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24.08.2020: Anfrage «Verzögerung der Beschränkung der Ruhestandsrenten des Regierungsrats»

Am 19.11.2018 überwies der Grosse Rat eine Motion zur Beschränkung der Ruhestandsrenten des Regierungsrats.(1) Der Regierungsrat muss daher eine Gesetzesvorlage vorbereiten, die unter anderem die Dauer seiner Ruhestandsrenten auf maximal drei Jahre beschränkt.

In der Geschäftsplanung zur Frühlingssession 2020 war die Behandlung der vom Regierungsrat ausgearbeiteten Gesetzesvorlage durch den Grossen Rat für November 2020 vorgesehen. In der Geschäftsplanung zur Sommersession 2020 war dieser Termin auf Juni 2021 nach hinten verschoben. In der neusten Geschäftsplanung, zur Herbstsession 2020, ist der Termin sogar auf September 2021 verschoben.

Dies erstaunt etwas, handelt es sich bei der Beschränkung der Ruhestandsrenten des Regierungsrats doch um einen vergleichsweise wenig komplexen Gesetzgebungsprozess. Auf Unverständnis könnte diese Verzögerung auch vor dem Hintergrund der Tatsache stossen, dass der Regierungsrat mit dem Budget 2021 im Rahmen der sog. «Spur 3» die Streichung von Mitteln für den Gehaltsaufstieg des Verwaltungspersonals beantragt(2) und die Überweisung der Motion 104-2020 «Corona-Prämie für systemrelevante Berufe» ablehnt(3). Es könnte der Eindruck entstehen, der Regierungsrat wolle vermeiden, dass die politische Debatte über die Beschränkung seiner Ruhestandsrenten zeitlich mit der Behandlung unpopulärer Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Situation zusammenfällt.


Begründung der Dringlichkeit:

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Was sind die Gründe für die Verzögerung der Umsetzung der Motion 035-2018 «Beschränkung der Ruhestandsrenten des Regierungsrats»?

  2. Findet es der Regierungsrat vertretbar, Massnahmen zulasten des Personals zu beschliessen, die Beschränkung seiner eigenen Ruhestandsrenten aber zu verzögern?

  3. Ist die Inkraftsetzung der neuen Ruhestandsgesetzgebung auf den Wechsel zur Legislatur 2022–2026 trotz der entstandenen Verzögerung weiterhin gewährleistet?

 

(1) Vgl. https://www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/suche/geschaeft.gid-2ab7a8d4234c41f2979b35ab8afe4717.html. Die Punkte 1 und 2 wurden als Motion, die Punkte 3 bis 7 als Postulat überwiesen – dies entgegen dem Antrag des Regierungsrats, der sämtliche Punkte in der unverbindlichen Form des Postulats überwiesen haben wollte.

(2) Vgl. https://www.fin.be.ch/fin/de/index/finanzen/finanzen/finanzplanung/voranschlag.assetref/dam/documents/FIN/GS/de/va-afp-2021-de.pdf, S. 40.

(3) Vgl. https://www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/suche/geschaeft.gid-40f4d0c4fb4c4c3d94daf7401b359ca3.html.


Titel: Verzögerung der Beschränkung der Ruhestandsrenten des Regierungsrats

Art des Vorstosses: Anfrage

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen: Martin Egger (glp)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2020.STA.1131»)