Skip to main content

11.12.2023: Motion «Anpassung der Sitzungsgelder des Parlaments»

Antrag:

Der Gemeinderat legt dem Parlament die nötigen Reglementsanpassungen vor, die für die Umsetzung folgender Massnahmen nötig sind:

  1. Die Teilnahme an den Fraktionssitzungen wird abgegolten, indem die Höhe der bestehenden Sitzungsgelder gesteigert wird (pauschale Abgeltung der Fraktionssitzungen) oder indem der Anspruch auf Sitzungsgeld auf die Fraktionssitzungen ausgedehnt wird (einzelne Abgeltung der Fraktionssitzungen).

  2. Für die Sitzungsgelder gemäss Art. 10 des Behördenreglements kommt derselbe Teuerungsausgleich zum Tragen wie für die Entlöhnung des Gemeinderats. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten dieser Neuerung können die Sitzungsgelder ganz oder teilweise an die aufgelaufene Teuerung angepasst werden.

  3. Die Neuerungen gemäss Ziffern 1 und 2 treten mit Beginn der neuen Legislatur per 1. Januar 2026 in Kraft.

  4. Die Umsetzung dieses Vorstosses geschieht zwingend in enger Abstimmung mit dem Parlamentsbüro und der Fachstelle Parlament.


Begründung:

Das Parlament ist die Legislative der Gemeinde Köniz. Seine Mitglieder üben ihre Parlamentstätigkeit als Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker aus. Bei dieser Arbeit steht die Höhe der Entschädigung nicht im Vordergrund. Sie ist nicht vergleichbar mit der Entlöhnung bei einer festen Arbeitstätigkeit. Dennoch soll die Höhe insofern angemessen sein, als sie in einem realistischen Bezug zum tatsächlichen Aufwand steht und als sie nicht teuerungsbedingt über die Jahre stillschweigend reduziert wird.

Eine Umfrage aus dem Jahr 2020 unter fünfzehn vergleichbaren Schweizer Gemeinden (darunter Bern, Biel und Thun) zum Thema Parlamentsentschädigungen zeigte auf, dass die Sitzungsgelder in der Gemeinde Köniz zu den tiefsten gehören. Auch die Höhe der Gesamtausgaben für das Parlament liegen in Köniz vergleichsweise tief.(1) Dass Köniz im Vergleich zu anderen Gemeinden ähnlicher Grösse über effiziente Strukturen und daher tiefe Kosten verfügt, ist eine Stärke unserer Gemeinde und wird mit diesem Vorstoss nicht in Frage gestellt. Vielmehr soll das Sitzungsgeld des Parlaments in zweierlei Hinsicht angepasst werden:

  • Abgesehen vom Aktenstudium, welches mit dem Sitzungsgeld abgegolten ist, gehört zu jeder Parlamentssitzung auch eine vorgängige Fraktionssitzung.(2) Die Fraktionssitzungen sind bezüglich Dauer und Intensität mit der eigentlichen Parlamentssitzung vergleichbar. Die Fraktionssitzungen sollen künftig grundsätzlich wie eine Parlamentssitzung entschädigt werden. Die Entschädigung der Fraktionssitzungen soll unbürokratisch umgesetzt werden. Denkbar ist eine Pauschalentschädigung ohne genaue Abrechnung der einzelnen Sitzungen. Eine Entschädigung basierend auf einer Präsenzkontrolle der einzelnen Fraktionsmitglieder kann dann in Betracht gezogen werden, wenn sie sich technisch und verwaltungsökonomisch leicht umsetzen lässt. Pro ordentlichen Aktenversand soll nur eine Fraktionssitzung entschädigt werden.

  • Die Gemeinde Köniz kennt zurzeit keinen speziellen Mechanismus zur Anpassung der Sitzungsgelder des Parlaments und der ständigen und nichtständigen Kommissionen an die Teuerung. Eine Anpassung an die Teuerung verlangt daher jedes Mal eine Änderung des Behördenreglements. Die heute gültigen Ansätze für das Sitzungsgeld gemäss Art. 10 Abs. 2 Bst. a und b des Behördenreglements bestanden schon beim Erlass des Reglements am 8. Dezember 2008.(3) Sie wurden also seit 15 Jahren nicht an die inzwischen aufgelaufene Teuerung angepasst.

 

(1) Auszug aus den Jahresrechnungen 2022 zur groben Orientierung:

(2) Seit langem sind alle Mitglieder des Parlaments auch Mitglieder einer Fraktion.

(3) Vgl. https://www.koeniz.ch/public/upload/assets/3254/2008-12-08_T05_koeniz-fuenf.pdf?fp=1440776751000.


Titel: Anpassung der Sitzungsgelder des Parlaments

Art des Vorstosses: Überparteiliche Motion (Mitglieder des Parlamentsbüros (Stand: 7. Dezember 2023))

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (folgt): folgt

Status der Bearbeitung:

  • 11.12.2023: Die Motion ist eingereicht (Originaldokument, S. 5 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «2321»).