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Einführung der parlamentarischen Initiative in Köniz

24.06.2019: Motion «Einführung der parlamentarischen Initiative in Köniz»

Antrag:

In der Gemeinde Köniz wird das Instrument der parlamentarischen Initiative eingeführt.


Begründung:

Die parlamentarische Initiative ist ein etabliertes parlamentarisches Instrument. Das Bundesparlament(1) und der Grosse Rat des Kantons Bern(2) kennen sie, aber auch verschiedene Gemeindeparlamente, z. B. der Stadtrat von Bern(3) und der Stadtrat von Thun(4).

Anders als die Motion oder das Postulat erlaubt es die parlamentarische Initiative der Legislative, ihre Rolle als Gesetzgeberin direkt, ohne Umweg über die Exekutive, wahrzunehmen. Das Instrument stärkt somit die Unabhängigkeit des Parlaments von der Regierung. Bedarf für den Einsatz dieses Instruments gibt es seltener als bei Motionen oder Postulaten. Im Bedarfsfall ist es aber umso wichtiger, dass dieses Instrument exisitert.

Parlamentarische Initiativen werden üblicherweise wie folgt behandelt:

  • Die parlamentarische Initiative wird eingereicht.
  • Das Parlament entscheidet über die vorläufige Unterstützung.
  • Gewährt das Parlament keine Unterstützung, ist das Geschäft erledigt.
  • Gewährt das Parlament vorläufige Unterstützung, so arbeitet eine Parlamentskommission ein Gesetz (bzw. ein Reglement) aus und stellt dem Parlament Antrag.
  • Das Parlament entscheidet über den Antrag.

Die genaue Ausgestaltung des Instruments unterscheidet sich von Parlament zu Parlament. Zu regeln sind insbesondere folgende Punkte:

Einreichung und Überweisung

  • Kann eine parlamentarische Initiative den Wortlaut oder die Grundzüge des Wortlauts für ein neues oder geändertes Reglement direkt vorschlagen? Kann sie ein Ziel vorgeben, zu dem ein neues Reglement oder eine Reglementsänderung ausgearbeitet wird?
  • Sind parlamentarische Initiativen ausgeschlossen, solange zum selben Gegenstand bereits ein Parlamentsgeschäft hängig ist?
  • Wie viele Parlamentsmitglieder braucht es, um eine parlamentarische Initiative einzureichen?
  • Wie viele Parlamentsmitglieder braucht es, um die vorläufige Unterstützung zu gewähren?

Ausarbeitung

  • Welche Parlamentskommission behandelt das Geschäft?
  • Wie wird die Erstunterzeichnerin/der Erstunterzeichner einbezogen, wenn sie/er nicht Mitglied jener Kommission ist?
  • Wie werden Sachverständige aus der Verwaltung oder von ausserhalb beigezogen?
  • Wie wird die Regierung einbezogen? Hat sie ein Antragsrecht?
  • Besteht die Möglichkeit der Vernehmlassung?
  • Welche Fristen gelten?

 

(1) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20010664/index.html#a107

(2) https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1076, Kapitel 7.1

(3) https://stadtrecht.bern.ch/lexoverview-home/lex-151_21#pos58

(4) http://www.thun.ch/fileadmin/media/reglemente_verordnungen/grundlagen_organisation_behoerden/stadtrat/151.201.pdf, Artikel 50 und 50a


Titel: Einführung der parlamentarischen Initiative in Köniz

Art des Vorstosses: Überfraktionelle Motion (Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP, BDP), Grüne Fraktion, SP-Fraktion)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (27): Sandra Röthlisberger (glp), Roland Akeret (glp), Andreas Lanz (BDP), Beat Biedermann (BDP), Toni Eder (CVP), Erica Kobel (FDP), Dominic Amacher (FDP), Ronald Sonderegger (FDP), Mathias Robellaz (FDP), Michael Lauper (SVP), Ruedi Lüthi (SP), David Müller (Junge Grüne), Elena Ackermann (Junge Grüne), Iris Widmer (Grüne), Christina Aebischer (Grüne), Dominique Bühler (Grüne), Bernhard Zaugg (EVP), Matthias Müller (EVP), Tanja Bauer (SP), Astrid Nusch (SP), Franziska Adam (SP), Christian Roth (SP), Vanda Descombes (SP), Markus Willi (SP), Katja Niederhauser (EVP), Lucas Brönnimann (jglp), Mathias Rickli (Grüne)

Status der Bearbeitung: