10.03.2026: Motion «Wahl- und Abstimmungscouverts endlich vorfrankieren – wenn die Gemeinde es mitträgt»
Antrag:
Der Kanton macht den Gemeinden folgendes Angebot: Der Kanton übernimmt die Kosten für die Vorfrankierung der Wahl- und Abstimmungscouverts, wenn kantonale oder nationale Abstimmungen oder Wahlen stattfinden. Das Angebot gilt nur für Gemeinden, die sich verpflichten, ihrerseits die Kosten für die Vorfrankierung für die Wahl- und Abstimmungscouverts in den übrigen Fällen (d. h. nur kommunale oder regionale Wahlen oder Abstimmungen) zu übernehmen.
Begründung:
Briefliche Wahlen und Abstimmungen stellen einen Grundpfeiler der direkten Demokratie in der Schweiz, im Kanton Bern und in den bernischen Gemeinden dar. Sie bringen es mit sich, dass jede stimmberechtigte Person, die brieflich wählt oder abstimmt, dafür sorgen muss, dass ihr Wahl- oder Abstimmungscouvert bei der Gemeinde landet. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Das Couvert wird von Hand zu einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Briefkasten (meist im Gemeindehaus) gebracht, oder es wird per Post der Gemeinde zugeschickt.
Die händische Abgabe des Couverts ist für einen grossen Teil der Bevölkerung bei Lichte betrachtet mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden und/oder verursacht direkte Kosten, die höher liegen als das Porto für den Versand des Couverts per Post. Aber auch der Versand per Post weist eine finanzielle und eine organisatorische Hürde auf: Eine eigenhändige Frankierung kostet Geld (aktuell 1 CHF). Zudem muss man, was heute nicht mehr selbstverständlich ist, eine physische Briefmarke zur Hand haben oder eine digitale Briefmarke generieren.
Diese Hürden haben reale, wissenschaftlich nachgewiesene Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung: Wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation 157-2023(1) schreibt, erhöht die Vorfrankierung der Couverts die Stimmbeteiligung statistisch signifikant um 1.8 Prozentpunkte. Bei kantonalen Wahlen liegt die Stimmbeteiligung typischerweise bei etwa 32 Prozent(2) – eine Vorfrankierung würde die Stimmbeteiligung damit um mehr als 5 Prozent erhöhen. Eine höhere Wahlbeteiligung bedeutet eine grössere Partizipation der Bevölkerung und stärkt die Akzeptanz direktdemokratischer Entscheide.
Auch weitere Gründe sprechen für die Vorfrankierung der Wahl- und Abstimmungscouverts:
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Wer sein Couvert selbst vorfrankiert, bezahlt den normalen Tarif (1 CHF bei B-Post-Versand). Demgegenüber profitieren Gemeinden ab einer gewissen Grösse von einem Massenrabatt: Aktuell liegen die Kosten für den B-Post-Massenversand bei nur 63 Rappen pro Couvert.(3)
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Gemeinden, die unfrankierte Couverts ignorieren oder der Post zur Vernichtung überlassen, handeln gesetzeswidrig. Gemäss Art. 22 PRG ist die mangelnde Frankierung eines Couverts kein zulässiger Grund, um es als ungültig zu klassieren. Mit der Vorfrankierung liesse sich diese rechtswidrige Praxis umschiffen.
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Nur jene Couverts, die tatsächlich genutzt werden, generieren beim Massenversand Kosten. Sollte künftig also E-Voting eingeführt werden, würden nicht nur die Anzahl genutzter Couverts, sondern parallel dazu auch die Kosten für die Vorfrankierung sinken.
Dennoch frankiert gegenwärtig nur eine Handvoll Gemeinden ihre Wahl- und Abstimmungscouverts vor.(4) Offenbar fehlt es also an einem Anstoss von aussen, damit dieser Schritt zur Stärkung der Demokratie mehr Verbreitung findet.
Hier setzt diese Motion an. Der Kanton soll die Vorfrankierung der Wahl- und Abstimmungscouverts übernehmen, sofern eine kantonale und/oder eine nationale Wahl oder Abstimmung stattfindet. Bedingung dafür ist, dass die jeweilige Gemeinde in den übrigen Fällen, das heisst bei rein kommunalen oder regionalen Wahlen oder Abstimmungen die Vorfrankierung übernimmt.
Diese Lösung hat zwei Vorteile:
- Gemeinden haben die Wahl, ob sie das Angebot annehmen wollen. Die Gemeinden können vor dem Hintergrund der örtlichen Verhältnisse entscheiden, ob das Angebot für sie zweckmässig ist. Die Gemeindeautonomie ist damit gewahrt.
- Gemeinden, die das Angebot nützen wollen, müssen ihrerseits einen kleinen(5) Betrag aufwerfen. Die finanzielle Verantwortung wird also gemeinsam von Kanton und Gemeinden getragen, wobei der grössere Teil der Kosten beim Kanton liegt.
(1) Interpellation «Vorfrankierung der Wahl- und Abstimmungscouverts» (https://www.gr.be.ch/de/start/geschaefte/geschaeftssuche/geschaeftsdetail.html?guid=8389dbb0936f43f383db4c352359d51b).
(2) Siehe https://www.bewas.sites.be.ch/archiv/navigation-de.html?content=/archiv/2022/2022-03-27/WAHL_GROSSRAT/wahlbeteiligung-de.html. Der Rabatt gilt für Gemeinden mit mindestens 350 brieflich abstimmenden Personen. Die sehr grosse Mehrheit der Stimmberechtigten im Kanton Bern wohnt in einer solchen Gemeinde. Gemäss der Antwort auf Frage 4 der Interpellation 157-2023 können grössere Kunden, also auch grössere Gemeinden, individuelle Preise aushandeln.
(3) Vgl. https://www.post.ch/de/briefe-versenden/massenversand-briefe/massenversand-inland/b-post-massensendung#preise.
(4) Siehe Interpellation 157-2023, Antwort auf Frage 1.
(5) Urnenwahlen und -abstimmungen ohne kantonale oder nationale Vorlagen oder Wahlen sind eher die Ausnahme.
Titel: Wahl- und Abstimmungscouverts endlich vorfrankieren – wenn die Gemeinde es mitträgt
Art des Vorstosses: Überparteiliche Motion
Sprecher: Casimir von Arx
Weitere Urheber:innen (10): Christa Ammann (AL), Valentina Achermann (SP), Katja Streiff (EVP), Verena Aebischer (SVP), Madeleine Amstutz (BSL), Milena Daphinoff (Die Mitte), Reto Zbinden (SVP), Jan Remund (Grüne), André Roggli (Die Mitte), Claudine Esseiva (FDP)
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2026.GRPARL.139»)
