26.05.2015: Interpellation «Online-Veröffentlichung der Abstimmungsbotschaft zeitnah zur Redaktionskommissionssitzung»
Als Hilfe zur Meinungsbildung bei kommunalen Abstimmungen erhalten die Stimmberechtigten von Köniz als Bestandteil des amtlichen Wahlmaterials die Botschaft des Parlaments («Abstimmungsbüchlein») in gedruckter Form zugestellt.(1) Mit der Behandlung des Abstimmungsgeschäfts im Parlament und anschliessend in der Redaktionskommission stehen Inhalt und Wortlaut der Botschaft fest. Der Gemeinderat unternimmt anschliessend noch die nötigen technisch-formalen Schritte, um die Druckvorlage und eine elektronische Version der Botschaft zu erstellen. Die elektronische Version der Botschaft wird gemäss heutiger Praxis gleichzeitig mit der Ankündigung der Abstimmung im amtlichen Publikationsorgan mindestens 30 Tage vor dem Abstimmungstag(2) auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.
Zwischen der inhaltlichen Fertigstellung der Botschaft in der Redaktionskommission und der Veröffentlichung der Botschaft durch den Gemeinderat vergeht damit vergleichsweise viel Zeit. Im Falle der Abstimmungen vom 14. Juni 2015 etwa sind es knapp zwei Monate. Die öffentliche Meinungsbildung beginnt daher in der Regel schon einige Wochen, bevor die Botschaft des Parlaments publiziert wurde, beispielsweise durch Medienberichterstattung, auf Veranstaltungen von Parteien und anderen Vereinen oder durch Flugblätter und Zeitungs- oder Online-Inserate, die von Abstimmungskomitees gestreut werden.
Für die Stimmberechtigten würde es daher einen Mehrwert darstellen, wenn die Botschaft des Parlaments schon früher zur Verfügung stünde. Insbesondere ist der definitive Wortlaut und Inhalt, über den tatsächlich abgestimmt wird, unerlässlich, um die Informationen und Argumente, die vor der Abstimmung im Umlauf sind, einschätzen zu können. Auch das ausgewogene Argumentarium des Parlaments ist dabei eine nützliche Hilfe. Diese Informationen können zwar durch Lektüre der Parlamentsunterlagen und -protokolle theoretisch schon heute von jedermann und jederfrau weitgehend selbst zusammengestellt werden, doch das würde einen unverhältnismässigen und unnötigen Aufwand bedeuten. Vermutlich auch aus diesem Grund sind die Abstimmungsbotschaften bspw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft schon mehrere Monate vor dem Abstimmungstag elektronisch zugänglich.
Der Gemeinderat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Teilt der Gemeinderat die Einschätzung, dass es für die Meinungsbildung von Vorteil wäre, wenn die Botschaft des Parlaments bereits früher öffentlich zugänglich wäre?
- Ist der Gemeinderat bereit, die nötigen Schritte zu ergreifen, damit die Botschaft künftig früher öffentlich zugänglich gemacht wird, insbesondere als elektronische Version auf der Website der Gemeinde?
(1) Art. 4 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 Verordnung über Abstimmungen und Wahlen vom 9. Februar 2005, Stand 27. März 2013.
(2) Vgl. Art. 28 Abs. 1 Bst. a ebendort.
Titel: Online-Veröffentlichung der Abstimmungsbotschaft zeitnah zur Redaktionskommissionssitzung
Art des Vorstosses: Fraktionsinterpellation der Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP)
Erstunterzeichner: Casimir von Arx
Weitere Unterzeichnende (32): Barbara Thür (glp), Thomas Marti (glp), Hermann Gysel (EVP), Toni Eder (CVP), Bernhard Zaugg (EVP), Hansueli Pestalozzi (Grüne), Mathias Rickli (Grüne), Elena Ackermann (Junge Grüne), Iris Widmer (Grüne), Jan Remund (Grüne), Christoph Salzmann (SP), Ruedi Lüthi (SP), Annemarie Berlinger-Staub (SP), Werner Thut (SP), Hugo Staub (SP), Vanda Descombes (SP), Christian Roth (SP), Bruno Schmucki (SP), Stephie Staub-Muheim (SP), Markus Willi (SP), Stefan Lehmann (SVP), Christoph Nydegger (SVP), Bernhard Lauper (SVP), Elisabeth Rüegsegger (SVP), Heinz Nacht (SVP), Philippe Guéra (BDP), Thomas Frey (BDP), Stephan Rudolf (BDP), Ueli Witschi (BDP), Andreas Lanz (BDP), Beat Haari (FDP), Heidi Eberhard (FDP)
Status der Bearbeitung:
- 16.11.2015: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 246). Das Geschäft ist erledigt.
- 08.07.2015: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
- 26.05.2015: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 3 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
- Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «VO1514»).