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Zweirichtungsfahrzeuge für die verlängerte Tramlinie nach Kleinwabern

19.08.2019: Dringliche Motion «Zweirichtungsfahrzeuge für die verlängerte Tramlinie nach Kleinwabern»

Antrag:

  1. Der Gemeinderat setzt sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln – insbesondere in den zuständigen Gremien der Regionalkonferenz Bern-Mittelland, durch Gespräche mit dem Kanton Bern und mit Bernmobil sowie durch Stellungnahmen zu ÖV-Planungsinstrumenten und -Strategien – dafür ein, dass auf der verlängerten Tramlinie nach Kleinwabern ausschliesslich Zweirichtungsfahrzeuge eingesetzt werden.

  2. In gleicher Weise setzt sich der Gemeinderat dafür ein, dass im Rahmen der Verlängerung der Tramlinie nach Kleinwabern auf die für den Betrieb mit Zweirichtungsfahrzeugen nicht notwendigen Wendeschlaufen (Betriebswendeschlaufe Sandrain und Endwendeschlaufe Kleinwabern) verzichtet wird.

  3. Der Gemeinderat klärt ab, ob der ausschliessliche Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen auf der Tramlinie nach Kleinwabern und/oder der Verzicht auf die in Punkt 2 genannten Wendeschlaufen eine erneute Volksabstimmung in der Gemeinde Köniz nötig machen würden. Falls eine erneute Volksabstimmung nötig ist, klärt der Gemeinderat ab, ob diese zeitgleich mit der ohnehin notwendigen Abstimmung über die Einzonung in Kleinwabern (vgl. Antwort auf Interpellation 1902) stattfinden könnte.


Begründung:

Die Bevölkerung der Gemeinde Köniz sprach sich am 28. September 2014 für einen Kredit zur Verlängerung der Tramlinie von Wabern nach Kleinwabern aus. Die Verlängerung an und für sich ist unbestritten und wird auch von den Motionär(inn)en unterstützt. Hingegen ist es ein offenes Geheimnis, dass der Reifegrad des Projekts zum Zeitpunkt der Volksabstimmung 2014 vergleichsweise gering war. Bis heute ist die Planung insofern unbefriedigend, als Nachteile in Kauf genommen werden müssen, die sich aus dem mangelnden Willen, Zweirichtungsfahrzeuge einzusetzen, ergeben (insb. Flexibilität, Kosten, Landverbrauch).

Der Einsatz von Zweirichtungs-Trams hat eine Tragweite, die über die Gemeinde Köniz hinausgeht. Er ermöglicht unter anderem, mit weniger Landverbrauch neue Gebiete zu erschliessen und den Landverbrauch bestehender Erschliessungen bei Sanierungen zu verringern. Wie aus der Antwort auf Interpellation 1902 hervorgeht, soll die Tramflotte im Raum Bern in den nächsten Jahren deutlich wachsen. Darum ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die immer wieder debattierte Frage zu beantworten, wie sich die Zusammensetzung der Tramflotte im Raum Bern entwickeln soll. Die Gemeinde Köniz soll sich dazu klar äussern.


Begründung der Dringlichkeit:

Durch den absehbaren Entscheid des Bundes, sich an den Kosten für die Verlängerung der Tramlinie nach Kleinwabern zu beteiligen, nimmt die Planung zur Umsetzung dieses Projekts wieder an Fahrt auf. Es bleibt wenig Zeit, um definitiv über den Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen und den Verzicht auf die Wendeschlaufen entlang der Tramlinie nach Kleinwabern zu entscheiden. Auch die Kosten für die Umsetzung der Tramlinienverlängerung hängen von diesem Entscheid ab (z. B. Baukosten Wendeschlaufen, archäologische Grabungen). Da die Beantwortung der Interpellation 1902 ungewöhnlich lange dauerte, war ein früheres Einreichen der vorliegenden Motion nicht möglich.


Titel: Zweirichtungsfahrzeuge für die verlängerte Tramlinie nach Kleinwabern

Art des Vorstosses: Dringliche überfraktionelle Motion (Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP, BDP), Grüne Fraktion, Ruedi Lüthi (SP))

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (22): Roland Akeret (glp), Sandra Röthlisberger (glp), Andreas Lanz (BDP), Beat Biedermann (BDP), Toni Eder (CVP), Matthias Müller (EVP), Bernhard Zaugg (EVP), Erica Kobel (FDP), Ronald Sonderegger (FDP), Dominique Bühler (Grüne), Simon Stocker (Junge Grüne), Iris Widmer (Grüne), Christina Aebischer (Grüne), David Müller (Junge Grüne), Ruedi Lüthi (SP), Tanja Bauer (SP), Heinz Nacht (SVP), David Burren (SVP), Reto Zbinden (SVP), Dominic Amacher (FDP), Lucas Brönnimann (jglp), Mathias Rickli (Grüne)

Status der Bearbeitung:

  • 15.11.2021: Die Erfüllung einer Richtlinienmotion liegt im Ermessen des Gemeinderats. Sie wird daher stillschweigend abgeschrieben (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 640 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
  • 22.09.2021: Der Gemeinderat verabschiedet seinen Bericht über die Erfüllung der Richtlinienmotion (Bericht des Gemeinderats).
  • 04.11.2019: Das Parlament überweist die Motion als Richtlinienmotion (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 477 ff.). Der Gemeinderat hat zwei Jahre Zeit, um den Vorstoss in seinem Ermessen zu erfüllen.
  • 18.09.2019: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen.
  • 19.08.2018: Das Parlamentsbüro gewährt die Dringlichkeit.
  • 19.08.2019: Die Motion ist eingereicht (Originaldokument, S. 4 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V1926»).