30.08.2022: Anfrage «Wie wird der kantonale Anteil am Neubau fürs Kunstmuseum Bern finanziert?»
Im Juli 2021 wurde bekannt, dass die Realisierung eines Ersatzneubaus für das Kunstmuseum Bern an der Hodlerstrasse angestrebt wird. Die Kosten für den Neubau werden auf 80 Mio. Franken veranschlagt, wovon der Kanton Bern die Hälfte berappen soll. Der Neubau ist ein Bauprojekt der Stiftung Kunstmuseum Bern, nicht eine kantonale Investition. Die vom Kanton beizusteuernden Mittel werden daher direkt der Erfolgsrechnung belastet.
In seiner Antwort auf Anfrage Nr. 6 aus der Wintersession 2021(1) deutet der Regierungsrat an, dass noch nicht klar ist, wie der kantonale Anteil an der Realisierung des Neubaus finanziert werden soll. Die Realisierung belaste die kantonale Erfolgsrechnung ab 2026. Daher müsse die Finanzierung im Rahmen der Erarbeitung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2024–2026 geklärt werden.
Da der AFP 2024–2026 inzwischen erarbeitet ist, wird der Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie und in welchen Jahren plant der Regierungsrat den kantonalen Anteil am Neubau fürs Kunstmuseum Bern zu finanzieren?
- In welchem Verhältnis steht der kantonale Anteil am Neubau fürs Kunstmuseum Bern zu den Investitionspriorisierungsprogrammen (Hochbau und Tiefbau) des Kantons Bern?
- Priorisiert der Regierungsrat kantonale Beiträge an Bauprojekte Dritter?
(1) Siehe https://www.rrgr-service.apps.be.ch/api/gr/documents/document/b9892f348f644bb2a83dcd5047db02da-332/14/Beilage-Anfragenantworten-08.12.2021-de.pdf, S. 11/12 (Anfrage «Wie wird der kantonale Anteil am Neubau fürs Kunstmuseum Bern finanziert?»).
Titel: Wie wird der kantonale Anteil am Neubau fürs Kunstmuseum Bern finanziert?
Art des Vorstosses: Einzelanfrage
Sprecher: Casimir von Arx
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2022.STA.1407»)