Skip to main content
Erhöhung der Aktivierungsgrenze von Investitionen

29.08.2016: Interpellation «Erhöhung der Aktivierungsgrenze von Investitionen»

Gemäss Art. 79a der Gemeindeverordnung kann eine Gemeinde mit der Bevölkerungszahl von Köniz die Aktivierungsgrenze für Investitionen bei maximal 100'000 Franken ansetzen. Investitionen, die betragsmässig nicht über der Aktivierungsgrenze liegen, werden nicht nach den üblichen Regeln über mehrere Jahre abgeschrieben, sondern direkt der Erfolgsrechnung belastet.

Je höher die Aktivierungsgrenze liegt, desto mehr Investitionen werden im Jahr der Investition via Erfolgsrechnung abbezahlt, statt dass sie die Erfolgsrechnungen künftiger Jahre belasten. Eine Erhöhung der Aktivierungsgrenze erhöht daher – wenn die Investitionen, die über der alten, aber nicht über der neuen Aktivierungsgrenze liegen, gleichmässig anfallen – während einiger Jahre den Druck auf die laufende Rechnung.

Die Aktivierungsgrenze liegt in Köniz, gemäss den Unterlagen zum Budget 2017, bei 50'000 Franken für Investitionen zulasten des Steuerhaushalts und bei 50'000 Franken für Investitionen zulasten von Spezialfinanzierungen.

Im Rahmen der Diskussion über eine Steuererhöhung, die primär mit dem Investitionsbedarf begründet wird, ist es angezeigt, den Druck auf die laufende Rechnung durch schnellere Abbezahlung von Investitionen zu erhöhen, so dass der durch die Steuererhöhung entstehende Spielraum tatsächlich vermehrt für Investitionen genutzt wird.

Damit die Auswirkungen einer Erhöhung der Aktivierungsgrenze besser abgeschätzt werden können, ist der Gemeinderat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welchen Einfluss auf die Erfolgsrechnungen der Jahre 2011 bis 2015 hätte eine Erhöhung der Aktivierungsgrenze für Investitionen zulasten des Steuerhaushalts auf 75'000 Franken ab dem Rechnungsjahr 2011 gehabt?

  2. Welchen Einfluss auf die Erfolgsrechnungen der Jahre 2011 bis 2015 hätte eine Erhöhung der Aktivierungsgrenze für Investitionen zulasten des Steuerhaushalts auf 100'000 Franken ab dem Rechnungsjahr 2011 gehabt?

  3. Welchen Einfluss auf die Erfolgsrechnungen der Jahre 2011 bis 2015 hätte eine Erhöhung der Aktivierungsgrenze für Investitionen zulasten der Spezialfinanzierungen auf 75'000 Franken ab dem Rechnungsjahr 2011 gehabt?

  4. Welchen Einfluss auf die Erfolgsrechnungen der Jahre 2011 bis 2015 hätte eine Erhöhung der Aktivierungsgrenze für Investitionen zulasten der Spezialfinanzierungen auf 100'000 Franken ab dem Rechnungsjahr 2011 gehabt?

  5. Sieht der Gemeinderat Gründe für eine unterschiedliche Festsetzung der Aktivierungsgrenze für den Steuerhaushalt einerseits und die Spezialfinanzierungen andererseits?

Titel: Erhöhung der Aktivierungsgrenze von Investitionen

Art des Vorstosses: Fraktionsinterpellation der Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (25): Barbara Thür (glp), Thomas Marti (glp), Hansueli Pestalozzi (Grüne), Mathias Rickli (Grüne), Toni Eder (CVP), Annemarie Berlinger-Staub (SP), Bruno Schmucki (SP), Cathrine Liechti (Juso), Reto Zbinden (SVP), Bernhard Zaugg (EVP), Katja Niederhauser-Streiff (EVP), Stefan Lehmann (SVP), Thomas Frey (BDP), Hans Ulrich Kropf (BDP), Kathrin Gilgen-Studer (SVP), Ruedi Lüthi (SP), Astrid Nusch (SP), Bernhard Lauper (SVP), Elisabeth Rüegsegger (SVP), Stephan Rudolf (BDP), Ueli Witschi (BDP), Erica Kobel-Itten (FDP), Heinz Nacht (SVP), Heidi Eberhard (FDP), Andreas Lanz (BDP)

Status der Bearbeitung:

  • 05.12.2016: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 353). Das Geschäft ist erledigt.
  • 02.11.2016: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
  • 29.08.2016: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 5 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «VO1625»).