
05.09.2021: Anfrage «Einsatz von Gesichtserkennungs-Software im Kanton Bern»
In den Medien war zu lesen, dass die Walliser Kantonsregierung grundsätzlich in Erwägung zieht, Überwachungskameras und Gesichtserkennungs-Software einzusetzen, um in der HOOGAN-Datenbank registrierte Personen zu erkennen und vom Zutritt zu Fussballspielen abzuhalten.(1)
Der Einsatz von Software zur Identifizierung von Personen anhand biometrischer Merkmale (z. B. Gesichtserkennung, Stimme oder Gangart) im öffentlichen Raum ist mit Blick auf die dadurch entstehenden Überwachungsmöglichkeiten problematisch.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wo setzt der Kanton Bern Software ein oder plant er deren Einsatz, die Personen anhand biometrischer Merkmale identifizieren kann?
- Besteht im Kanton Bern eine Rechtsgrundlage für den Einsatz solcher Software im öffentlichen Raum oder anderswo durch staatliche oder private Akteur:innen?
- Wer kann eine solche Rechtsgrundlage schaffen oder ausweiten: der Regierungsrat in eigener Kompetenz oder nur der Grosse Rat?
(1) Vgl. https://www.watson.ch/sport/fussball/916971444-gesichtserkennung-beim-fc-sion-datenschuetzer-haette-nichts-dagegen.
Titel: Einsatz von Gesichtserkennungs-Software im Kanton Bern
Art des Vorstosses: Einzelanfrage
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.STA.949»)