
05.09.2021: Anfrage «Festlegung des Budgets und der Steueranlage einer Gemeinde durch den Regierungsrat»
Gemäss Art. 76 und Art. 77 GG(1) legt der Regierungsrat in bestimmten Fällen kantonal letztinstanzlich das Budget und die Steueranlage einer Gemeinde fest: Der Regierungsrat schreitet ein, wenn eine Gemeinde Finanzprobleme hat und sie nicht rechtzeitig löst oder zu lösen plant oder wenn man sich in einer Gemeinde bis Mitte des laufenden Jahres nicht auf ein Budget und eine Steueranlage für dieses Jahr einigen kann.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- In welchen Gemeinden und wann legte der Regierungsart auf wessen Antrag in den letzten 40 Jahren(2) das Budget und die Steueranlage einer Gemeinde fest?
- In welchen dieser Fälle erhöhte der Regierungsrat die Steueranlage, in welchen liess er sie gleich, in welchen senkte er sie?
- Handelte es sich bei den betroffenen Gemeinden damals um Parlamentsgemeinden oder um solche mit Gemeindeversammlung?
(1) Gemeindegesetz, https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/158
(2) Falls Möglichkeit, dass der Regierungsrat das Budget und die Steueranlage einer Gemeinde festlegt, seit weniger als 40 Jahren besteht, bezieht sich die Frage auf den Zeitraum seit Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen.
Titel: Festlegung des Budgets und der Steueranlage einer Gemeinde durch den Regierungsrat
Art des Vorstosses: Einzelanfrage
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.STA.949»)