30.08.2020: Anfrage «Berücksichtigung des ‹Täuschungspotentials› von Bezeichnungen für vegetarische oder vegane Produkte bei Lebensmittelkontrollen»
In seinem Informationsschreiben 2020/3 vom 2. Juli 2020 informiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über die Zulässigkeit von Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel. In dem Informationsschreiben geht es vorwiegend um die Frage, wann Produktebezeichnungen dazu geeignet sind, durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittskonsumentinnen und -konsumenten über Herstellung und Zusammensetzung des Produkts zu täuschen.
Zwei Beispiele:
- Gängige Bezeichnungen für pflanzliche Milchersatzprodukte wie «Sojamilch» sind (im deutschen Sprachraum) verboten.
- Basierend auf Art. 40 Abs. 1 LIV(2) ist es verboten, Parmesankäse, der mit aus Kälbermägen gewonnenem Lab hergestellt wurde, als «vegetarisch» zu bezeichnen.
Das Kantonale Laboratorium befasst sich im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit mit solchen Fragen betreffend Täuschungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Würde das Kantonale Laboratorium es beanstanden, wenn ein Restaurant auf seiner Speisekarte den Begriff «Sojamilch» verwendet?
- Würde das Kantonale Laboratorium es beanstanden, wenn ein Restaurant auf seiner Speisekarte unter einer Überschrift wie «Vegetarische Gerichte» ein Gericht aufführt, welches Parmesankäse enthält, der mit aus Kälbermägen gewonnenem Lab hergestellt wurde?
- Sieht der Regierungsrat bei den beiden genannten Beispielen Potential zur Täuschung durchschnittlich informierter, aufmerksamer Konsumentinnen und Konsumenten?
(1) «Informationsschreiben 2020/3: Vegane und vegetarische Alternativen zu Lebensmitteln tierischer Herkunft», https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-und-vollzugsgrundlagen/hilfsmittel-vollzugsgrundlagen/informationsschreiben-neu/infos-2020-3.pdf.download.pdf/Informationsschreiben%202020_3.pdf
(2) Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143397/index.html#a40
Titel: Berücksichtigung des «Täuschungspotentials» von Bezeichnungen für vegetarische oder vegane Produkte bei Lebensmittelkontrollen
Art des Vorstosses: Einzelanfrage
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2020.STA.1131»)