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10.06.2020: Motion «Volksrechte weiter digitalisieren – auch ohne E-Voting»

Antrag:

Dem Grossen Rat werden die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorgelegt,

  1. damit Gemeinden im Kanton Bern es ihren Stimmberechtigten erlauben können, auf die Zustellung von Wahl- und Abstimmungsinformationsmaterial in Papierform zu verzichten, sofern diese nicht durch Bundesrecht vorgegeben ist,

  2. damit Gemeinden im Kanton Bern elektronische Unterschriftensammlungen für Initiativen (Art. 15 ff. GG) und Referenden (Art. 14 GG) erlauben können,

  3. damit im Kanton Bern elektronische Unterschriftensammlungen für Initiativen (Art. 58 ff. KV) und fakultative Volksabstimmungen inkl. Volksvorschläge (Art. 62 f. KV) ermöglicht werden.


Begründung:

Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, auch im Bereich der Volksrechte. Während die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) aus Gründen der Datensicherheit und der Transparenz sehr kritisch diskutiert wird, gibt es der Stimmabgabe vorgelagerte Prozesse, wo Digitalisierungsschritte bestens möglich sind.

Der Umgang mit elektronischen Unterlagen hat sich verbreitet und wird beliebter. Zudem liegt das grösste Papiersparpotenzial bei Abstimmungen und Wahlen nicht bei den für die Stimmabgabe nötigen Unterlagen (Stimmzettel, Stimmkarte etc.), sondern beim Informationsmaterial (Abstimmungsbüchlein, Wahlprospekte etc.). Darum sollen Gemeinden, die dies wünschen, ihren Stimmberechtigten eine Wahlmöglichkeit gewähren können. Das Informationsmaterial wird dann, sofern das heute nicht ohnehin schon der Fall ist, im Internet elektronisch zur Verfügung gestellt.

Dank elektronischen Unterschriftensammlungen (E-Collecting) können der organisatorische und der personelle Aufwand bei den Komitees und beim Staat (Stichwort: Beglaubigung) reduziert werden. Zudem können mit der Erweiterung auf elektronische Unterschriftensammlungen breitere Bevölkerungskreise erreicht werden als heute. Anders als bei der Stimmabgabe muss kein Stimmgeheimnis gewahrt werden, weswegen auch keine grösseren technischen Sicherheitsprobleme bestehen. Mit der Ermöglichung elektronischer Unterschriftensammlungen kann die direkte Demokratie gestärkt und modernisiert werden, gleichzeitig wird die Bürokratie reduziert.


Titel: Volksrechte weiter digitalisieren – auch ohne E-Voting

Art des Vorstosses: Motion

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen (2): Jan Gnägi (BDP), David Stampfli (SP)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2020.RRGR.227»)