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Schulangebot

05.09.2021: Anfrage «Beeinflusst der Regierungsrat durch Nichteinhalten einer Vereinbarung die Debatte über ein umstrittenes Schulangebot in der Gemeinde Köniz?»

In der «Vereinbarung betreffend Kantonalisierung des Gymnasiums Köniz zwischen dem Kanton Bern und der Einwohnergemeinde Köniz» aus dem Jahr 1997 regeln die Einwohnergemeinde Köniz und der Kanton Bern die Übernahme der Trägerschaft des Gymnasiums Köniz (heute: Gymnasium Lerbermatt) von der Gemeinde durch den Kanton.

Gemäss Art. 4 Abs. 1 der Vereinbarung gilt: «In der Schulanlage Lerbermatt werden wie bisher Klassen des 7. und 8. Schuljahres durch die Gemeinde geführt. Der Kanton sichert der Gemeinde Köniz weiterhin das unentgeltliche Nutzungsrecht für Räumlichkeiten für maximal vier Volksschulklassen in der Schulanlage Lerbermatt zu.»

Seit erwähnte Vereinbarung eingegangen wurde, kam es vor, dass in der Schulanlage Lerbermatt mehr als vier Volksschulklassen durch die Gemeinde geführt wurden. Im Schuljahr 2021/2022 sind es deren sechs.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie hoch sind die (kalkulatorischen) Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten in der Schulanlage Lerbermatt durch eine Volksschulklasse?

  2. Welchen Betrag stellt der Kanton Bern der Gemeinde Köniz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch Volksschulklassen in Rechnung, wenn deren Zahl vier übersteigt (Angabe für das Schuljahr 2021/2022 und für frühere Schuljahre, in denen dies der Fall war)?

  3. Falls der Kanton Bern der Gemeinde Köniz keine Kosten wie in Frage 2 erwähnt in Rechnung stellt: Auf welcher (Rechts-)Grundlage und basierend auf welchen Überlegungen hinsichtlich Kantonsfinanzen und hinsichtlich der finanziellen Beeinflussung der kontroversen Könizer Debatte über erwähnte Volksschulklassen verzichtet der Regierungsrat auf eine Rechnungsstellung?

Titel: Beeinflusst der Regierungsrat durch Nichteinhalten einer Vereinbarung die Debatte über ein umstrittenes Schulangebot in der Gemeinde Köniz?

Art des Vorstosses: Einzelanfrage

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen:

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.STA.949»)