Niederhauser (EVP), Mathias Rickli (Grüne), Iris Widmer (Grüne), Elena Ackermann (Junge Grüne), Stephie Staub-Muheim (SP), Bruno Schmucki (SP), Ruedi Lüthi (SP), Kathrin Gilgen (SVP), Michael Lauper (SVP), Bernhard Lauper (SVP), Elisabeth Rüegsegger (SVP), Ueli Witschi (BDP), Heinz Nacht (SVP)

Status der Bearbeitung:

  • 23.05.2016: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 106 ff.). Das Geschäft ist erledigt.,
  • 30.03.2016: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
  • 15.02.2016: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 1 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «VO1602»).