16.01.2015: Motion «Umgestaltung der Gebühren für die Nutzung öffentlicher Schul- und Sportanlagen»
Antrag:
Der Gemeinderat wird beauftragt, die Gebühren für die Benützung von Schulräumen, Sportanlagen und dazugehörenden Geräten und Mobiliar gemäss Anhang 1 und 2 der «Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen durch Dritte» zu überarbeiten. Insbesondere soll er
- die Gebühren für die Nutzung der Sportanlagen der Gemeinde Köniz dahingehend gestalten, dass sportliche Betätigung in Gemeinde-eigenen Anlagen für Kinder und Jugendliche, auch und insb. bei Angeboten von Vereinen, günstiger ist als für Erwachsene,
dem Parlament darlegen,
- ob und wie die Tarife für die Nutzung von Sportanlagen, deren Eigentümerin die Gemeinde Köniz zusammen mit anderen Gemeinden ist, für alle Eigentümergemeinden angeglichen werden können,
- welche Lenkungseffekte die Anpassungen der Gebühren nach den Punkten 1 und 2 voraussichtlich haben werden und
- wie hoch die Gebühren in der Gemeinde Köniz im Vergleich zu den Gebühren in anderen Gemeinden sind,
sowie
- die Anpassungen der Gebühren nach den Punkten 1 und 2 ohne Mindereinnahmen für die Gemeinde Köniz ausgestalten.
Begründung:
Das Ausüben von infrastrukturintensiven Sportarten geht ins Geld, wenn die vollen Kosten für Infrastruktur durch die Sporttreibenden getragen werden müssen. Heute werden diverse infrastrukturintensive Sportarten, insb. Gruppensportarten, von Vereinen angeboten. Ihre Ausübung geht oft nicht nur mit gesundheitlichen Vorteilen einher, sondern – besonders bei Kindern und Jugendlichen – auch mit Vorteilen bezüglich Prävention und gesellschaftlicher Integration. Aufgrund solcher Vorteile stellt die Gemeinde ihre Sportanlagen gegen Gebühren zur Verfügung, die – teils deutlich – unter den Vollkosten liegen. So können alle Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen die entsprechenden Sportarten ausüben.
Um ihre Mittel möglichst wirkungsvoll einzusetzen, kann die Gemeinde die Gebühren, und somit den Rabatt gegenüber den Vollkosten, je nach Bevölkerungsgruppe differenziert ansetzen. Mit Blick auf die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen einerseits und von Erwachsenen andererseits sowie vor dem Hintergrund der Integrations- und Präventionsarbeit, die besonders in Kinder- und Jugendsportvereinen geleistet wird und die die Gemeinde-eigenen Integrations- und Präventionsangebote entlastet, ist es gerechtfertigt, die Tarife für Kinder und Jugendliche tiefer anzusetzen als für Erwachsene. Unter dem Stichwort «Jugendgruppen» kennt die heutige Gebührenordnung bereits eine einschlägige, für manche gängigen Situationen jedoch unklare Bestimmung.
In der aktuellen Finanzlage besteht aber, selbst bei einer Annahme der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Steuererhöhung, wenig bis kein Spielraum für zusätzliche freiwillige Ausgaben. Deswegen muss die Anpassung der Gebühren für die Nutzung von Schul- und Sportanlagen ohne Mindereinnahmen auskommen. Mehreinnahmen werden demgegenüber nicht ausgeschlossen, damit der Gemeinderat insb. bei Punkt 2 über genügend Spielraum verfügt. Ein Beitrag zur Budgetsanierung ist allerdings nicht das Ziel der vorliegenden Motion.
Die Umgestaltung der Nutzungsgebühren für öffentliche Sportanlagen gemäss Punkt 1 bietet ausserdem die Gelegenheit, ein Phänomen genauer zu untersuchen, das aufgrund der verstärkten überkommunalen Zusammenarbeit vermehrt in Erscheinung treten wird: Sportanlagen, die von mehreren Gemeinden zusammen errichtet wurden, werden von diesen teils zu stark unterschiedlichen Tarifen vermietet, so etwa die Mehrfachsporthalle Weissenstein. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Einwohnerinnen und Einwohner aller beteiligten Gemeinden ist zu prüfen, ob eine Annäherung der Gebühren die Situation verbessern kann. Da es sich hier um einen Grundsatzentscheid in der überkommunalen Zusammenarbeit handelt, soll das Thema im Parlament behandelt werden. Als Diskussionsgrundlage soll dem Parlament ausserdem zur Kenntnis gebracht werden, wie hoch die Gebühren in anderen Gemeinden liegen.
Im Kontext des Bewegungsraum- und Sportanlagenkonzepts, das dem Parlament im Dezember 2014 präsentiert wurde, ist zudem von Interesse, welche Auswirkungen auf die Nachfrage nach Sportanlagen durch die Anpassung der Gebühren zu erwarten sind und welche Arten der Sportanlagennutzung davon betroffen sind.
Titel: Umgestaltung der Gebühren für die Nutzung öffentlicher Schul- und Sportanlagen
Art des Vorstosses: Fraktionsmotion der Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP)
Erstunterzeichner: Casimir von Arx
Weitere Unterzeichnende (7): Thomas Marti (glp), Barbara Thür (glp), Hermann Gysel (EVP), Toni Eder (CVP), Erica Kobel-Itten (FDP), Beat Haari (FDP), Bernhard Zaugg (EVP)
Status der Bearbeitung:
- 18.09.2017: Das Parlament schreibt das Postulat ab (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 253 f.). Das Geschäft ist erledigt.
- 28.06.2017: Der Gemeinderat beantragt die Abschreibung des Postulats (Antrag des Gemeinderats).
- 14.12.2015: Das Parlament überweist die Motion als Postulat (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 293 ff.). Der Gemeinderat hat zwei Jahre Zeit, um das Postulat zu erfüllen.
- 28.10.2015: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, die Motion als Postulat zu überweisen.
- 16.01.2015: Die Motion ist eingereicht (Originaldokument, S. 2 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
- Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «VO1502»).