Skip to main content
Sackgassensignalisation

15.02.2016: Anfrage «Sackgassensignalisation»

Nach Pilotversuchen in mehreren Schweizer Gemeinden ist es seit dem 1.1.2016 möglich, das Signal «Sackgasse» zum Signal «Sackgasse mit Ausnahmen» zu ergänzen (vgl. Art. 46 Abs. 3 SSV). Das neue Signal «Sackgasse mit Ausnahmen» weist auf Sackgassen hin, an deren Ende ein Weg für den Fuss- und/oder den Veloverkehr weiterführt. Dieses Signal hilft Fussgängerinnen und Velofahrern, unnötige Umwege zu vermeiden. Bislang konnten derartige Ausnahmen bei Sackgassen nur mit (uneinheitlichen) Zusatztafeln angezeigt werden.

Signaltafeln vom Typ «Sackgasse» können mittels einer Klebefolie kostengünstig zum Typ «Sackgasse mit Ausnahmen» ergänzt werden. Die Materialkosten betragen etwa 10 CHF pro Signaltafel.

Der Gemeinderat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Hat der Gemeinderat Kenntnis von der neuen Möglichkeit zur Ergänzung der Signaltafel «Sackgasse»?

  2. Hat der Gemeinderat diese Ergänzung, in Einklang mit den Zielen des Langsamverkehrskonzepts (z. B. «Die Voraussetzungen für den Velo- und Fussgängerverkehr als wichtige Mobilitätsform sollen verbessert werden») bzw. im Rahmen seines Legislaturziels 6.3 («Köniz ist Velogemeinde»), bereits an die Hand genommen?

  3. Falls nein, ist der Gemeinderat bereit, im Interesse der Fussgänger und Velofahrerinnen im Rahmen seiner Kompetenzen jene Signaltafeln zum Typ «Sackgasse mit Ausnahmen» zu ergänzen, die auf Sackgassen hinweisen, an deren Ende ein Weg für den Fuss- und/oder den Veloverkehr weiterführt?

Titel: Sackgassensignalisation

Art des Vorstosses: Einzelanfrage

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (11): Barbara Thür (glp), Thomas Marti (glp), Erica Kobel-Itten (FDP), Mathias Rickli (Grüne), Heinz Nacht (SVP), Iris Widmer (Grüne), Elena Ackermann (Junge Grüne), Ruedi Lüthi (SP), Bernhard Zaugg (EVP), Katja Niederhauser (EVP), Heidi Eberhard (FDP)

Status der Bearbeitung:

  • 23.05.2016: Die Anfrage ist im Parlament traktandiert (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 108). Das Geschäft ist erledigt.
  • 20.04.2016: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
  • 15.02.2016: Die Anfrage ist eingereicht (Originaldokument, S. 4). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «VO1604»).