Skip to main content

19.09.2022: Motion «Für unverzerrte Proporzwahlen»

Antrag:

  1. Das Sitzzuteilungsverfahren für die Gemeinderats- und Parlamentswahlen wird vom Divisorverfahren mit Abrundung (sog. Hagenbach-Bischoff-Verfahren) auf das Divisorverfahren mit Standardrundung (sog. Sainte-Laguë-Verfahren) gewechselt.

  2. Die hierfür nötigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen werden rechtzeitig vorgenommen, damit der Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens – unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Organe – bei den nächsten Gemeindewahlen zur Anwendung kommt.

  3. Abgesehen von Punkt 1 bleibt das Wahlsystem unverändert. Vorbehalten bleiben Anpassungen des Wahlsystems, die aus rechtlichen Gründen dieser Motion vorgehen (z. B. Anpassungen, die durch Änderungen im übergeordneten Recht nötig werden).


Begründung:

Ziel eines gerechten Wahlverfahrens ist, dass jede Stimme denselben Einfluss auf die Zusammensetzung des zu wählenden Gremiums (hier: des Parlaments bzw. des Gemeinderats) hat. Anhand des sogenannten Erfolgswerts (Sitzzahl einer Partei dividiert durch Stimmenzahl der Partei) kann man den Einfluss der einzelnen Stimme messen und vergleichen. Ob jede Stimme denselben Einfluss auf die Zusammensetzung des zu wählenden Gremiums hat, ist dann erreicht, wenn der Erfolgswert bei allen Parteien gleich ist (Erfolgswertgleichheit).

Das Divisorverfahren mit Standardrundung optimiert die Erfolgswertgleichheit, sorgt also dafür, dass jede Stimme möglichst denselben Einfluss hat. Deswegen hat sich dieses Verfahren in den letzten Jahren vermehrt durchgesetzt.(1) Das heutige Divisorverfahren mit Abrundung erfüllt die gewünschte Eigenschaft nicht: es bevorteilt grosse Parteien und Bündnisse. Somit verleiht es den Wähler:innen dieser Parteien und Bündnisse einen grösseren Einfluss pro Stimme. Diese Verzerrung soll bei den Proporzwahlen der Gemeinde Köniz aufgehoben werden.

 

(1) Z. B. Wahl des Glarner Landrats, vgl. https://gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/I%2520D%252F22%252F2, Art. 50 ff.


Titel: Für unverzerrte Proporzwahlen

Art des Vorstosses: Fraktionsmotion (EVP-GLP-Mitte-Fraktion)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (21): Andreas Hauser (GLP), Katja Streiff (EVP), Toni Eder (Die Mitte), Roland Akeret (GLP), Beat Biedermann (Die Mitte), Fabienne Marti (GLP), Michael Gerber (GLP), Selin Lopez (FDP), Lucas Erni (Grüne), Iris Widmer (Grüne), Fritz Hänni (SVP), Adrian Burren (SVP), David Burren (SVP), Reto Zbinden (SVP), Florian Moser (SVP), Heidi Eberhard (FDP), Sandra Röthlisberger (GLP), Beat Haari (FDP), Dominic Amacher (FDP), Tatjana Rothenbühler (FDP), David Müller (Grüne)

Status der Bearbeitung:

  • 13.03.2023: Das Parlament überweist die Motion (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 90 ff.). Der Gemeinderat hat zwei Jahre Zeit, um die Motion zu erfüllen.
  • 02.02.2023: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, die Motion zu überweisen.
  • 19.09.2022: Die Motion ist eingereicht (Originaldokument, S. 1 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «2222»).