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25.04.2022: Parlamentarische Initiative «Mit gebührendem Engagement für die Gemeinde Köniz – für eine zeitgemässe Regelung der Nebenbeschäftigungen»

Antrag:

Artikel 57 Absatz 2 der Gemeindeordnung wird wie folgt geändert:

Ein Mitglied des Gemeinderats darf nicht gleichzeitig der Bundesversammlung und dem Grossen Rat angehören.


Begründung:

Der Gemeinderat führt die Gemeinde Köniz. Er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten und vertritt die Gemeinde nach aussen. Diese anspruchsvolle Tätigkeit erfordert grosses Engagement und eine hohe zeitliche und geistige Verfügbarkeit. Das Pensum der Gemeinderatsmitglieder wird formell mit 80 Prozent angegeben. Der tatsächliche Arbeitsaufwand dürfte in der Regel höher liegen.

Aus diesem Grund dürfen Mitglieder des Gemeinderats gemäss Art. 57 Abs. 1 GO eine Nebenbeschäftigung nur ausüben, soweit diese zeitlich und sachlich mit dem Gemeinderatsamt vereinbar ist. Art. 57 Abs. 2 GO schliesst konsequenterweise aus, dass ein Gemeinderatsmitglied sowohl der Bundesversammlung (Nationalrat oder Ständerat) und dem Grossen Rat angehört. Diese Bestimmung ist in die Jahre gekommen und soll den heutigen Umständen angepasst werden:

  • Im Jahr 2004, als der heutige Art. 57 Abs. 2 GO erlassen wurde, lag zwar bereits auf der Hand, dass es zeitlich nicht mit dem Gemeinderatsamt vereinbar wäre, sowohl der Bundesversammlung als auch dem Grossen Rat anzugehören. Die Kombination Gemeinderat plus National- oder Ständerat hingegen wurde noch nicht ausgeschlossen. Wie hinlänglich bekannt ist, hat die Arbeitsbelastung für Mitglieder der Bundesversammlung in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Heute ist daher bereits die zeitliche Vereinbarkeit eines Könizer Gemeinderatsamts mit einem Nationalrats- oder Ständeratsamt nicht mehr gegeben.

  • Die gesellschaftliche Entwicklung geht dahin, dass auch höhere Führungsfunktionen aufgeteilt und bspw. im Job-Sharing resp. als Co-Leitung wahrgenommen werden können. Diesem modernen Paradigmenwechsel der Arbeitsteilung läuft es zuwider, wenn mit einer nur schon zeitlich nicht seriös bewältigbaren Ämterkumulation weiterhin suggeriert wird, eine einzelne Person könne oder müsse parallel mehrere Aufgaben wahrnehmen, die jede für sich allein nach einem grossen Engagement verlangen.

Wird ein Gemeinderatsmitglied in die Bundesversammlung gewählt oder ein Mitglied der Bundesversammlung in den Gemeinderat, kann eine Kulanzfrist festgelegt werden, nach welcher der Rücktritt von einem der beiden Ämter erfolgt sein muss. Ob die Kulanzfrist ebenfalls in der Gemeindeordnung stehen muss, ist im Rahmen der Bearbeitung dieser parlamentarischen Initiative zu klären.

Die Vereinbarkeit eines Gemeinderatsamts mit einem Grossratsamt wird mit dieser parlamentarischen Initiative nicht in Frage gestellt. Zwar ist es zeitlich anspruchsvoll, zugleich die Aufgaben eines Gemeinderats- als auch jene eines Grossratsmitglieds mit dem gebührenden Engagement zu bewältigen, aber diese Kombination ist noch vertretbar. Zudem bestehen sowohl hinsichtlich der bearbeiteten Themen als auch des Networkings relevante Synergien, von denen auch die Gemeinde profitiert, zwischen diesen beiden Ämtern.


Titel: Mit gebührendem Engagement für die Gemeinde Köniz – für eine zeitgemässe Regelung der Nebenbeschäftigungen

Art des Vorstosses: Parlamentarische Fraktionsinitiative (EVP-GLP-Mitte-Fraktion)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (19): Sandra Röthlisberger (GLP), Beat Biedermann (Die Mitte), Katja Streiff (EVP), Michael Gerber (GLP), Andreas Hauser (GLP), Fabienne Marti (GLP), Roland Akeret (GLP), Toni Eder (Die Mitte), Reto Zbinden (SVP), Fritz Hänni (SVP), David Burren (SVP), Adrian Burren (SVP), Florian Moser (SVP), David Müller (Grüne), Simon Stocker (Junge Grüne), Iris Widmer (Grüne), Vanda Descombes (SP), Franziska Adam (SP), Bülent Celik (SP)

Status der Bearbeitung: