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22.08.2022: Motion «Erstunterzeichnende haben das letzte Wort»

Antrag:

Das Parlamentsbüro wird wie folgt beauftragt:

  1. Bei der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse und parlamentarischer Initiativen erhält der/die Erstunterzeichnende vor dem Abschluss der Diskussion auf Wunsch nochmals das Wort.

  2. Die Forderung aus Punkt 1 ist im Geschäftsreglement des Parlaments festzuhalten.

  3. Im Geschäftsreglement des Parlaments ist klarzustellen, dass die/der Erstunterzeichnende bei der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse und parlamentarischer Initiativen immer zuerst das Wort erhält.


Begründung:

Bei der Behandlung parlamentarischer Vorstösse und parlamentarischer Initiativen hat üblicherweise der Gemeinderat bzw. das Parlamentsbüro das letzte Wort. Diese Praxis ist in Kapitel 1.4.1 des Vademecums festgehalten.

Dass jene Instanz, die einen parlamentarischen Vorstoss oder eine parlamentarische Initiative beantwortet hat, gegen Ende der Debatte ihre Sicht darlegen kann, erscheint sinnvoll. Immerhin hat sich diese Instanz gründlich mit dem Gegenstand befasst. Das letzte Votum der Debatte soll hingegen der Erstunterzeichnerin/dem Erstunterzeichner vorbehalten sein.(1) Das letzte Votum hat rhetorisch eine besonders starke und einflussreiche Stellung, da niemand mehr etwas darauf erwidern kann und weil sein Inhalt bei einer allfälligen Abstimmung noch sehr präsent ist.

Die heutige Regelung führt dazu, dass in den meisten Fällen der Gemeinderat das letzte Wort hat, obwohl es sich um ein aus den Reihen des Parlaments initiiertes Geschäft handelt. Bei solchen Geschäften ist es nicht angemessen, dass der Gemeinderat in der Redeordnung die stärkste Stellung erhält. Anders verhält es sich bei Geschäften, die vom Gemeinderat initiiert wurden; diese sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vorstosses.

Erstunterzeichnende sollen nicht verpflichtet sein, sich am Ende der Debatte nochmals zu äussern. Sie sollen vor Ende der Debatte von der Präsidentin/vom Präsidenten gefragt werden, ob sie nochmals das Wort wünschen, und können darauf auch verzichten.

Dass Erstunterzeichnende das letzte Wort haben, soll im Geschäftsreglement des Parlaments (GRP) festgehalten werden, bspw. in einer zusätzlichen Ziffer in Art. 37.

Erstunterzeichnende sollen nicht nur das letzte, sondern auch das erste Wort haben. In Art. 37 Abs. 3 GRP ist festgehalten, dass das «in der Regel» gilt:

Bei der Behandlung von parlamentarischen Vorstössen und parlamentarischen Initiativen erteilt die Präsidentin/der Präsident in der Regel zuerst der/dem Erstunterzeichnenden das Wort.

Gründe, warum dies nur «in der Regel» gilt, sind nicht ersichtlich. Die heutige Praxis, dass Erstunterzeichnende bei der Beantwortung immer, also nicht nur in der Regel, zuerst das Wort erhalten, hat sich bewährt und soll daher Eingang ins Geschäftsreglement finden. Ob dies auch bei der Verlängerung oder der Abschreibung so sein muss, kann diskutiert werden.

 

(1) So ist es auch im Grossen Rat. Vgl. Art. 85 Abs. 5 Bst. h Geschäftsordnung des Grossen Rates, https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/151.211. In der Praxis ist es so, dass die Erstunterzeichnenden wählen können, ob sie vor oder nach der Regierung bzw. dem Ratsbüro noch etwas sagen möchten. Die Erstunterzeichnenden können auf ein Schlussvotum verzichten.


Titel: Erstunterzeichnende haben das letzte Wort

Art des Vorstosses: Fraktionsmotion (EVP-GLP-Mitte-Fraktion)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (13): Sandra Röthlisberger (GLP), Michael Gerber (GLP), Fabienne Marti (GLP), Roland Akeret (GLP), Katja Streiff (EVP), Toni Eder (Die Mitte), Matthias Müller (EVP), Ronald Sonderegger (FDP), Selin Lopez (FDP), Beat Biedermann (Die Mitte), Reto Zbinden (SVP), Florian Moser (SVP), Lucas Erni (Grüne)

Status der Bearbeitung:

  • 13.01.2023: Das Parlament überweist die Motion (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 8 ff.). Das Parlamentsbüro hat zwei Jahre Zeit, um die Motion zu erfüllen.
  • 18.10.2022: Das Parlamentsbüro verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Parlamentsbüros). Es beantragt dem Parlament, die Motion zu überweisen.
  • 22.08.2022: Die Motion ist eingereicht (Originaldokument, S. 3 f.). Das Parlamentsbüro bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «2218»).