Zum Hauptinhalt springen

25.10.2025: Anfrage «Wie gut funktioniert die direktdemokratische Mitsprache auf der regionalen Ebene?»

Das Gemeindegesetz regelt in Art. 149 ff. die Volksrechte in Regionen mit Regionalkonferenz.

Für eine regionale Volksinitiative braucht es 5 Prozent der regional Stimmberechtigten, für ein regionales Volksreferendum sind es 2 Prozent. Zum Vergleich: Rund 2 Prozent der kantonal Stimmberechtigten können eine kantonale Volksinitiative einreichen, 1.3 Prozent ein kantonales Referendum. Die Sammelfristen sind auf beiden Ebenen im Wesentlichen gleich. Somit liegt die Hürde für das Ergreifen von Volksinitiativen und -referenden auf Ebene Region substanziell höher als auf Ebene Kanton. Dies wiegt umso schwerer, als potenzielle Gegenstände regionaler Abstimmungen zwar inhaltlich wichtig, aber für Unterschriftensammlungen und Abstimmungskampagnen in der ganzen Region oft wenig attraktiv sind.

Auf Ebene Region bestehen zusätzlich die Instrumente der Behördeninitiative und des Behördenreferendums. So können 20 Prozent der Regionsgemeinden eine regionale Initiative ergreifen, 10 Prozent ein regionales Referendum. Zuständig für die Anwendung dieser Instrumente ist jeweils der Gemeinderat, sofern die Gemeinde es nicht anders geregelt hat. Es sind indes auch die Gemeinderäte, aus deren Reihen die Regionalversammlung gebildet wird.

In dieser Ausgangslage erscheint es, als ob Entscheide über regionale Fragen direkt durch die Stimmberechtigten in der Praxis eher nicht stattfinden. Hinzu kommt, dass es in den regionalen Gremien keine Gewaltenteilung im Sinne einer Legislative und einer Exekutive gibt, die personell voneinander unabhängig sind und gegenseitig als Korrektiv wirken können. Die Rolle des Korrektivs kann am ehesten der Grosse Rat übernehmen, und auch er nur beschränkt.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie viele regionale Initiativen und Referenden gemäss gab es im Kanton Bern seit Einführung der Regionalkonferenzen?

  2. Wie erklärt sich der Regierungsrat die Antwort auf Frage 1?

  3. In welchen Gemeinden liegt die Zuständigkeit für Behördeninitiativen und -referenden nicht beim Gemeinderat?


Titel: Wie gut funktioniert die direktdemokratische Mitsprache auf der regionalen Ebene?

Art des Vorstosses: Einzelanfrage

Sprecher: Casimir von Arx

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2025.GRPARL.551»)