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Festlegung der Mehrwertabgabe in der Gemeinde Köniz

29.08.2016: Postulat «Festlegung der Mehrwertabgabe in der Gemeinde Köniz»

Antrag:

Der Gemeinderat zeigt in einem Bericht, ob und mit welchen reglementarischen Bestimmungen die Mehrwertabgabe in Köniz entsprechend den folgenden Eckwerten (1. – 4.) festgelegt werden kann.

  1. Die Abgabesatz bei Einzonungen beträgt grundsätzlich 50 Prozent.

  2. Der Abgabesatz bei Um- und Aufzonungen beträgt grundsätzlich 40 Prozent.

  3. Die Mehrwertabgabe wird reduziert, wenn sie durch eine Überbauung ausgelöst wird, die bestimmten raumplanerischen, sozialen oder ökologischen Kriterien gerecht wird. Absehbare Mitnahmeeffekte sind dabei zu minimieren.

  4. Unter Berücksichtigung der Abgabereduktionen soll die neue Regelung der Gemeinde etwa den gleichen Ertrag einbringen wie bei einem generellen Abgabesatz von 40 Prozent.

  5. Der Bericht zeigt ausserdem auf, für welche Zwecke die Gemeinde den Ertrag der Mehrwertabgabe nutzen kann. Insbesondere soll aufgezeigt werden, ob eine Zweckbindung für Quartieraufwertungen möglich ist.


Begründung:

Am 9. Juni 2016 hat der Grosse Rat des Kantons Bern eine Teilrevision des Baugesetzes (BauG) beschlossen. Dabei hat er u. a. die Bestimmungen zur Mehrwertabgabe überarbeitet (Art. 142 sowie 142a bis 142f). Die bisherige Praxis, die Mehrwertabgabe vertraglich zu regeln, ist neu nicht mehr zulässig: die Mehrwertabgabe wird künftig verfügt (Art. 142d Abs. 1). Zudem gibt das revidierte Baugesetz Ober- und Untergrenzen für den Abgabesatz (Art. 142b Abs. 3 und 4) sowie einen Freibetrag (Art. 142a Abs. 4) vor. Gemeinden können den genauen Prozentsatz reglementarisch festlegen. Tun sie das nicht, beträgt der Abgabesatz bei Einzonungen 20 Prozent, bei Um- und Aufzonungen entfällt die Abgabe ganz (Art. 142 Abs. 3). In Köniz wird aktuell ein Abgabesatz von 40 Prozent für Ein-, Um- und Aufzonungen angewandt.

Hieraus ergibt sich ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für die Gemeinde Köniz. Wie die Direktion Planung und Verkehr an ihrer Informationsveranstaltung vom 21. Juni 2016 mitteilte, will der Gemeinderat die Frage vor der für 2017 geplanten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision geregelt haben. Das vorliegende Postulat fordert den Gemeinderat auf, im Rahmen seiner ohnehin geplanten Prüfung der künftigen Modalitäten für die Mehrwertabgabe in Köniz abzuklären, ob mit geeigneten reglementarischen Bestimmungen ein ähnliches Abgabeniveau wie heute beibehalten und zugleich raumplanerisch, sozial oder ökologisch günstige Anreizen gesetzt werden können. Die Prüfungsergebnisse sollen dem Parlament anschliessend als Bericht unterbreitet werden.

Die Anreize sollen darin bestehen, dass die Mehrwertabgabe reduziert wird, wenn sie durch eine Überbauung ausgelöst wird, die bestimmte Kriterien erfüllt. Mögliche Kriterien sind eine attraktive Gestaltung des öffentlichen Aussenraums, hohe energetische Standards oder Durchgangsmöglichkeiten für den Fuss- oder den Veloverkehr. Dabei sollen Mitnahmeeffekte möglichst gering gehalten werden: Kriterien, die schon heute in aller Regel erfüllt werden, sollen keine Reduktion auslösen.

Für die Reduktion der Mehrwertabgabe sind mindestens zwei Varianten denkbar: Einerseits eine Senkung des Abgabesatzes gegenüber den oben vorgeschlagenen Standardwerten von 50 bzw. 40 Prozent. Andererseits ist es denkbar, dass Gemeinden einen höheren Freibetrag als in Art. 142a Abs. 3 festlegen können, solange die Mehrwertabgabe dadurch nicht geringer ausfällt als das im Baugesetz festgelegte Minimum.

Der Bericht soll nach Möglichkeit so fertiggestellt werden, dass er dem Parlament zur Verfügung steht, wenn es über ein Reglement zur Festlegung der Mehrwertabgabe berät.


Titel: Festlegung der Mehrwertabgabe in der Gemeinde Köniz

Art des Vorstosses: Überfraktionelles Postulat (Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP), Grüne Fraktion, SP-Fraktion)

Vorstoss eingereicht am: 29. August 2016

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (20): Iris Widmer (Grüne), Elena Ackermann (Junge Grüne), Hansueli Pestalozzi (Grüne), Mathias Rickli (Grüne), Toni Eder (CVP), Katja Niederhauser-Streiff (EVP), Bernhard Zaugg (EVP), Christoph Salzmann (SP), Ruedi Lüthi (SP), Annemarie Berlinger-Staub (SP), Bruno Schmucki (SP), Cathrine Liechti (Juso), Vanda Descombes (SP), Christian Roth (SP), Werner Thut (SP), Astrid Nusch (SP), Thomas Marti (glp), Barbara Thür (glp), Christina Aebischer (Grüne), Markus Willi (SP)

Status der Bearbeitung:

  • 16.01.2017: Das Parlament überweist das Postulat und schreibt es zugleich als erfüllt ab (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 20). Das Geschäft ist erledigt.
  • 07.12.2016: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, das Postulat zu überweisen und zugleich als erfüllt abzuschreiben.
  • 29.08.2016: Das Postulat ist eingereicht (Originaldokument, S. 1 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «VO1623»).