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30.01.2023: Anfrage «In welchem Verhältnis stehen die Bürogrössen des obersten kantonalen Führungspersonals zum kantonalen Flächenstandard für Büroräume?»

Am 20. Oktober 2021 setzte der Regierungsrat den neuen kantonalen Flächenstandard für Büroräume im Kanton Bern in Kraft.(1) Zugleich wurden die alten Flächenvorgaben aus dem Jahr 1993 aufgehoben.

Der neue Flächenstandard wird im Anwendungsdokument «Richtlinien und Anwendungsgrundsätze für Büroflächen im Kanton Bern» genauer beschrieben. Kern des neuen Flächenstandards ist ein Richtwert von 14.5 m2 Hauptnutzfläche pro Vollzeitstelle. Der Richtwert bezieht sich auf die Fläche für den Arbeitsplatz an und für sich sowie auf die anteilsmässige Fläche für Sitzungszimmer, Servicepoints, Empfang, Teamräume und Büroarchiv. Der Richtwert bezieht sich hingegen nicht auf Nebenflächen wie Korridore, Sanitär- und Technikräume, und ebenfalls nicht auf Zusatzflächen, die nicht der «täglichen allgemeinen Büroarbeit» entsprechen. Beispiele für Zusatzflächen sind Gerichtssäle, Einsatzzentralen und Einvernahmeräume.

Mit der Festlegung des neuen Flächenstandards macht der Kanton Bern einen Modernisierungsschritt und passt sich veränderten Bedürfnissen und einem zeitgemässen Hierarchieverständnis an. Unter anderem ist im Vorwort der «Richtlinien und Anwendungsgrundsätze für Büroflächen im Kanton Bern» zu lesen:

Die Regelung [von 1993] ist überholt, stammt sie doch aus einer Zeit, als die Raumgrösse mit dem Status als Vorgesetzter verbunden war.

In der Tat beinhalteten die alten Flächenvorgaben in erster Linie einen Flächenanspruch nach hierarchischer Funktion.(2) Demgegenüber werden mit dem neuen Flächenstandard andere Ziele verfolgt:(3)

Der neue Flächenstandard soll die Steuerung des Flächenkonsums und die Gleichbehandlung aller in der Kantonsverwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherstellen.

In diesem Kontext ist von Interesse, inwiefern das Ziel der Gleichbehandlung und das Überholtsein des Zusammenhangs zwischen Raumgrösse und Status als Vorgesetzte(r) auch für das oberste Führungspersonal gelten.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie gross sind die Büros der Vorsteherin bzw. des Vorstehers jeder einzelnen Direktion und der Staatskanzlei (Angabe in m2, für jede Direktion separat)?

  2. Wie gross sind die Büros der Mitglieder der Justizleitung?

  3. In welchem Spektrum liegen die Bürogrössen der Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher und der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre (kleinste Bürofläche, grösste Bürofläche, Verteilung)?

 

(1) Vgl. RRB 1148/2021 (https://www.rr.be.ch/de/start/beschluesse/suche/geschaeftsdetail.html?guid=57589eb0383f410ebc2ceed69a25bc56).

(2) Vgl. RRB 3238/1993 (https://www.rrgr-service.apps.be.ch/api/rr/documents/document/bf5f04113b234074832cf9a21de3146a-332/2/Beilage_-%20RRB%203238%201993%20-%2020.10.2021%20-%20de.pdf).

(3) Vgl. Management Summary in den «Richtlinien und Anwendungsgrundsätze[n] für Büroflächen im Kanton Bern».


Titel: In welchem Verhältnis stehen die Bürogrössen des obersten kantonalen Führungspersonals zum kantona-len Flächenstandard für Büroräume?

Art des Vorstosses: Einzelanfrage

Sprecher: Casimir von Arx

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2023.STA.25»)